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   BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58, 1 BvL 21/58   

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BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58, 1 BvL 21/58 (https://dejure.org/1959,101)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1959 - 1 BvL 19/58, 1 BvL 21/58 (https://dejure.org/1959,101)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1959 - 1 BvL 19/58, 1 BvL 21/58 (https://dejure.org/1959,101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblichkeit bei Gerichtsvorlagen zur Normenkontrolle - Zusammenrechnung von Ehegatteneinkünften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 250
  • NJW 1959, 981
  • Rpfleger 1959, 314
  • BStBl I 1959, 208
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58
    Auf Antrag des Finanzgerichts München erklärte das Bundesverfassungsgericht im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG den § 26 EStG 1951 für nichtig (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]).

    Nach Ansicht des Finanzgerichts München verstößt § 26c EStG 1957 gegen den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]) und verletzt Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 3 Abs. 1 und 2 GG.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58
    Enthält nämlich eine Vorschrift unter Verletzung des Gleichheitssatzes eine begünstigende Regelung, so kann das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Gleichheit nicht dadurch wieder herstellen, daß es selbst an Stelle des Gesetzgebers einen neuen Gesetzeswortlaut festlegt, der auch die nicht berücksichtigte Gruppe mit umfaßt (BVerfGE 8, 28 [36]).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur Prüfung gestellten Norm die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 7, 171 [175]).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 21/58
    Auszug aus BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58
    Verbundverfahren: BVerfG - 14.04.1959 - 1 BvL 21/58.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Eine solche beschränkte Nichtigerklärung ist hier aber schon deshalb möglich, weil, wie noch näher darzulegen sein wird, der Gesetzgeber bei Kenntnis der Verfassungswidrigkeit seiner Regelung ohnehin die Einschränkung des Witwergeldanspruchs hätte streichen müssen, eine dementsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts also nicht als Eingriff in den der Legislative vorbehaltenen Bereich gewertet werden kann (BVerfGE 8, 28 [36 f.]; 9, 250 [255]; 14, 308 [311 f.]; 15, 121 [125 f.]; 17, 148 [152 f.]).
  • BFH, 19.04.1968 - III R 78/67

    Einheitswertbescheid - Grundsteuermeßbescheid - Baulandsteuer -

    Sollte der Anspruch auf Ersatzland den Gleichheitssatz verletzen, so könnte der Senat die Gleichheit jedenfalls nicht dadurch wiederherstellen, daß er anstelle des Gesetzgebers bisher nicht berücksichtigte Steuerpflichtige in die Anwendung der Begünstigungsvorschrift einbezieht (vgl. auch BVerfG-Beschluß 1 BvL 19, 21/58 vom 14. April 1959, BVerfGE 9, 250 [255], und Urteil des Senats III 186/64 U vom 30. Juli 1965, BFH 83, 200, BStBl III 1965, 574 [576 rechte Spalte]).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Daß die in der eben erwähnten Entscheidung aufgestellten Grundsätze entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht nur bei Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, sondern auch bei Verletzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes zu gelten haben, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. April 1959 (BVerfGE 9, 250 [225]) ausgesprochen.
  • BFH, 03.04.1962 - I 149/60 U

    Unterschiedliche Behandlung von rechtskräftigen und nicht rechtskräftigen

    Es würde daher nach Auffassung des Senats einen Eingriff in die gesetzgeberische Entschließungsfreiheit bedeuten, lediglich diese Beschränkung nicht als rechtswirksam anzuerkennen (vgl. BVerfGE 9, 250 [255]).

    Auf die Vorlage hin ist es dem Bundesverfassungsgericht nicht möglich, von sich aus die begünstigende Rückwirkungsklausel des Art. 2 Abs. 7 StÄndG 1960 auch auf die rechtskräftigen Fälle auszudehnen, also (an Stelle des Gesetzgebers) einen anderen Gesetzeswortlaut festzulegen (vgl. BVerfGE 8, 28 [36]; 9, 250 [255]).

  • BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72

    Entsprechende Anwendung des § 18 Parteiengesetz (PartG) auf unabhängige

    Der Richter darf aber, selbst zur Schließung einer Gesetzeslücke wegen Verfassungsverstoßes, nicht in die Freiheit des Gesetzgebers eingreifen (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 9, 250 [255]; 22, 349 [360, 361]).
  • VGH Bayern, 18.01.2005 - 23 B 04.2222

    Vorauszahlung auf den Beitrag für die Verbesserung einer Entwässerungsanlage;

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  • LAG Niedersachsen, 20.01.1995 - 3 Sa 2067/94

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung durch Rückausnahme für die

    "Begünstigt der Gesetzgeber unter Verstoß gegen Art. 3 GG bestimmte Gruppen, so kann das Bundesverfassungsgericht entweder die begünstigende Vorschrift für nichtig erklären oder feststellen, daß die nicht Berücksichtigung einzelner Gruppen verfassungswidrig ist, es darf jedoch die Begünstigung nicht auf die ausgeschlossenen Gruppen erstrecken, wenn nicht mit Sicherheit anzunehmen ist, daß der Gesetzgeber bei Beachtung des Art. 3 GG eine solche Regelung getroffen hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 (36 ff); 9, 250 (255); 14, 308 (311 f); 15, 121 (125); 18, 288 (301 f); 23, 1 (10)).
  • VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445

    Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine

    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Normgeber die Satzung auch ohne den nichtigen Teil erlassen hätte, ist darauf abzustellen, ob bei objektiver, an Sinn und Zweck der Norm orientierter Betrachtungsweise zu erwarten ist, dass er die verbleibende Regelung getroffen hätte (BVErfG 9, 250 (254) = NJW 1959, 981).
  • BFH, 07.11.1990 - II R 17/86

    § 12 Abs. 3 VStG 1974 in der bis 1983 geltenden Fassung ist auch anwendbar auf

    Aus diesem Grund ist auch eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG nicht möglich (vgl. Beschluß des BVerfG vom 14. April 1959 1 BvL 19, 21/58, BVerfGE 9, 250, 254).
  • VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 11.01242

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62

    Der Gleichheitssatz zwingt nämlich den Vorschriftengeber nicht zu einer bestimmten, sondern nur zu einer konsequenten Gestaltung der als Vergleichspaar fungierenden Tatbestände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.3.1959 - 1 BvL 44/56, 1 BvL 39/56, BVerfGE 9, 201, 206), weshalb ein Nichtbegünstigter grundsätzlich nicht verlangen kann, dass die (verfassungswidrige) begünstigende Regelung auf ihn erstreckt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.6.1958 - 1 BvL 149/52, BVerfGE 8, 28, 36 f.; Beschluss vom 14.4.1959 - 1 BvL 19/58 und 1 BvL 21/58, BVerfGE 9, 250, 255; und Entscheidung vom 12.1.1965 - 2 BvR 454/62 und 2 BvR 470/6218, BVerfGE 288, 301 f.; BayVGH, Urteil vom 7.2.2002 - 3 B 98.526).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • BFH, 01.12.1967 - III 19/65

    Bundesfinanzhof - Revisionsinstanz - Schätzung - Auslandsverbindlichkeiten -

  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2858

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2003 - 3 LB 68/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2003 - 3 LB 74/03

    Beamtenrecht, Altersteilzeit, dringende dienstliche Belange, Lehrer,

  • BFH, 09.06.1970 - II B 1/70

    Gewährung von der Steuerbefreiung gemäß § 1 Nr. 11 des Berliner Gesetzes über

  • BFH, 01.12.1967 - III 205/65

    Sonstiges Vermögen - Heranziehung zur Vermögensteuer - Grundbesitz - Einheitswert

  • BFH, 23.06.1967 - VI B 16/67

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei

  • BFH, 30.07.1965 - III 186/64 U

    Behandlung von Wertpapieren bei der Vermögensteuer - Bewertung von Wertpapieren

  • BFH, 28.08.1959 - VI 111/58 U

    Abgrenzung der Funktionen von Gesetzgebung und Rechtsprechung bei der

  • VG Saarlouis, 04.03.2008 - 3 K 133/07

    Beamte; Besoldung; Einmalzahlung; Gesetzesvorbehalt; Deutsche Telekom AG;

  • BFH, 02.08.1962 - IV 255/58 U

    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Behandlung von rechtskräftigen und

  • VG Ansbach, 08.04.2008 - AN 1 K 06.00636

    Abtrennung eines Drainagenanschlusses vom öffentlichen Schmutzwasserkanal;

  • BFH, 01.12.1967 - III 160/64

    Wertpapiere - Steuerkurswert - Gemeiner Wert - Kapitalgesellschaft -

  • BFH, 03.07.1959 - VI 229/58 U

    Bestimmung der Steuerklassen bei Ehegatten

  • BFH, 15.10.1965 - III 76/64 U

    Vereinbarkeit des Übergangs einer Ermächtigung zur Festsetzung von

  • BFH, 23.02.1961 - V 19/60 U

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 4 Ziff. 5 b UStG

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