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   BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94   

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BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94 (https://dejure.org/1995,635)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94 (https://dejure.org/1995,635)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94 (https://dejure.org/1995,635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im Bundeswahlgesetz enthaltenen Bestimmungen über Überhangmandate

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristbeginn bei Organklagen gegen eine Maßnahme oder ein Unterlassen des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristablauf - Rechtsverletzung durch Unterlassen

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 80
  • NJW 1995, 2775
  • NVwZ 1995, 1197 (Ls.)
  • DVBl 1995, 298
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Differenzierungen seien dabei nur zulässig, sofern ein "zwingender Grund" (BVerfGE 82, 322 ) oder eine "besondere Rechtfertigung" (BVerfGE 4, 375 ) vorlägen.

    Ihm sei jede unterschiedliche Behandlung der Parteien, die sich nicht durch einen zwingenden Grund rechtfertigen lasse, untersagt (Hinweis auf BVerfGE 82, 322 ).

    Eine Wahlrechtsbestimmung könne zu einem bestimmten Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein und zu einem anderen Zeitpunkt zu anderen Bedingungen nicht (Hinweis auf BVerfGE 82, 322 ).

    Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Erlaß eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; zuletzt BVerfGE 82, 322 ).

    Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Erst durch sie habe sich die Bestimmung des § 6 Abs. 5 BWahlG gegenüber der Antragstellerin ausgewirkt und zu ihrer aktuellen rechtlichen Betroffenheit geführt (Hinweis auf BVerfGE 80, 188 ).

    Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 13. Juni 1989 (BVerfGE 80, 188 ) eine Vorschrift der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erst von dem Zeitpunkt an als Maßnahme im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG gewertet, in dem sie beim Antragsteller eine aktuelle rechtliche Betroffenheit auszulösen vermag.

    Mit der Ausschlußfrist des § 64 Abs. 3 BVerfGG sollen im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

  • BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85

    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).

    Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 21, 312 ; 71, 299 für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen; Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen).

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Differenzierungen seien dabei nur zulässig, sofern ein "zwingender Grund" (BVerfGE 82, 322 ) oder eine "besondere Rechtfertigung" (BVerfGE 4, 375 ) vorlägen.

    Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Erlaß eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; zuletzt BVerfGE 82, 322 ).

    Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62

    Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 21, 312 ; 71, 299 für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen; Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 21, 312 ; 71, 299 für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen; Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Erlaß eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; zuletzt BVerfGE 82, 322 ).
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Mit ihr gilt das Gesetz als allgemein bekanntgeworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 64, 301 ).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Grundsatz der gleichen Wahl

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84

    Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvH 1/67

    Subsidiäre Zuständigkeit des BVerfG für landesrechtliche Organstreitigkeit

  • BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89

    Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

  • BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91

    Unabhängige Arbeiterpartei

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Im Falle eines Unterlassens beginnt die Frist daher erst dann, wenn ein entsprechender Verstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht oder sich die Antragsgegnerin erkennbar weigert, die Maßnahmen zu treffen, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 114, 107 ; 129, 356 ; 131, 152 ).

    Mit dieser gilt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 27, 294 ; 64, 301 ; 67, 65 ; 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ).

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann nicht nur ein punktueller Einzelakt (vgl. BVerfGE 93, 195 [203]), sondern auch der Erlass eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; - 4, 144 [148]; - 82, 322 [335]; - 92, 80 [87]; - 102, 224 [234]; 103, 164 [169]) oder die Mitwirkung an einem Normsetzungsakt sein.

    a) Hinsichtlich des Abgeordnetengesetzes wurde die Sechs-Monats-Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG mit der - für ein Gesetz als beanstandete Maßnahme maßgeblichen - Verkündung (vgl. BVerfGE 92, 80 [87]; - 103, 164 [169]; - 114, 107 [116]) am 26. August 2005 in Gang gesetzt.

    Ob diese Grundsätze auch für den Erlass formeller Gesetze gelten, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1995 (BVerfGE 92, 80 [88]) ausdrücklich offen gelassen.

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Von da an laufe auch die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 92, 80 ).

    Sieht sich ein Abgeordneter durch die generelle Freigabe der Ermittlungstätigkeit in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt, etwa weil die Genehmigung ohne Prüfung des Einzelfalls erteilt werde oder weil die Frist zwischen Zugang der Mitteilung der Staatsanwaltschaft und Einleitung des Ermittlungsverfahrens mit 48 Stunden zu kurz bemessen sei, kann er dies im Organstreitverfahren geltend machen, ohne dass es eines konkreten Zusammenhangs mit einem bestimmten Ermittlungsverfahren bedarf (vgl. BVerfGE 92, 80 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2001 - 2 BvK 1/97 - S. 9).

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