Rechtsprechung
   BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,563
BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95 (https://dejure.org/1997,563)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.1997 - 2 BvE 4/95 (https://dejure.org/1997,563)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 (https://dejure.org/1997,563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    Fraktions- und Gruppenstatus

  • openjur.de

    Fraktions- und Gruppenstatus

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Rechtsstellung eines Zusammenschlusses von Abgeordneten, deren Partei die Sperrklausel unter Anwendung der Grundmandatsklausel überwunden hat

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis im Organstreitverfahren gegen Maßnahmen und Unterlassungen des Deutschen Bundestages; Organstreit betreffend des von einer Gruppe von Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Anspruch genommenen Rechts auf Anerkennung als Fraktion sowie der Ausgestaltung ...

  • Judicialis

    GG Artikel 38 Absatz 1 Satz 2; ; GG Art. 77 Absatz 2; ; GOBT § 10 Absatz 1 Satz 2; ; GOBT § 12; ; GOBT § 62 Absatz 2

  • wahlrecht.de

    Gruppenstatus PDS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstatus parlamentarischen Gruppen - PDS

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Senatsentscheidung zum Fraktions- und Gruppenstatus von Bundestagsabgeordneten

Sonstiges (2)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 264
  • NJW 1998, 3037
  • NJ 1998, 28
  • DVBl 1998, 90
  • DVBl 1998, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    c) Die Antragstellerin müsse schon wegen ihrer Stärke im Gemeinsamen Ausschuß gemäß Art. 53a GG vertreten sein (vgl. BVerfGE 84, 304 - nichttragende Gründe -).

    Die Antragsgegner beziehen sich insoweit im wesentlichen auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 16. Juli 1991 (BVerfGE 84, 304).

    Die von der Antragstellerin gerügten Maßnahmen und Unterlassungen sind nur vom Deutschen Bundestag ausgegangen (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Der vorliegende Fall bietet keine Veranlassung, von den Grundsätzen abzuweichen, die der Senat zur Rechtsstellung parlamentarischer Gruppen entwickelt hat (vgl. BVerfGE 84, 304 ff.).

    a) Der durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete repräsentative Status der Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfaßt das Recht auf gleiche Teilhabe am Prozeß der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Die Regelungen der Geschäftsordnung wirken sich notwendig immer auch als Beschränkungen der Rechte der einzelnen Abgeordneten aus (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Die Entscheidung des Deutschen Bundestages wahrt den Status der Abgeordneten der PDS, Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 84, 304 ) zu sein.

    Dieser Grundsatz betrifft weder die Stellung der Abgeordneten im Parlament noch den Status von Gruppen von Abgeordneten derselben Partei (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Unabhängig von der Frage, ob § 10 Abs. 1 Satz 2 GOBT nur die qualitativen Anforderungen an die Fraktionsbildung betrifft (vgl. BVerfGE 84, 304 ), gelten jedenfalls die Gründe, aus denen der Bundestag nicht verpflichtet war, die Fraktionsmindeststärke herabzusetzen, auch für die Anerkennung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GOBT.

    Die Antragstellerin hat keinen Anspruch darauf, ohne die Beschränkungen der Nr. 2 Buchst. e) des Statusbeschlusses Geschäftsordnungsanträge zu stellen oder geschäftsordnungsmäßige Verlangen geltend zu machen (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Für einen Anspruch auf Einräumung eines Grundmandats in Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen fehlt es an der verfassungsrechtlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Ihre Funktionen sind lediglich organisatorischer Art und unterliegen daher nicht dem Einfluß des Prinzips gleichberechtigter Teilnahme an den Aufgaben, die dem Bundestag nach dem Grundgesetz übertragen worden sind (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).

    Die Verfassung hat daher für die Besetzung der Abgeordnetenbank im Gemeinsamen Ausschuß dem Fraktionsprinzip gegenüber dem Prinzip der proportionalen Zusammensetzung den Vorrang eingeräumt (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Die Antragstellerin kann nicht die Zahlung des ungeteilten Fraktionsgrundbetrages verlangen (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Dabei hat der Bundestag den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen zu beachten (vgl. BVerfGE 84, 304 ).

    Es ist Aufgabe des Parlaments, Forum für Rede und Gegenrede zu sein (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 84, 304 ).

    Mit einer fairen und loyalen Anwendung der Geschäftsordnung (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 80, 188 ; 84, 304 ) wäre es allerdings nicht vereinbar, die Redezeiten der einzelnen Abgeordneten so kurz zu bemessen, daß eine dem Debattenthema angemessene Äußerung nicht mehr möglich wäre.

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Zwar ist es Aufgabe des Parlaments, sich durch die Geschäftsordnung nach Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG zu organisieren und in diesem Zusammenhang auch über die Arbeitsweise der Ausschüsse zu entscheiden (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

    Dazu gehört auch das gleiche Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ).

    Ihre Funktionen sind lediglich organisatorischer Art und unterliegen daher nicht dem Einfluß des Prinzips gleichberechtigter Teilnahme an den Aufgaben, die dem Bundestag nach dem Grundgesetz übertragen worden sind (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).

    Dem Bundestag stand insofern bei der Festsetzung der Mitgliederzahl ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu, da Enquete-Kommissionen nicht unmittelbar Beschlüsse des Bundestages vorbereiten, sondern lediglich im Vorfeld der parlamentarischen Willensbildung tätig werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

    Das Rederecht gehört zu den aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleitenden verfassungsmäßigen Rechten des einzelnen Abgeordneten (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 80, 188 ).

    Mit einer fairen und loyalen Anwendung der Geschäftsordnung (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 80, 188 ; 84, 304 ) wäre es allerdings nicht vereinbar, die Redezeiten der einzelnen Abgeordneten so kurz zu bemessen, daß eine dem Debattenthema angemessene Äußerung nicht mehr möglich wäre.

    Jedoch ist zu berücksichtigen, daß ein Redner, der für die Antragstellerin spricht, damit auch den Standpunkt anderer Abgeordneter zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Das Rederecht gehört zu den aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleitenden verfassungsmäßigen Rechten des einzelnen Abgeordneten (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 80, 188 ).

    Es ist Aufgabe des Parlaments, Forum für Rede und Gegenrede zu sein (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 84, 304 ).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Dazu gehört auch das gleiche Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ).

    In sachlich begründeten Fällen ist es dem Bundestag unbenommen, für Ausschüsse oder ähnliche Gremien eine Mitgliederzahl vorzusehen, die bei Anwendung der üblichen Regeln für die Sitzverteilung eine Berücksichtigung aller parlamentarischen Gruppierungen nicht ermöglicht (vgl. BVerfGE 70, 324 ).

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Die Anträge sind zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß der Bundestag solche Rechte der Antragstellerin durch die beanstandeten rechtserheblichen Maßnahmen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    a) Eine Maßnahme ist nicht rechtserheblich im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG, wenn sie für einen Antragsteller erst infolge eines selbständigen Umsetzungsaktes rechtliche Bedeutung erlangt (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88

    Überhangmandate I

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Daher fällt die Entscheidung für das bei Gremienwahlen anzuwendende Zählsystem grundsätzlich in die autonome Entscheidungsbefugnis des Bundestages (vgl. zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Wahlrecht BVerfGE 79, 169 ).
  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Das Rederecht gehört zu den aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleitenden verfassungsmäßigen Rechten des einzelnen Abgeordneten (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 80, 188 ).
  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Differenzierungen zwischen Abgeordneten bedürfen jedoch stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 93, 195 ).
  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Mit einer fairen und loyalen Anwendung der Geschäftsordnung (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 80, 188 ; 84, 304 ) wäre es allerdings nicht vereinbar, die Redezeiten der einzelnen Abgeordneten so kurz zu bemessen, daß eine dem Debattenthema angemessene Äußerung nicht mehr möglich wäre.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
    Die Grundmandatsklausel verfolgt den Zweck, eine effektive Integration des Staatsvolks zu bewirken (vgl. BVerfGE 95, 408 ).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht