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   BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86   

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https://dejure.org/1994,44
BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86 (https://dejure.org/1994,44)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 2 BvR 633/86 (https://dejure.org/1994,44)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 2 BvR 633/86 (https://dejure.org/1994,44)
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Kohlepfennig

Art. 104a ff GG, Sonderabgabe

Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des sog. Kohlepfennigs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft (Drittes Verstromungsgesetz) vom 13.12.1994 i.d.F. vom 17.11.1980 § 8
    Verfassungswidrigkeit der Ausgleichsabgabe nach § 8 Drittes Verstromungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesstaatliche Finanzverfassung - Budgethoheit des Parlaments - Schutz vor Störungen - Erfordernisse des Individualschutzes - Steuerpflichtige - Belastungsgleichheit - Sonderabgabe - Seltene Ausnahme - Verstromungsgesetz - Kohlepfennig - Allgemeinheit von ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EEG-Umlage - Preisbestandteil oder (verdeckte) Steuer? (Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski; EWerK 2014, 277-281)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 186
  • NJW 1995, 381
  • NVwZ 1995, 262 (Ls.)
  • WM 1995, 78
  • DVBl 1995, 100
  • DB 1994, 2619
  • DÖV 1995, 194
 
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Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
    Deshalb regelt sie, um eine Finanzordnung sicherzustellen, die den Gesamtstaat und die Gliedstaaten am Gesamtertrag der Volkswirtschaft sachgerecht beteiligt (vgl. BVerfGE 55, 274 ), die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz im wesentlichen - neben den Zöllen und Finanzmonopolen - nur für das Finanzierungsmittel der Steuer.

    Er beansprucht zur Auferlegung von Abgaben eine Gesetzgebungskompetenz außerhalb der Finanzverfassung und stellt damit einen der tragenden Eckpfeiler der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes in Frage (vgl. BVerfGE 55, 274 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in nunmehr gefestigter Rechtsprechung die Grenzen benannt, in denen Sonderabgaben allein zulässig sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
    Demgemäß ist der Grundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans berührt, wenn der Gesetzgeber Einnahme- und Ausgabekreisläufe außerhalb des Budgets organisiert (BVerfGE 82, 159 m.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in nunmehr gefestigter Rechtsprechung die Grenzen benannt, in denen Sonderabgaben allein zulässig sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).

    Hierauf wird verwiesen (s. zuletzt BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien zur Bestimmung der Zulässigkeit einer solchen Abgabe (Hinweis auf BVerfGE 67, 256) seien erfüllt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in nunmehr gefestigter Rechtsprechung die Grenzen benannt, in denen Sonderabgaben allein zulässig sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
    Das Urteil, ein Akt der rechtsprechenden Gewalt, kann durch seinen Inhalt ein Grundrecht des Beschwerdeführers verletzen, wenn dieses Grundrecht bei der Urteilsfindung zu beachten war (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
    Danach kann jedermann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es (formell oder inhaltlich) gegen einzelne Verfassungsbestimmungen oder allgemeine Verfassungsgrundsätze verstoße (vgl. BVerfGE 6, 32 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
    Die Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz ist Teil eines Maßnahmenbündels, mit dem der Bund seit Jahrzehnten den deutschen Steinkohlenbergbau stützt (Überblick bei Obernolte/Danner, Energiewirtschaftsrecht, Kommentar Bd. II, Stand 1993, Anhang XI, S. 23 ff.; s.a. BVerfGE 30, 292 ; W. Möschel, Energiepolitik im Umbruch, JZ 1989, S. 713 ff.).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    bb) Ob dem Gesetz die "Idee" (BVerfGE 14, 76 ) oder das "Konzept" (BVerfGE 110, 274 ) einer Abwälzbarkeit der Steuer zugrunde liegt, ist nach der subjektiven Zielsetzung des Gesetzgebers, dem objektiven Regelungsgehalt des betreffenden Gesetzes und etwaigen flankierenden Maßnahmen zu beurteilen (vgl. BVerfGE 91, 186 ).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Sobald der Sachgesetzgeber für einen Sachgegenstand Regelungen trifft, muß der Gesetzgeber diese bei steuerlichen Lenkungen beachten (zur Auferlegung von Abgaben aufgrund einer Sachkompetenz vgl. BVerfGE 91, 186 ).
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Für außer Kraft getretenes oder geändertes Recht besteht im Regelfall kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse seine Verfassungsmäßigkeit zu klären, auch wenn die strittigen verfassungsrechtlichen Fragen noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 2120/10 -, NVwZ 2016, S. 381).
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