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   BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95, 2 BvG 4/95   

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BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95, 2 BvG 4/95 (https://dejure.org/1997,981)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1997 - 2 BvG 3/95, 2 BvG 4/95 (https://dejure.org/1997,981)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1997 - 2 BvG 3/95, 2 BvG 4/95 (https://dejure.org/1997,981)
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Restitution der Landesbesitzstände

Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, Maßnahmen innerhalb eines Verwaltungsverfahrens können nicht Gegenstand eines Bund-Länder-Streits sein

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Restitution des Länderbestands

  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Anspruch der Länder gegen den Bund auf Ausstattung mit bestimmten Vermögensgegenständen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Bund-Länder-Streit; Finanzverfassung; Vermögensausstattung; Länderbesitzstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch eines der neuen Bundesländer auf Beteiligung am Aktienkapital der Vereinigte Energiewerke AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 250
  • NJW 1998, 218
  • ZIP 1997, 902
  • NVwZ 1998, 168 (Ls.)
  • NJ 1997, 302
  • WM 1997, 1019
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Die staatliche Selbständigkeit von Bund und Ländern stützt sich auf eine der jeweiligen Aufgabenzuweisung entsprechende Verfügungsgewalt über Geldmittel, die der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Aufgabenwahrnehmung (Art. 104a Abs. 1 GG) und Haushaltswirtschaft (Art. 109 Abs. 1 GG) eine tatsächliche Grundlage gibt (vgl. BVerfGE 86, 148 ).

    cc) Ein Verfassungsrechtsverhältnis zwischen den Beteiligten kann auch nicht aus dem Gebot föderaler Gleichbehandlung (vgl. hierzu BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ) abgeleitet werden.

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Wie bereits dargelegt, sind die Vorschriften zur Bereinigung eines Staatsbankrotts - ähnlich wie die Regelungen über die Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen nach erlittenem Unrecht (vgl. BVerfGE 27, 253 ; 41, 126 ; 84, 90 ) - an die jeweils aktuell zugrundeliegenden Umstände gebunden.
  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Finanzausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    cc) Ein Verfassungsrechtsverhältnis zwischen den Beteiligten kann auch nicht aus dem Gebot föderaler Gleichbehandlung (vgl. hierzu BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ) abgeleitet werden.
  • BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89

    EG-Fernsehrichtlinie

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Vorausgesetzt sind Maßnahmen oder Unterlassungen, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden können (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 92, 203 ).
  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Vorausgesetzt sind Maßnahmen oder Unterlassungen, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden können (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 92, 203 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Die Rechtspflicht zu bundesfreundlichem Verhalten ist akzessorischer Natur und begründet für sich allein genommen keine selbständigen Pflichten des Bundes oder eines Landes (vgl. BVerfGE 42, 103 stRspr).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Wie bereits dargelegt, sind die Vorschriften zur Bereinigung eines Staatsbankrotts - ähnlich wie die Regelungen über die Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen nach erlittenem Unrecht (vgl. BVerfGE 27, 253 ; 41, 126 ; 84, 90 ) - an die jeweils aktuell zugrundeliegenden Umstände gebunden.
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Wie bereits dargelegt, sind die Vorschriften zur Bereinigung eines Staatsbankrotts - ähnlich wie die Regelungen über die Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen nach erlittenem Unrecht (vgl. BVerfGE 27, 253 ; 41, 126 ; 84, 90 ) - an die jeweils aktuell zugrundeliegenden Umstände gebunden.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Die Bereinigung des Staatsbankrotts hat daher von der jeweils gegebenen konkreten Situation auszugehen und das hinterlassene öffentliche Vermögen auf die Träger öffentlicher Aufgaben in einer Weise zuzuordnen, die ihnen die Erfüllung der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben ermöglicht (vgl. ebenso BVerwGE 99, 283 ).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
    Es fehlt an einer Gleichheit in der Zeit (vgl. BVerfGE 94, 315 ).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

  • BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Da der Grundsatz länderfreundlichen Verhaltens akzessorischer Natur ist und lediglich innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen kann (vgl. BVerfGE 104, 238 ), bedarf es der Feststellung einer den Ländern zukommenden Rechtsposition, damit aus dem Grundsatz der Bundestreue überhaupt Folgen hergeleitet werden können (vgl. BVerfGE 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen

    Die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits nach den genannten Vorschriften setzt eine Maßnahme oder Unterlassung voraus, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 95, 250 ; 104, 238 ; 109, 1 ; 116, 271 ).

    Allerdings entfalten diese ihre Wirksamkeit nicht isoliert, sondern nur akzessorisch innerhalb von zwischen den Beteiligten bereits bestehenden Rechtsverhältnissen (vgl. BVerfGE 42, 103 ; 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ; Isensee, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 141; Meyer, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2021, Art. 93 Rn. 87; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, Vorbem. vor §§ 68 ff. Rn. 11; Selmer, in: Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, Bd. 1, 2001, S. 576; E. Klein, in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 4. Aufl. 2020, § 29 Rn. 1109).

    Andernfalls fehlt es an einem materiellen Verfassungsrechtsverhältnis, denn die ungeschriebenen Verfassungsgrundsätze formen nicht jedes Rechtsverhältnis, in dem sie sich auswirken, automatisch in ein verfassungsrechtliches um (vgl. BVerfGE 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00

    'Moratorium Gorleben'

    Im Verfahren des Bund-Länder-Streits nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG sind als Streitgegenstand Maßnahmen oder Unterlassungen vorausgesetzt, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden können (BVerfGE 81, 310 [329]; 92, 203 [226]; 95, 250 [262]; stRspr).

    Ein im Bund-Länder-Streit geltend zu machender Anspruch der Länder gegen den Bund aus dem Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens setzt als Anknüpfungspunkt eine verfassungsrechtliche Rechtsposition der Länder voraus (BVerfGE 95, 250 [266]).

    Eine angesichts der Akzessorietät des Grundsatzes des bundesfreundlichen Verhaltens erforderliche verfassungsrechtliche Rechtsposition der Antragstellerin (BVerfGE 95, 250 [266]) kann weder aus deren Zuständigkeit für den mit der (privaten) Zwischenlagerung zusammenhängenden Gesetzesvollzug (dazu oben 1 c) noch aus vorangegangenem Zusammenwirken hergeleitet werden.

  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

    Dieser Grundsatz begründet jedoch für sich allein keine selbstständigen Pflichten des Bundes oder eines Landes; er ist vielmehr akzessorischer Natur und kann nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses Bedeutung gewinnen, indem er die hiernach bestehenden Rechte und Pflichten moderiert, variiert oder durch Nebenpflichten ergänzt (BVerfG, Urteil vom 7. April 1976 - 2 BvH 1/75 - BVerfGE 42, 103 ; Beschluss vom 11. März 1997 - 2 BvG 3 und 4/95 - BVerfGE 95, 250 ).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

    Entsprechend der Absicht des Gesetzgebers, das Land Berlin im Einklang mit Art. 134 Abs. 3 GG und dem föderalen Gleichbehandlungsgebot (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 95, 250 ; s. ferner BVerwGE 99, 283 ) rechtlich mit dem übrigen Bundesgebiet gleichzustellen, sind die Präklusionsregelungen dahin zu verstehen, dass sie sich im vormaligen Westteil des Landes Berlin auf den Zeitpunkt der dortigen Inkraftsetzung der Norm am 3. Oktober 1990 beziehen (vgl. Bartlsperger, a.a.O., S. 172 f.).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00

    Pofalla I

    Es ist akzessorischer Natur und begründet für sich allein keine selbständigen Pflichten des Bundes oder eines Landes (stRspr, jüngst BVerfGE 95, 250 ).
  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits nach den genannten Vorschriften setzt eine Maßnahme oder Unterlassung voraus, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 95, 250 ; 104, 238 ).
  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    Ähnlich wie diese Vermögensüberleitungsvorschrift ordnet Art. 21 EV das öffentliche Vermögen der DDR so zu, dass die jeweiligen Verwaltungsträger in die Lage versetzt werden, die von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 1997 - 2 BvG 3, 4/95 - BVerfGE 95, 250 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02

    Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik

    Die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits nach den genannten Vorschriften setzt eine Maßnahme oder Unterlassung voraus, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 95, 250 ; 104, 238 ).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12

    Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;

    Der Grundsatz begründet jedoch für sich allein keine selbstständigen Pflichten des Bundes oder eines Landes; er ist vielmehr akzessorischer Natur und kann nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses Bedeutung gewinnen, indem er die hiernach bestehenden Rechte und Pflichten moderiert, variiert oder durch Nebenpflichten ergänzt (BVerfG, Urteil vom 7. April 1976 - 2 BvH 1/75 - BVerfGE 42, 103; Beschluss vom 11. März 1997 - 2 BvG 3 und 4/95 - BVerfGE 95, 250 ).
  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02

    Keine Beschwerdebefugnis einer Gemeinde bei Geltendmachung eines

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 - VerfGH 28/00

    Übertragung der Zuständigkeit für das Straßenwesen von den Landschaftsverbänden

  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02

    Grundrechtsfähigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07

    Das staatliche Glücksspielmonopol unterliegt nicht dem Kartellrecht und ist in

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95

    Restitution bei öffentlicher Trägerschaft

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99

    Bundeswehr darf Bombenabwurfplatz Wittstocker Heide vorerst nicht nutzen

  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 146.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Frist für die Urteilszustellung

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2021 - 1 S 118.21

    Wasserrecht - Wasserstraßenrecht - Genehmigung - Bundeswasserstraße - Yachthafen

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