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   BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvR 342/90, 1 BvR 348/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,141
BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvR 342/90, 1 BvR 348/90 (https://dejure.org/1995,141)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvR 342/90, 1 BvR 348/90 (https://dejure.org/1995,141)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90, 1 BvR 342/90, 1 BvR 348/90 (https://dejure.org/1995,141)
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Zweitregister

Art. 9 Abs. 3 GG, internationales Arbeitsrecht, § 12, 21 Abs. 4 FlRG, Art. 30 Abs. 2 EGBGB, 'closed-shop-Klauseln';

Erhaltung einer deutschen Handelsflotte, Art. 27 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Zweitregister

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend die Verfassungsmäßigkeit kollisionsrechtlicher Sonderregelungen für Arbeitnehmer auf Schiffen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationales Seeschiffahrtsrecht: Verfassungsmäßigkeit des Zweitregister-Gesetzes (Berufs- und Koalitionsfreiheit)

  • unalex.eu

    Art. 6 EVÜ
    Bestimmung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts in besonderen Fällen - Besondere Gruppen von Arbeitnehmern - Seeleute

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Koalitionsfreiheit und Internationales Seeschiffahrtsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit kollisionsrechtlicher Sonderregelungen für Arbeitnehmer auf Schiffen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Flaggenrechtsgesetz § 21 Abs. 4; GG Art. 9, 12
    Einschränkung der tarifrechtlichen Koalitionsfreiheit im internationalen Seehandelsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Koalitionsfreiheit - Grundrechtsträger - Berufsfreiheit - Seeschiffahrtsregister

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 26
  • NJW 1995, 2339
  • MDR 1995, 289
  • NVwZ 1995, 989 (Ls.)
  • NZA 1995, 272
  • BB 1995, 257
  • BB 1995, 676
  • DB 1995, 483
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Als Regeln des internationalen Privatrechts unterliegen sie einer verfassungsrechtlichen Prüfung jedoch nur daraufhin, ob die Entscheidung für ein bestimmtes Regelungsprinzip, besonders die Auswahl der Anknüpfungspunkte, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 31, 58 ).

    b) Soweit die anzuwendenden Rechtsvorschriften und darauf gegründete Vereinbarungen im Einzelfall Grundrechte der Seeleute verletzen, führt die angegriffene Regelung nicht zu ihrer Anerkennung durch die deutsche Rechtsordnung (vgl. Art. 6 EGBGB; BVerfGE 31, 58 ).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    a) Art. 9 Abs. 3 GG schützt nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Koalitionen selbst (vgl. BVerfGE 84, 212 m.w.N.).

    Das gilt insbesondere dort, wo es um die Regelung der Beziehungen zwischen Trägern widerstreitender Interessen geht (BVerfGE 88, 103 ; vgl. auch BVerfGE 84, 212 ).

  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Die Heimat eines Menschen wird weder durch seinen Wohnsitz noch seinen ständigen Aufenthalt bestimmt (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 38, 128 ; 48, 281 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73

    Ausschluß der in "Nichtbeziehungsländern" abgewanderten Verfolgten von

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Die Heimat eines Menschen wird weder durch seinen Wohnsitz noch seinen ständigen Aufenthalt bestimmt (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 38, 128 ; 48, 281 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Das Bundesverfassungsgericht kann deswegen die Verletzung einer Schutzpflicht nur feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 m.w.N.; 88, 203 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln, prüft das Bundesverfassungsgericht im einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87 ).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Das stünde auch mit der internationalen Offenheit und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 6, 309 ) schwerlich in Einklang.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Das gilt insbesondere dort, wo es um die Regelung der Beziehungen zwischen Trägern widerstreitender Interessen geht (BVerfGE 88, 103 ; vgl. auch BVerfGE 84, 212 ).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81

    Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Das gilt auch, wenn die betreffende Person ständig an diesem Ort lebt (vgl. auch BVerfGE 53, 164 ; 58, 202 ).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
    Die Heimat eines Menschen wird weder durch seinen Wohnsitz noch seinen ständigen Aufenthalt bestimmt (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 38, 128 ; 48, 281 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Dem Staat und seinen Organen kommt bei der Erfüllung derartiger Schutzpflichten ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zu (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; 92, 26 ).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ist zwar vorbehaltlos gewährleistet (vgl. nur BVerfGE 92, 26 ).

    Auch vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte können durch kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte begrenzt werden (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 ; 84, 212 ; 92, 26 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 141).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Zum einen ist der Umfang der Verantwortlichkeit und Verantwortung deutscher Staatsorgane bei der Reichweite grundrechtlicher Bindungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 66, 39 ; 92, 26 ).

    Dabei können je nach den einschlägigen Verfassungsnormen Modifikationen und Differenzierungen zulässig oder geboten sein (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 92, 26 ).

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