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   BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96   

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https://dejure.org/1997,5039
BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,5039)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,5039)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,5039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung gegen Vorschriften des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 6 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetz wiederholt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 102
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens -

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 2 BvR 890/16

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an das Vereinigte Königreich

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 637/23

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung eines

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
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