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   BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91, 1 BvR 866/92, 1 BvR 540/92   

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https://dejure.org/1995,104
BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91, 1 BvR 866/92, 1 BvR 540/92 (https://dejure.org/1995,104)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1995 - 1 BvR 790/91, 1 BvR 866/92, 1 BvR 540/92 (https://dejure.org/1995,104)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1995 - 1 BvR 790/91, 1 BvR 866/92, 1 BvR 540/92 (https://dejure.org/1995,104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Väter nichtehelicher Kinder - Zusammenleben mit Mutter - Wahrnehmung der Erziehungsaufgaben - Ausgestaltung der konkreten Rechte beider Elternteile durch Gesetzgeber - Unterschiedliche tatsächliche Verhältnisse - Adoption des nichtehelichen Kindes - Einwilligung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Adoption eines nichtehelichen Kindes durch die Mutter ohne Einwilligung des Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Elternrechts durch gesetzlichen Einwilligungsausschluß des leiblichen Vaters bei der Adoption durch den nichtehelichen Vater

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Elternrechts durch gesetzlichen Einwilligungsausschluß des leiblichen Vaters bei der Adoption durch den nichtehelichen Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Vater eines nichtehelichen Kindes hat Elternrechte - Er muss bei der Adoption durch Mutter und/oder Stiefvater gefragt werden

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 158
  • NJW 1995, 2155
  • MDR 1995, 819
  • NVwZ 1995, 989 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 1268
  • FamRZ 1995, 789
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht vielmehr jedem zu, dem gegenüber die gerichtliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt und der deshalb von dem Verfahren rechtlich unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfGE 89, 381 m.w.N.).

    Weder diese Verfassungsnorm noch das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet einen Anspruch auf einen Instanzenzug gegen gerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 89, 381 m.w.N.).

    Eine Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs, insbesondere eine Begrenzung der Aufhebung in sachlicher, formeller oder zeitlicher Hinsicht, ist aber zulässig, wenn die uneingeschränkte Aufhebung zu Rechtsfolgen führen würde, die durch Sinn und Zweck der Verfassungsbeschwerde nicht zu rechtfertigen und weniger erträglich sind als die teilweise Aufrechterhaltung einer verfassungswidrigen Entscheidung (vgl. BVerfGE 89, 381 ).

    Führt die Nachholung des rechtlichen Gehörs zu dem Ergebnis, daß die Adoption nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, ist der Adoptionsbeschluß grundsätzlich rückwirkend aufzuheben (BVerfGE 89, 381 ).

    Anders als bei der Volljährigenadoption (vgl. BVerfGE 89, 381 ) überwiegt bei der Minderjährigenadoption regelmäßig das Interesse der Beteiligten daran, daß die Folgen der Aufhebung auf die Zukunft beschränkt werden, wie dies für die familienrechtliche Aufhebung in § 1764 Abs. 2 BGB vorgesehen ist.

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze aber dort, wo sie zu dem Gesetzeswortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 90, 263 m.w.N.).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der verfassungswidrige Teil der Norm nicht klar abgrenzbar ist, wenn die Verfassungswidrigkeit darin besteht, daß eine Personen- oder Fallgruppe nicht einbezogen worden ist, oder wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (vgl. BVerfGE 90, 263 ).

    Wegen des engen Zusammenhangs der erforderlichen Neuregelung mit der Reform des Kindschaftsrechts erscheint es sachgerecht, ihm hierfür höchstens bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit zu gewähren (vgl. BVerfGE 90, 263 ).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Die bislang vom Bundesverfassungsgericht offen gelassene Frage (BVerfGE 84, 168 ), ob Väter nichtehelicher Kinder generell - und nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen - Träger des Elternrechts sind, ist zu bejahen.

    Dabei ist zunächst an den Regelfall gedacht, in dem das Kind mit seinen durch die Ehe verbundenen Eltern in einer Familiengemeinschaft aufwächst (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 84, 168 ).

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Dabei ist zunächst an den Regelfall gedacht, in dem das Kind mit seinen durch die Ehe verbundenen Eltern in einer Familiengemeinschaft aufwächst (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 84, 168 ).

    So hat das Bundesverfassungsgericht schon seit langem anerkannt, daß das Elternrecht auch der Mutter des nichtehelichen Kindes zusteht (BVerfGE 24, 119 ); in weiteren Entscheidungen hat es ausgesprochen, daß dem Vater des nichtehelichen Kindes die Elternstellung im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls dann nicht abgesprochen werden kann, wenn er mit der Mutter des Kindes zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung durch ihn vorliegen (BVerfGE 56, 363 ; 79, 203 ).

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/92
    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    - 1 BvR 866/92 -.

    Das Justizministerium Baden-Württemberg hat im Verfahren 1 BvR 866/92 Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde geäußert.

  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    In einer Entscheidung vom 26. Mai 1994, die das irische Recht betraf, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, daß in einem Fall, in dem der Vater vor der Geburt des Kindes mit der Mutter zusammengelebt hatte, der Ausspruch der Adoption des nichtehelichen Kindes durch Dritte ohne Anhörung und Zustimmung des Vaters gegen Art. 8 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß (Keegan v. Ireland, deutsche Übersetzung in FamRZ 1995, S. 110).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Dabei ist zunächst an den Regelfall gedacht, in dem das Kind mit seinen durch die Ehe verbundenen Eltern in einer Familiengemeinschaft aufwächst (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 84, 168 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    So hat das Bundesverfassungsgericht schon seit langem anerkannt, daß das Elternrecht auch der Mutter des nichtehelichen Kindes zusteht (BVerfGE 24, 119 ); in weiteren Entscheidungen hat es ausgesprochen, daß dem Vater des nichtehelichen Kindes die Elternstellung im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls dann nicht abgesprochen werden kann, wenn er mit der Mutter des Kindes zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung durch ihn vorliegen (BVerfGE 56, 363 ; 79, 203 ).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Sie wäre aber nur dann verspätet (§ 93 Abs. 1 BVerfGG), wenn die vom Beschwerdeführer zu 2) eingelegte Beschwerde zum Landgericht offensichtlich unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfGE 48, 341 ; 69, 233 ).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
    Dabei kann er neben der biologischen Abstammung auch rechtlichen und sozialen Tatbeständen Bedeutung zumessen, wie etwa der Ehe mit der Mutter (vgl. BVerfGE 79, 256 ) oder der Anerkennung der Vaterschaft.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auch nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darf die elterliche Sorge nur dann einem Elternteil allein zugewiesen werden, wenn die Voraussetzungen der Ausübung der gemeinsamen Sorge fehlen (vgl. BVerfG FamRZ 1995, 789, 792).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Können sich Eltern über die Ausübung ihrer Elternverantwortung nicht einigen, sind Regelungen zu treffen, die ihnen jeweils Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind zuordnen (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    So sind Regeln und rechtsförmige Verfahren erforderlich, die auch für nichtehelich geborene Kinder klären, wer rechtlich als Vater des Kindes anzuerkennen und damit Rechtsträger des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).

    Fehlt es hieran mangels eines erforderlichen Mindestmaßes an Übereinstimmung zwischen den Eltern, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).

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