Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    NATO-Betriebsvertretungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvertretung: Mitwirkung bei den in Deutschland stationierten NATO- Truppen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Kaiserslautern, 02.08.1991 - 3 BV 11/91
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 95, 39
  • NJW 1997, 1359
  • NZA 1997, 263
  • NVwZ 1997, 681 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R  

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Es bestehen vielmehr hinreichende Gründe (hierzu BVerfGE 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 238, 244; 87, 1, 36; 95, 39, 45), minderjährige Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern oder einem Elternteil leben, von einer Geltendmachung der Pauschale auszuschließen.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94  

    Stichtagsregelung

    Solche Zustimmungsgesetze müssen grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sein (vgl. BVerfGE 4, 157 ; 95, 39 ).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07  

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Dies entspricht dem im internationalen Arbeitsrecht geltenden Territorialitätsprinzip, nach dem auch für die Arbeitgeber grundsätzlich die nationale Rechtsordnung des Aufnahmestaats gilt (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 -BVerfGE 95, 39 = AP ZA-NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 21 = EzA GG Art. 3 Nr. 60, zu B II 1 b der Gründe; BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 -Rn. 41, AP BPersVG § 75 Nr. 86 = EzA BPersVG § 75 Nr. 4).
mehr
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06  

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt es keinen Sachgrund, der die unterschiedliche Beteiligung der Interessenvertretung der Zivilangestellten bei den ausländischen Stationierungsstreitkräften an Einstellungsentscheidungen gegenüber derjenigen bei den Zivilangestellten der Bundeswehr rechtfertigt (8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - BVerfGE 95, 39 = AP Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 21 = EzA GG Art. 3 Nr. 60, zu B II 1 b der Gründe).

    Die NATO-Vertragspartner haben, wenn sie als Arbeitgeber auftreten, keine Sonderstellung gegenüber privaten Arbeitgebern, für die nach dem im internationalen Arbeitsrecht geltenden Territorialitätsprinzip grundsätzlich die nationale Rechtsordnung des Aufnahmestaates gilt (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - aaO).

    Die mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Ungleichbehandlung ist nur mit Rücksicht darauf hinzunehmen, dass die Bundesrepublik beim Aushandeln der Stationierungsverträge in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt war und es ihr trotz fortlaufender Bemühungen nicht gelang, die Beteiligungsrechte der Zivilangestellten bei den Stationierungsstreitkräften denen bei der Bundeswehr völlig anzugleichen (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

    Wegen dieses zeitgeschichtlichen Zusammenhangs gestattet das Grundgesetz eine schrittweise Annäherung an eine volle Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Gebote, solange eine uneingeschränkte Beachtung nicht möglich ist (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - aaO; vgl. auch schon BVerfG 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 - BVerfGE 4, 157, zu D III 3 der Gründe).

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R  

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - mehrere

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist gegeben, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 191, 210; 85, 238, 244; 87, 36; 95, 39, 45; 109, 96, 123).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Zwischen beiden Gruppen bestehen keine erkennbaren Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie eine unterschiedliche Behandlung im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen könnten (vgl hierzu BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; 197, 199; BVerfGE 85, 191, 210; 238, 244; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Zwischen beiden Gruppen bestehen keine erkennbaren Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie eine unterschiedliche Behandlung im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen könnten (vgl hierzu BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; 197, 199; BVerfGE 85, 191, 210; 238, 244; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine

    Gegenüber der von § 1 Abs. 3 Nr. 4 AlhiV 2002 erfassten Gruppe von Arbeitslosen, zu der der Kläger nicht gehört, bestehen keine erkennbaren Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie - bezogen auf die Grundentscheidung, die private Absicherung als solche zu privilegieren - eine unterschiedliche Behandlung im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen könnten (vgl hierzu: BVerfGE 55, 72, 88; 84, 133, 157; 197, 199; 85, 191, 210; 238, 244; 95, 39, 45).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14/7b AS 12/07 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Zwischen Personen, die durch einen Antrag beim Grundsicherungsträger ihre Hilfebedürftigkeit geltend machen mit Personen, die (noch) keinen Antrag gestellt haben, bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht (vgl BVerfGE 87, 1, 36; 95, 39, 45; 109, 96, 123), dass eine ungleiche Berücksichtigung der Steuererstattung als Einkommen oder Vermögen gerechtfertigt ist (vgl hierzu auch die Urteile des Senats vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R und B 14/11b AS 17/07 R).
  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 6/07  

    Notarrecht - Verbindung von Notaren

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z.B.: BVerfGE 95, 39, 45; 102, 41, 54).
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08  

    Verfahrensrecht - Zwischenurteil schließt Prüfung der Gerichtsbarkeit nicht aus

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 TaBV 73/00  

    Null

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 86/05 R  

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 56/04 R  

    Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung

  • BVerfG, 01.09.2005 - 1 BvR 361/99  

    Unterschiedliche Behandlung von Sozialversicherten mit Wohnsitz in Polen und

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R  

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II;

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R  

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang -

  • BVerwG, 11.08.2009 - 8 B 17.09  

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen den

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 B 25.02  
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - L 13 RA 890/02  

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98  
  • SG Stuttgart, 21.06.2005 - S 12 KR 7228/03  

    Rentenversicherung - Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Mitgliedschaft und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 418/04  

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 180/07  
  • LAG Köln, 22.07.1998 - 7 TaBV 78/97  

    Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 54/98  
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2001 - 5 TaBV 24/99  
  • VG Hamburg, 16.05.2006 - 10 K 4943/04  
  • VG Hamburg, 16.05.2006 - 10 K 4943/03  

    D (A), Zahnarzt, Approbation, Sowjetunion, Gleichwertigkeit, Ausbildung, Diplom,

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