Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96; 1 BvR 2314/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betreffend das BaySchwHEG sind zum Teil erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der bayrische Sonderweg zu § 218 StGB vor dem Bundesverfassungsgericht (Sibylle Raasch)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 96, 120
  • NJW 1997, 2443
  • FamRZ 1997, 997 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 989 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (65)  

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96  

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Mit Urteil vom 24. Juni 1997 (BVerfGE 96, 120), wiederholt durch Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 und 5. Juni 1998, hat das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren der Beschwerdeführer zu 1) und 2) für Ärzte, die bereits vor dem 9. August 1996 Schwangerschaftsabbrüche in eigener Praxis oder als Belegarzt in Bayern durchgeführt haben, angeordnet, daß Art. 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Halbsatz 1 und Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 BaySchwHEG nicht anzuwenden sind, wenn sie als Vertragsärzte oder nach ärztlichem Standesrecht zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen befugt sind.

    Hinsichtlich der Einnahmebegrenzungen (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchwHEG) und des nur den Beschwerdeführer zu 2) treffenden Facharztvorbehalts (Art. 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Halbsatz 1, Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 und Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BaySchwHEG) hat dies der Senat bereits im Verfahren der einstweiligen Anordnung geprüft und bejaht (BVerfGE 96, 120).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00  

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so darf das Bundesverfassungsgericht in Sonderheit von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 82, 310 ; BVerfGE 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08  

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
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