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   BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94, 1 BvR 1681/94, 1 BvR 1629/94, 1 BvR 1504/94   

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https://dejure.org/1994,1140
BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94, 1 BvR 1681/94, 1 BvR 1629/94, 1 BvR 1504/94 (https://dejure.org/1994,1140)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94, 1 BvR 1681/94, 1 BvR 1629/94, 1 BvR 1504/94 (https://dejure.org/1994,1140)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 1 BvR 1416/94, 1 BvR 1681/94, 1 BvR 1629/94, 1 BvR 1504/94 (https://dejure.org/1994,1140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die durch das Pflege-Versicherungsgesetz getroffenen Regelungen über Beitragspflicht und Beitragshöhe in der sozialen Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der einstweiligen Anordnung gegen Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolglose Anträge - Vorläufige Aussetzung des Vollzugs - Pflege-Versicherungsgesetz - Beitragspflicht - Beitragshöhe - Private Pflege-Pflicht-Versicherung

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 320
  • NJW 1995, 1605
  • NVwZ 1995, 781 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 279
  • DB 1995, 48
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94
    - 1 BvR 1681/94 -.

    Die beschwerdeführenden Eheleute im Verfahren 1 BvR 1681/94 haben vier minderjährige Kinder.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94
    - 1 BvR 1629/94 - ,.

    Den gleichen Angriffsgegenstand hat die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1629/94.

  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94
    Bei offenem Ausgang muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 169 ; st.Rspr.).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94
    Dabei ist insbesondere dann, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 3, 41 ; 83, 162 ; st.Rspr.).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94
    Dabei ist insbesondere dann, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 3, 41 ; 83, 162 ; st.Rspr.).
  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 81, 53 ; 86, 390 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, das Normenkontrollverfahren aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung außer Vollzug gesetzt, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erweisen würde (vgl. BVerfGE 91, 320 [326]; stRspr).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Wendet sich der Antragsteller, wie hier, gegen den Vollzug eines Gesetzes, wird eine Aussetzung regelmäßig für die Gesamtheit der betroffenen Normadressaten und nicht nur für den Beschwerdeführer vorzunehmen sein (vgl. etwa BVerfGE 12, 276 ; 14, 153 f.; 29, 120 ; 43, 47 ; 83, 162 ; 91, 320 ).
  • BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02

    Einstellung der Vollstreckung eines Urteils auf Unterlassung der Verbreitung des

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erginge, die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren aber ohne Erfolg bliebe (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 320 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10

    Aussetzung der Vollziehung, Untersuchungen im Rahmen eines

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde indes Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung nicht erginge (vgl. BVerfGE 91, 320 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.05.2008 - 1 BvR 1192/08

    Einstweilige Anordnung, die Erzwingung der Mitwirkung an einem Vaterschaftstest

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde indes Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung nicht erginge (vgl. BVerfGE 91, 320 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11

    Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde indes Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 320 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06

    Grundrechtsverletzung im Fall der Nichtentsprechung eines Antrags auf Beiladung

    Eine Folgenabwägung ergibt nicht, dass die der Beschwerdeführerin drohenden Nachteile für den Fall, dass sie im Hauptsacheverfahren später Erfolg hätte, die Nachteile überwiegen, die andernfalls für die anderen Beteiligten zu erwarten wäre (zur Folgenabwägung vgl. BVerfGE 88, 173 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 106, 253 ).
  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, das Normenkontrollverfahren aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung außer Vollzug gesetzt, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erweisen würde (vgl. BVerfGE 91, 320 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 2059/12

    Aussetzung des Vollzugs eines Beweisbeschlusses über die Einholung eines

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde indes Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erginge, die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 91, 320 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.09.2011 - 1 BvR 2250/11

    Aussetzung eines fachgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Teilnahme an einem

  • BVerfG, 30.05.2011 - 2 BvR 947/11

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung

  • BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 1824/05

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Festsetzung eines

  • BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvQ 48/01

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers bei Beteiligung an

  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 26/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

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