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   BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92   

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https://dejure.org/1994,82
BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,82)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,82)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,82)
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Berücksichtigung der Preissteigerung bei Mietwucher-Rückabwicklung

§ 93a Abs. 2 BVerfGG, zur "grundsätzlichen Bedeutung", "angezeigt zur Durchsetzung": besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung oder existentielle Betroffenheit;

§ 5 WiStG, nicht zu beanstandende Rechtsprechung, wonach eine Mietpreisvereinbarung lediglich insoweit teilnichtig ist, als sie die Vergleichsmiete um 20 % überschreitet, Art. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Annahmegründe

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • Wolters Kluwer

    Mietpreisüberhöhung - Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB - Ortsübliche Vergleichsmiete - Wesentlichkeitsgrenze - Teilnichtigkeit - Andere Auslegung - Zuschlag von 20 v.H.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Gleichheitssatz, Mietpreisüberhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde betreffend eine Mietstreitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 22
  • NJW 1994, 993
 
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Wird zitiert von ... (1497)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 ; zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 84, 34 und 86, 133 ; zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 88, 87 ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83

    Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
    Seine Auffassung, daß den Klägern der Mietzins bis zu 20 vom Hundert über der jeweiligen Vergleichsmiete zu belassen sei, stützt das Oberlandesgericht auf die in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung stehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG die Mietpreisvereinbarung insoweit nichtig ist, als der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als nur unwesentlich übersteigt (vgl. BGHZ 89, 316 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 ; zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 84, 34 und 86, 133 ; zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 88, 87 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich auf die Regelung einzustellen und nachteiligen Auswirkungen durch eigenes Verhalten zu begegnen (vgl. BVerfGE 60, 329 ; 81, 156 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 ; zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 84, 34 und 86, 133 ; zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 88, 87 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich auf die Regelung einzustellen und nachteiligen Auswirkungen durch eigenes Verhalten zu begegnen (vgl. BVerfGE 60, 329 ; 81, 156 ).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    cc) Auch die Kriterien für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (§ 90 Abs. 2, § 93 a BVerfGG in Verbindung mit Art. 94 Abs. 2 GG; vgl. auch BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) verdeutlichen, dass das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsschutz besonderer Art gewährt.

    Die Annahme ist nicht angezeigt, wenn die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten kein besonderes Gewicht hat und den Beschwerdeführer nicht in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
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