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   BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92   

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BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92 (https://dejure.org/1997,51)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92 (https://dejure.org/1997,51)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92 (https://dejure.org/1997,51)
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Durchsuchungsanordnung II

Art. 13 GG, §§ 102, 105 StPO, beschränkte Gültigkeitsdauer von Anordnungen: 6 Monate, keine Beantragung 'auf Vorrat'

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Durchsuchungsanordnung II

  • openjur.de

    Durchsuchungsanordnung II

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Gültigkeitsdauer richterlicher Durchsuchungsanordnungen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfolgreich

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Richterliche Durchsuchungsanordnungen in Strafverfahren haben eine Gültigkeit von höchstens sechs Monaten

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verhältnismäßigkeit von Durchsuchungen - Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 44
  • NJW 1997, 2165
  • NStZ 1997, 502 (Ls.)
  • StV 1997, 394
  • JR 1997, 386
 
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Wird zitiert von ... (284)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Diesem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Arztpraxen (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ).

    Er hat zudem durch geeignete Formulierungen des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, daß der Grundrechtseingriff angemessen begrenzt wird sowie meßbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Für die vom Gesetzgeber 1960 durch § 179 VwGO eingeführte Regelung der §§ 23 ff. EGGVG bleibt somit als Anwendungsbereich nur noch die Art und Weise abgeschlossener Durchsuchungen, während vor deren Erledigung der Ermittlungsrichter analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auch für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Modalitäten der Durchsuchung zuständig sein soll (vgl. BGHSt 28, 206 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Diesem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Arztpraxen (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Sie bedürfen einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Daß sie auch nach Abschluß der Durchsuchung von Verfassungs wegen zulässig bleibt, hat der Senat in seinem Beschluß vom 30. April 1997 (2 BvR 817/90 u.a.) festgestellt.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Diesem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Arztpraxen (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Diesem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Arztpraxen (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ).
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Entgegen der früher herrschenden Auffassung, nach Erledigung der Durchsuchung sei das Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG zuständig (vgl. z.B. Sommermeyer, a.a.O. ; Fezer, a.a.O. ), soll nach jetzt herrschender Meinung auch in diesem Fall § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog angewendet werden (h. M. seit BGHSt 28, 57 ; 160 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.1987 - 1 Ws 60/87
    Auszug aus BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
    Die rechtliche Erwägung, daß ein Durchsuchungsbeschluß durch Zeitablauf seine Gültigkeit verlieren könne, ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung bisher nicht anerkannt (vgl. Landgericht Osnabrück, NStZ 1987, S. 522 m. Anm. Kronisch).
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