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   BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89   

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https://dejure.org/1997,308
BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89 (https://dejure.org/1997,308)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 1 BvL 5/89 (https://dejure.org/1997,308)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/89 (https://dejure.org/1997,308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Frage, ob berufsbegleitend Studierende vom Wohngeldbezug ausgeschlossen werden können

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Frage, ob berufsbegleitend Studierende vom Wohngeldbezug ausgeschlossen werden können

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 315
  • NJW 1998, 1851
  • NVwZ 1998, 724 (Ls.)
  • NZM 1998, 495 (Ls.)
  • ZMR 1998, 410
  • DVBl 1998, 491 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    Die Bedenken, die das vorlegende Gericht gegen diesen Ausschluß allgemein geltend gemacht hat, greifen - wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom heutigen Tage (1 BvL 5/93) entschieden hat - nicht durch.

    Zum anderen sind Personen wie die Klägerin des Ausgangsverfahrens benachteiligt worden, solange Unterkunftsleistungen als Bestandteil der Ausbildungsförderung ausschließlich darlehensweise erbracht worden sind (vgl. § 17 Abs. 2 BAföG a.F.), während Wohngeld nach § 1 WoGG als nicht rückzahlbarer Zuschuß gewährt wird (vgl. näher Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 -, Umdruck S. 18 f.).

    Zwar stellt diese Erwägung bei anderen Studierenden einen zureichenden Grund für die Belastung mit den Nachteilen dar, die sich aus einer darlehensweisen Förderung ergeben (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 -, Umdruck S. 20).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 92, 53 ; 95, 143 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    Zwar sind Vorschriften, die in konkreten Fällen die Kumulierung von Sozialleistungen für denselben Zweck verhindern sollen, unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 31, 185 ; 53, 313 ).
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 92, 53 ; 95, 143 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    Zwar sind Vorschriften, die in konkreten Fällen die Kumulierung von Sozialleistungen für denselben Zweck verhindern sollen, unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 31, 185 ; 53, 313 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 92, 53 ; 95, 143 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    Diese Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen (vgl. BVerfGE 7, 171 ; stRspr).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89

    Wirtschaftsgemeinschaft - Wohngemeinschaft - Auszubildende - Wohngeldberechtigte

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    a) Mit Art. 2 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes über die Einführung eines Wohngeldsondergesetzes für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, die Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer wohngeldrechtlicher Vorschriften sowie über die Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch vom 20. Juni 1991 (BGBl I S. 1250) wurde die Vorschrift im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 (BVerwGE 85, 314; BVerwG, NVwZ 1991, S. 677) um einen neuen Satz 2 ergänzt.
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 71.89

    Wohngeld und Ausbildungsförderungsg

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
    a) Mit Art. 2 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes über die Einführung eines Wohngeldsondergesetzes für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, die Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer wohngeldrechtlicher Vorschriften sowie über die Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch vom 20. Juni 1991 (BGBl I S. 1250) wurde die Vorschrift im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 (BVerwGE 85, 314; BVerwG, NVwZ 1991, S. 677) um einen neuen Satz 2 ergänzt.
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auch diese Begründung ist nicht offensichtlich unhaltbar und daher vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 88, 187 ; 96, 315 ).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Die abweichende Behandlung dieser Tätergruppen ist durch besondere Beweisschwierigkeiten und durch die vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 73d StGB verfolgten Gewinnabschöpfungsziele sachlich hinreichend gerechtfertigt (zum Maßstab BVerfGE 96, 315 ; 100, 138 ):.
  • BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21

    Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in

    Das Sozialgericht hat vertretbar begründet, warum die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der vorgelegten Regelung (vgl. BVerfGE 130, 372 m.w.N.; 149, 126 m.w.N.) aus seiner Sicht nicht in Betracht kommt (zum Maßstab BVerfGE 96, 315 ; 121, 108 ).
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