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   BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95   

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BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95 (https://dejure.org/1998,48)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95 (https://dejure.org/1998,48)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95 (https://dejure.org/1998,48)
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Kasseler Verpackungssteuer II

Art. 12, 74 Abs. 1 Nr. 24, 105 IIa GG, Rechtstaatsprinzip;

AbfG, Kooperationsmodell

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • DFR

    Kommunale Verpackungsteuer

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer : Verfassungsmäßigkeit von Lenkungsteuern, die jedoch nicht den Regelungen oder Regelungskonzepten des Sachgesetzgebers widersprechen dürfen - Steuer- und Sachgesetzgebungskompetenz jeweils eigenständige ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer mit Lenkungswirkungen in den vom Bundesgesetzgeber geregelten Bereich der Abfallwirtschaft ; Zulässigkeit eines Weiterverfolgens einer Verfassungsbeschwerde nach ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Verpackungsteuer; Zuständigkeit zur umfassenden Regelung des Rechts der Abfallwirtschaft; Kompetenzbereich eines Sachgesetzgebers; Steuergesetzgebungskompetenz

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungswidrigkeit der Erhebung einer kommunalen Verpackungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzgebungskompetenz bezüglich Abfallwirtschaft - Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 98, 106
  • NJW 1998, 2341
  • NJW 1998, 705
  • NVwZ 1998, 947 (Ls.)
  • NJ 1998, 364
  • WM 1998, 1144
  • DVBl 1998, 705
  • DÖV 1998, 642
 
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Wird zitiert von ... (355)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92

    Kommunalabgaben: Verpackungssteuer (-satzung) der Stadt Kassel

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    a) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 -,.

    a) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 -,.

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 - verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24, Artikel 105 Absatz 2a und dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Der Landesgesetzgeber darf sie auf die Gemeinden übertragen (vgl. BVerfGE 65, 325 ).

    Art. 105 Abs. 2a GG läßt die zur Zeit des 21. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl I S. 359 - Finanzreformgesetz -) üblichen örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern unberührt und verlangt für die nicht herkömmlichen örtlichen Steuern, daß der steuerbegründende Tatbestand nicht denselben Belastungsgrund erfaßt wie eine Bundessteuer, sich also in Gegenstand, Bemessungsgrundlage, Erhebungstechnik und wirtschaftlicher Auswirkung von der Bundessteuer unterscheidet (vgl. BVerfGE 65, 325 ).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    2.a) Der Gesetzgeber darf seine Steuergesetzgebungskompetenz grundsätzlich auch ausüben, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ).

    a) Die Verpackungsteuer ist eine Steuer im Sinne des Grundgesetzes (zum verfassungsrechtlichen Steuerbegriff vgl. BVerfGE 84, 239 ; vgl. auch § 3 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz AO 1977).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Nur wenn die steuerliche Lenkung nach Gewicht und Auswirkung einer verbindlichen Verhaltensregel nahekommt, die Finanzfunktion der Steuer also durch eine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter verdrängt wird, bietet die Besteuerungskompetenz keine ausreichende Rechtsgrundlage (vgl. BVerfGE 38, 61 ).

    Gleiches gilt, wenn das Aufkommen nicht zur Finanzierung von Gemeinlasten verwendet werden soll (vgl. BVerfGE 29, 402 ; 38, 61 ).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    aa) Die Verpflichtung zur Beachtung der bundesstaatlichen Kompetenzgrenzen und zur Ausübung der Kompetenz in wechselseitiger bundesstaatlicher Rücksichtnahme (vgl. BVerfGE 81, 310 ) wird durch das Rechtsstaatsprinzip in ihrem Inhalt verdeutlicht und in ihrem Anwendungsbereich erweitert.
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben greift in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes steht und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen läßt (vgl. BVerfGE 37, 1 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Mit diesen auf Kooperation angelegten Inhalten gilt die Verpackungsverordnung trotz Wegfalls der Ermächtigung des § 14 Abs. 2 AbfG 1986 bis heute fort (vgl. dazu BVerfGE 78, 179 ); das nunmehr geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verfolgt dieselbe Konzeption.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Die Berufsfreiheit kann nach Art. 12 Abs. 1 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden (zum Gesetzesvorbehalt vgl. BVerfGE 76, 171 ; 82, 209 ).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Der Steuergesetzgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungsteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (vgl. BVerfGE 55, 274 ; siehe auch § 3 Abs. 1 AO 1977).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    2.a) Der Gesetzgeber darf seine Steuergesetzgebungskompetenz grundsätzlich auch ausüben, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Konjunkturzuschlag

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70
  • BFH, 26.03.1980 - I R 111/79

    Beiladung - GmbH - Löschung aus dem Handelsregister - Auflösung einer GmbH

  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 37/84

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns nach § 11 Nr. 4 KStG

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Er darf nicht nur durch Ge- und Verbote, sondern ebenso durch mittelbare Verhaltenssteuerung auf Wirtschaft und Gesellschaft gestaltend Einfluss nehmen (vgl. BVerfGE 98, 106 ; 122, 210 ; 160, 41 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20

    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche

    Der Umstand, dass bei einem Verkauf als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk der Konsum und damit auch der Verbrauch der Verpackung am häufigsten im Gemeindegebiet stattfindet und dementsprechend dies den "typischsten" Fall des Verbrauchs darstellt, genügt nicht für die Annahme der örtlichen Radizierung der Steuer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.07.1963 - 2 BvR 11/61 - und Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. - jeweils juris).

    Von dieser grundlegenden Maßgabe sei das Bundesverfassungsgericht auch nicht in der Entscheidung zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. -) abgewichen.

    Die Bemessungsgrundlage der Steuer in § 4 Abs. 1 VStS erfasst die zu verbrauchenden Verpackungseinheiten, rechtfertigt also ihre Ertragswirkung aus der im Verbrauch vermuteten Leistungsfähigkeit des Verbrauchers (BVerfG, Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. - juris Rn. 73).

    Von der Maßgabe, dass eine örtliche Steuer normativ auf den Verzehr an Ort und Stelle abstellen müsse, ist das Bundesverfassungsgericht auch im Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) nicht abgewichen.

    Vor diesem tatsächlichen Hintergrund führte das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) wörtlich aus: "Der Steuertatbestand begrenzt den Steuergegenstand auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle und stellt damit typisierend darauf ab, dass die Verpackung im Gemeindegebiet verbraucht wird".

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) wörtlich ausführt, "[d]ie Einwände der Beschwerdeführerinnen, ihre Waren könnten auch an anderer Stelle verzehrt werden und würden insbesondere beim Verkauf im Bereich des Drive-In nicht im Gemeindegebiet verbraucht, betreffen Besonderheiten einzelner Verbrauchsformen und stellen die Örtlichkeit der Verpackungssteuer in ihrem auf das Gemeindegebiet bezogenen Typus nicht in Frage", ist diese Formulierung sicherlich missverständlich.

    Die dargestellte Unwirksamkeit des Steuertatbestands in § 1 Abs. 1 2. Alternative VStS, wonach der Verkauf der Produkte zum Mitnehmen, das heißt "als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk", steuerlich erfasst wird, führt - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - nicht nur zu einer Teilunwirksamkeit der Verpackungssteuersatzung; die Satzung der Antragsgegnerin ist insgesamt für unwirksam zu erklären, auch wenn der Steuertatbestand in § 1 Abs. 1 1. Alternative VStS Einwegverpackungen für Speisen und Getränke "für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle" erfasst und damit die Voraussetzungen der Örtlichkeit im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG insoweit erfüllt (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74; Beschluss vom 23.07.1963, aaO juris Rn. 60 und 61).

    Nur wenn der Satzungsgeber im Laufe des Verfahrens zur Aufstellung der Verpackungssteuersatzung unmissverständlich seinen Willen zum Ausdruck gebracht hätte, trotz des mit der Einführung der Steuer verbundenen Verwaltungsaufwands und der mit Blick auf die Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO) verbundenen rechtlichen Risiken bzw. Unwägbarkeiten auch eine Satzung im Sinne einer "kleinen Lösung" zu erlassen, könnte dies die Annahme einer wirksamen Restregelung rechtfertigen.

    Der Steuergesetzgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (BVerfG, Urteil vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 49; Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 54 bis 56).

    Sobald der Sachgesetzgeber für einen Sachgegenstand Regelungen trifft, muss der Gesetzgeber diese bei steuerlichen Lenkungen beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 57 bis 59; Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/20 - juris Rn. 12; zur Kritik am Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung vgl. etwa Sendler, NJW 1998, 2875; Brüning, NVwZ 2002, 33; Kloepfer/Bröcker, DÖV 2001, 1 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dem Bundesgesetzgeber durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG die Zuständigkeit zur umfassenden Regelung des Rechts der Abfallwirtschaft eingeräumt (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 62).

    Im Hinblick auf diese Vorrangstellung der Sachgesetzgebung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, die damalige Verpackungssteuer der Stadt Kassel laufe in ihrer Ausgestaltung als Lenkungssteuer den bundesrechtlichen Vorgaben des Abfallrechts zuwider (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 78 ff.).

    Die Endverkäufer des Einwegmaterials werden in Konkurrenz zu Anbietern von Mehrwegbehältnissen durch das Steuerrecht veranlasst, auf Mehrwegsysteme umzustellen oder das ausgegebene Einwegmaterial zurückzunehmen und stofflich außerhalb der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zu verwerten (so BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 79 zur Kasseler Verpackungssteuer).

    Wegen der Wirkungslosigkeit der Zielfestlegungen wurden diese allerdings zeitnah durch die Verpackungsverordnung abgelöst (vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 86 bis 91).

    Die Verpackungsverordnung sei demnach Ergebnis der kooperativen Beteiligung der betroffenen Kreise; sie fordere zudem ein weitgehendes Zusammenwirken, insbesondere auch unter Einbeziehung der Hersteller der Verpackungen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 92).

    Die abfallgesetzlich vorgesehene Kooperation hingegen sei darauf gerichtet, möglichst alle Verantwortlichen innerhalb der Produktions- und Handelskette mit ihren fachlichen, technischen und ökonomischen Handlungsmitteln zu einer gemeinsamen und koordinierten Vermeidung von Verpackungsabfällen in Pflicht zu nehmen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 96).

    Sowohl die damit verbundene Entlastung der Hersteller der Verpackungen und Zwischenvertreiber als auch die individuelle Ausrichtung seien geeignet, das von der Verpackungsverordnung gewollte Zusammenwirken aller Verantwortlichen zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 100).

    Gerade die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in § 24 und § 25 KrWG stellen die Wirksamkeit des Kooperationsprinzips sicher; schon das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer davon gesprochen, dass die damalige Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen von Anfang an als "Knüppel im Sack" galt, um die Ziele des Abfallwirtschaftsrechts sicherzustellen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 81).

    Insoweit beanspruchen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin Geltung, wonach eine Verpackungssteuer den Lenkungsdruck ausschließlich auf die Endverkäufer/Steuerschuldner und Verbraucher ausrichte und die Endverkäufer in individuelle Lösungen dränge; sowohl die damit verbundene Entlastung der Hersteller (gemeint sind die Produzenten der Verpackungen) und Zwischenvertreiber als auch die individuelle Ausrichtung seien geeignet, das von der Verpackungsverordnung gewollte Zusammenwirken aller Verantwortlichen zu beeinträchtigen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 100).

    Dies hatte bereits das Bundesverfassungsgericht bei der entsprechenden Befreiungsregelung der Kasseler Verpackungssteuersatzung als konzeptionellen Widerspruch zur Vorgängerregelung des Verpackungsgesetzes - der Verpackungsverordnung - angesehen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 101).

    f) Schließlich spricht auch die "Öffnungsklausel" in § 2 Abs. 5 VerpackG gegen eine Befugnis der Kommunen, eine Verpackungssteuer mit Lenkungswirkung in Abweichung von den Grundsätzen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.1998 (aaO) einführen zu können.

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auf sie bezieht sich der dort entwickelte Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 98, 106 ), der verhindern soll, dass der Bürger einander widersprechenden Normbefehlen unterschiedlicher Gesetzgeber ausgesetzt wird.

    Derartige Kollisionen sind - wie der Senat in dem Verpackungsteuerbeschluss ausgeführt hat - grundsätzlich "nach dem Rang, der Zeitenfolge und der Spezialität der Regelungen" aufzulösen (BVerfGE 98, 106 ).

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