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   BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88   

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BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88 (https://dejure.org/1994,328)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88 (https://dejure.org/1994,328)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1994 - 1 BvR 1689/88 (https://dejure.org/1994,328)
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Briefüberwachung

§§ 29 Abs. 3, 31, 34 StVollzG, Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG, Art. 5 GG, § 185 StGB, Mitteilungen im engsten Familienkreis, keine Abwägung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Briefüberwachung

  • openjur.de

    Briefüberwachung

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Beleidigung von Strafvollzugsbeamten durch einen Brief an den in Strafhaft sitzenden Bruder

  • Telemedicus

    Briefüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz der Privatsphäre und Briefüberwachung bei einem Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz der Privatsphäre - Vertrauliche Äußerung - Briefüberwachung - Verurteilung wegen Beleidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 255
  • NJW 1995, 1015
  • NStZ 1994, 403
  • NStZ 1995, 100 (Ls.)
  • NStZ 1995, 382
  • NStZ 1995, 413 (Ls.)
  • StV 1994, 434
  • afp 1995, 533
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
    Insoweit könne für § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG nichts anderes gelten als für § 119 Abs. 3 StPO, hinsichtlich dessen das Bundesverfassungsgericht den Vorrang der Meinungsfreiheit bei Äußerungen im engsten Familienkreis bereits festgestellt habe (BVerfGE 35, 35).

    Er entfällt folglich nicht schon deswegen, weil der Verfasser von der Briefkontrolle weiß (vgl. BVerfGE 35, 35 ).

    Schließlich ist der Kreis möglicher Vertrauenspersonen nicht auf Ehegatten (BVerfGE 35, 35; 42, 234) oder Eltern (BVerfGE 57, 170) beschränkt.

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
    Sie können auch auf Familienmitglieder oder andere Vertraute bezogen sein und diesen in einer Persönlichkeitskrise oder Existenzbedrohung Hilfe bieten oder Erleichterung verschaffen und so zur seelischen Stabilisierung oder gesellschaftlichen Integrationsfähigkeit beitragen (vgl. BVerfGE 57, 170 ).

    Schließlich ist der Kreis möglicher Vertrauenspersonen nicht auf Ehegatten (BVerfGE 35, 35; 42, 234) oder Eltern (BVerfGE 57, 170) beschränkt.

  • BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76

    Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
    Schließlich ist der Kreis möglicher Vertrauenspersonen nicht auf Ehegatten (BVerfGE 35, 35; 42, 234) oder Eltern (BVerfGE 57, 170) beschränkt.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
    Aus der Bedeutung einer solchen Rückzugsmöglichkeit für die Persönlichkeitsentfaltung folgt, daß der Schutz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auch die Privatsphäre umfaßt (vgl. BVerfGE 27, 1 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
    Bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift muß aber der Bedeutung und Tragweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
    Die Äußerung der Beschwerdeführerin genießt als Werturteil den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne daß es dabei auf die Begründetheit oder Grundlosigkeit der Äußerung ankäme (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
    Dabei beansprucht jedenfalls bei schweren und haltlosen Kränkungen im privaten Bereich der Ehrenschutz regelmäßig den Vorrang vor der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 54, 129 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
    Die Äußerung der Beschwerdeführerin genießt als Werturteil den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne daß es dabei auf die Begründetheit oder Grundlosigkeit der Äußerung ankäme (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    (1) In seiner Ausprägung als Schutz der Privatsphäre gewährleistet das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen einen räumlich und thematisch bestimmten Bereich, der grundsätzlich frei von unerwünschter Einsichtnahme bleiben soll (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 44, 353 ; 90, 255 ; 101, 361 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umfasst auch die Kommunikation mit anderen Personen des besonderen Vertrauens (vgl. BVerfGE 90, 255 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Es steht neben anderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die als Gewährleistungen von Privatheit gleichfalls grundrechtlichen Schutz gegenüber Kenntnisnahme und Verarbeitung von Informationen vermitteln können, wie dem Schutz der Privatsphäre (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 44, 353 ; 90, 255 ; 101, 361 ) oder dem Recht am gesprochenen Wort (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 54, 148 ; 106, 28 ).
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