Rechtsprechung
| BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen Miterben bei gesetzlicher Erbfolge nach dem GrdstVG
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 05.07.1989 - XV 8/87
- OLG München, 30.11.1989 - W 2246/89
- BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvR 720/90
- BVerfG, 17.03.1993 - 1 BvR 720/90
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 91, 346
- NJW 1995, 2977
- MDR 1995, 288
- DNotZ 1995, 692
- NJ 1995, 166
- FamRZ 1995, 405
- FamRZ 1995, 534
- WM 1995, 198
- NVwZ 1996, 54 (Ls.)
Wird zitiert von ... (58)
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Andernfalls würde der Grundrechtsschutz mit dem Tode des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. BVerfGE 91, 346 ).
Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).
Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ).
Eine Verpflichtung des Gesetzgebers, über die derzeitigen Vorschriften hinaus den Kindern einen unentziehbaren Anteil am Nachlass zu sichern, besteht jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 91, 346 ).
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
Andernfalls würde der grundrechtliche Schutz des Erbrechts mit dem Tode des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]).Die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Erbrecht als Rechtsinstitut und als Individualrecht (vgl. BVerfGE 67, 329 [340]; 91, 346 [358]).
Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 89, 214 [231]; 91, 346 [358]).
Nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist es dem Gesetzgeber überlassen, Inhalt und Schranken des Erbrechts zu bestimmen (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]).
Ferner darf er von Elementen des Erbrechts, die Bestandteile der verfassungsrechtlichen Gewährleistung sind, nur in Verfolgung eines verfassungsrechtlich legitimen Zwecks und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abweichen (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]).
Wirken sich Regelungen, wie die testamentarischen Formvorschriften, auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig aus, prüft das Bundesverfassungsgericht im einzelnen nach, ob für die vorgenommene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 91, 346 [362 f.]; 88, 87 [96 f.]).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
(1) Ein Verwandtenerbrecht unter angemessener Beteiligung des Ehegatten entspricht deutscher Rechtstradition (vgl. BVerfGE 91, 346 [359]).In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Testierfreiheit und Verwandtenerbrecht zum grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gehören (vgl. BVerfGE 93, 165 [173] sowie BVerfGE 67, 329 [341]; 91, 346 [359]; 112, 332 [349]).
Aus den gleichen Gründen (s. oben I. 4.) kann offen bleiben, ob die beanstandeten Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997 mit der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 91, 346 [358 ff.]; 93, 165 [172 ff.]; 97, 1 [6 f.]; 112, 332 [348 ff.]) in Einklang stehen.
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Ein strenger Prüfungsmaßstab ist insbesondere angezeigt, wenn eine gesetzliche Regelung zu einer Differenzierung zwischen Personengruppen und nicht lediglich zwischen Sachverhalten führt (vgl. BVerfGE 90, 46 ; 91, 346 ; 99, 367 ; 100, 195 ; 103, 310 ). - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Selbst wenn Art. 6 Abs. 1 GG das verfassungsrechtliche Gebot enthielte, den nächsten Familienangehörigen eine angemessene wirtschaftliche Mindestbeteiligung am Nachlass einzuräumen, und insoweit der dadurch begünstigte Familienangehörige als Erbe grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG genießen würde, was auch hier offen bleiben kann (vgl. BVerfGE 91, 346 ), ist damit noch nichts über die Höhe oder den Anteil gesagt, der dem Erben aus der Erbmasse zusteht.Dies bestimmt allein die gesetzliche Zuweisungsregelung, die, um mit der Erbrechtsgarantie in Einklang zu stehen, sachgerecht ausge- staltet sein muss (vgl. BVerfGE 91, 346 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Dafür kommt es wesentlich auch darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 89, 69 ; 90, 46 ; 91, 346 ; 95, 267 ; 97, 271 ; 98, 365 ; 99, 367 ; vgl. auch BVerfGE 99, 341 ). - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Verfassungswidrigkeit von § 12 Abs. 1 , Abs. 2 ErbStG
Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. Beschluß des Ersten Senats vom 14. Dezember 1994 - 1 BvR 720/90 -, Umdruck S. 18).Andernfalls würde der Grundrechtsschutz mit dem Tod des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. Beschluß des Ersten Senats vom 14. Dezember 1994 - 1 BvR 720/90 -, Umdruck S. 21).
- BVerfG, 25.03.2009 - 1 BvR 909/08
Anforderungen an eine Auslegung und Anwendung des § 2210 BGB
Die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Erbrecht als Rechtsinstitut und als Individualrecht (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ; 112, 332 ).Es hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tode des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 112, 332 ).
Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).
Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ; 112, 332 ).
Grundlage für den verfassungsrechtlichen Schutz des erbrechtlichen Erwerbs bei testamentarischer Erbfolge ist die Testierfreiheit des Erblassers (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ; 112, 332 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2000 - 1 BvR 1937/97 -, NJW 2000, S. 2495 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2000 - 1 BvR 2464/97 -, NJW 2001, S. 141).
Es ist in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG um der Verwirklichung der Testierfreiheit willen geschützt (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ; 112, 332 ).
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 188/03
Grundrechtlicher Schutz des Pflichtteils; Maßstäbe für Pflichtteilsentziehung
Andernfalls würde der Grundrechtsschutz mit dem Tode des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. BVerfGE 91, 346 ).
Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).
Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ).
Eine Verpflichtung des Gesetzgebers, über die derzeitigen Vorschriften hinaus den Kindern einen unentziehbaren Anteil am Nachlass zu sichern, besteht jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 91, 346 ).
- VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03
Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen …
Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - a.a.O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 88, 87 ; 89, 15 ; 91, 346 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 92, 53 ; 99, 367 ).Ist der Gesetzgeber an Verhältnismäßigkeitserfordernisse gebunden, ist mindestens zu fordern, dass für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 91, 346 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 92, 53 ; 99, 367 ).
Kommt als Maßstab nur das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 VvB nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (…vgl. Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - a.a.O.;… Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - a.a.O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 88, 87 ; 89, 15 ; 91, 346 ; 91, 389 ; 99, 367 ).
Dagegen ist bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, im Einzelnen nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 91, 346 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 92, 53 ; 99, 367 ).
Ist der Gesetzgeber - etwa weil eine Ungleichbehandlung von Personengruppen vorliegt, die nicht an personengebundene Merkmale anknüpft (vgl. BVerfGE 89, 365 ; 91, 346 ) oder weil die gesetzliche Regelung zwar lediglich verhaltens- bzw. sachverhaltsbezogen differenziert, jedoch Freiheitsrechte berührt (…vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - a.a.O. ; BVerfGE 99, 367 ) - einerseits nicht bloß an das Willverbot gebunden, unterliegt er andererseits aber auch nicht den strengen Bindungen an Verhältnismäßigkeitserfordernisse, so genügtes, dass die differenzierende Regelung in diesem Gesetz auf hinreichend sachbezogenen, nach Art und Gewicht vertretbaren Gründen beruht (…vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - a.a.O. ; BVerfGE 99, 367 ).
- BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines …
- BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
Ehegattentestament - Pflichtteilsentzug durch Sicherungsklausel?
- BFH, 24.02.1999 - X R 171/96
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungswidrig?
- BVerfG, 21.02.2000 - 1 BvR 1937/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem …
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd. …
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts …
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 144/09
Architekten & Ingenieure - Kopplungsverbot ist verfassungskonform!
- BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Erbschaftsbesteuerung
- BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme
- BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
"Erbunfähigkeit" im Hause Preußen
- BFH, 14.11.2001 - X R 32/01
Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags …
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?
- BGH, 27.06.2012 - IV ZR 239/10
Erbrecht - "Hinterlassenschaft" im Sinne des § 2309 Abs. 2 BGB
- BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung des Betreibers einer …
- BGH, 24.04.2009 - BLw 21/08
Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung i.S.v. § 13 Abs. 4b HöfeO; …
- BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 1580/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Sanierung radioaktiver …
- OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
Bürgerliches Recht
- BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95
Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für …
- BVerfG, 23.02.2001 - 1 BvR 4/01
Verfassungsbeschwerde gegen einen die Rechtskraft eines früheren Beschlusses …
- FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91
Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …
- BFH, 05.11.1998 - IV R 32/98
Kein Freibetrag bei Ergänzungsabfindungen
- BFH, 14.11.2001 - X R 33/01
Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags …
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- BGH, 28.04.1995 - BLw 73/94
Wegfall der Hofeigenschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 K 8/00
Gefahrhundeverordnung, Gleichheitssatz, Übermaßverbot, Hunderasse, Kampfhund
- BVerfG, 21.12.1995 - 1 BvR 41/95
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Geschäftswertes bei landwirtschaftlichen …
- BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
Übergangsvorschriften der §§ 1150 ff RVO nicht verfassungswidrig
- BFH, 14.11.2001 - X R 32/00
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 80 Abs. 2 S. …
- SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Ehegatte eines Landwirts erhält Verletztenrente bereits bei einer MdE von 20 %
- BVerfG, 15.02.1995 - 1 BvR 71/93
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Ehegattenerbrechts bei Tod eines …
- BGH, 25.11.2011 - BLw 2/11
Grundbuchrecht - Nachabfindungsanspruch nach § 17 GrdstVG
- OLG Stuttgart, 26.05.2008 - 101 W 6/07
Anforderungen an den Nachweis der Fortführungsabsicht des Zuweisungserwerbers; …
- VGH Bayern, 30.11.2009 - 14 B 06.2477
Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit; Feststellung, dass …
- BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 57/99 B
Unterschiedliche Behandlung von Gemeinschaftspraxen und Praxen mit …
- FG Niedersachsen, 13.06.2003 - 13 V 131/03
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung gemäß …
- BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 480/10
Wesentlichkeitsprüfung i.R.e. Unterlassungsgebots hinsichtlich der Haltung von …
- OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
Leistungsfähigkeit, Familienunterhalt, Ehefrau
- KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des …
- FG Berlin, 04.03.2002 - 6 B 6333/01
Steuersparanlagen - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung …
- FG Niedersachsen, 13.06.2003 - 13 V 131/01
Vollziehungsaussetzung; Verfassungsmäßigkeit; Mindestbesteuerung; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 418/04
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
- LSG Sachsen, 13.06.2001 - L 2 U 22/00
- KG, 05.10.2010 - 1 W 45/09
Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht der UdSSR
- OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
Voraussetzungen des Nachabfindungsanspruchs gem. § 17 GrdStVG
- LSG Berlin, 27.04.2000 - L 3 U 23/99
- BVerwG, 17.02.1999 - 6 PB 12.98
