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   BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93   

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https://dejure.org/1995,28
BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 (https://dejure.org/1995,28)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 (https://dejure.org/1995,28)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 (https://dejure.org/1995,28)
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Sonderkündigungstatbestand mangelnder persönlicher Eignung

Im Einigungsvertrag vorgesehener Sonderkündigungstatbestand für den öffentlichen Dienst ist mit dem GG Grundgesetz vereinbar, Art. 12 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG, Erfordernis einer Würdigung im Einzelfall, übliche Loyalität und Kooperation im DDR-Staatsdienst begründen für sich keine mangelnde Eignung;

§ 90 Abs. 2 BVerfGG, Rechtswegerschöpfung trotz Nichteinlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (§ 72a ArbGG)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    Sonderkündigung

  • openjur.de

    Sonderkündigung

  • Bundesverfassungsgericht

    Der im Einigungsvertrag vorgesehene Sonderkündigungstatbestand mangelnder persönlicher Eignung ist mit dem Grundgesetz vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung - Sonderkündigungstatbestand

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des im Einigungsvertrag geregelten Sonderkündigungstatbestandes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Sonderkündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung nach dem EinigV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts mangels persönlicher Eignung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2; Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Ziff. 1 Abs. 4 Nr. 1
    Neue Bundesländer: Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungstatbestands der mangelnden persönlichen Eignung für Mitarbeiter des Öffentlichen Diensts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 140
  • MDR 1995, 721
  • NZA 1995, 619
  • NJ 1995, 307
  • DVBl 1995, 789
  • BB 1995, 1036
  • DB 1995, 1135
 
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Wird zitiert von ... (323)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Es ist daher aufgrund einer Prognose festzustellen, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung seiner gesamten Persönlichkeit voraussetzt (vgl. BVerfGE 39, 334 ).

    Die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Radikalen-Beschluß (BVerfGE 39, 334) für die Beurteilung der Verfassungstreue von Bewerbern aus der Bundesrepublik entwickelt hat, können daher nicht rückwirkend auf das Verhalten im öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (BVerfGE 84, 133 ).

    Dem Staat obliegt aber insoweit eine aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Schutzpflicht, der er durch die geltenden Kündigungsvorschriften Rechnung getragen hat (vgl. BVerfGE 84, 133 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nur zu prüfen, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 86, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Art. 12 Abs. 1 GG formuliert ein einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit, dessen verschiedene Gewährleistungen allerdings insofern Bedeutung haben, als an die Einschränkung von Berufs- und Arbeitsplatzwahl höhere Anforderungen gestellt werden als an die Einschränkung der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nur zu prüfen, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 86, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    a) Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung, wie hier, die Berufsfreiheit und den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern, so fordern Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG, daß die Gerichte diesen Rechten bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Der Arbeitgeber sollte dadurch in die Lage versetzt werden, sich von solchen Mitarbeitern zu trennen, die er bei Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG nicht eingestellt hätte (so auch BAG, AP Nr. 12 Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX ; NZA 1994, S. 25 ; AP Nr. 18 Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX ; stRspr).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 89, 276 ).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Doch obliegt dem Staat aus dem Grundrecht folgend der Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzes dienen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 128, 157 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    c) Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt durch den Dienstherrn bezieht sich auf die künftige Amtstätigkeit des Betroffenen und enthält zugleich eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ).

    Der Beamte, der keine Gewähr für eine in seinem Gesamtverhalten neutrale, den jeweiligen dienstlichen Anforderungen angemessene Amtsführung bietet, ist ungeeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Sie tragen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der objektiven Schutzpflicht des Staates gegenüber den wechselseitigen Grundrechtspositionen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechnung (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; BVerfGK 1, 308 ; 8, 244 ).
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