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   BVerfG, 29.04.1998 - 1 BvL 25/93   

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https://dejure.org/1998,2582
BVerfG, 29.04.1998 - 1 BvL 25/93 (https://dejure.org/1998,2582)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1998 - 1 BvL 25/93 (https://dejure.org/1998,2582)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1998 - 1 BvL 25/93 (https://dejure.org/1998,2582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift des BErzGG § 6 Abs 2 Nr 4 - Benachteiligung von Erziehungsgeldberechtigten bei Einkommensanrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BErzGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 98, 70
  • NZA-RR 1999, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.08.1993 - 14b REg 3/92

    Gewährung von Erziehungsgeld - Maßgebendes Einkommen - Sonderausgaben nach § 10 e

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1998 - 1 BvL 25/93
    Eine solche Auslegung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BErzGG widerspreche nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 10. August 1993, 14 b REg 3/92, BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 7), der sich das vorlegende Gericht anschließe, dem eindeutigen Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Bestimmung.

    Die Erwägungen des vorlegenden Gerichts hätten dem Senat keine Veranlassung gegeben, von seiner im Urteil vom 10. August 1993 (14 b REg 3/92, BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 7) vertretenen Rechtsauffassung abzugehen.

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1998 - 1 BvL 25/93
    Sie würde ihr aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles die Chance einer für sie günstigen Neuregelung (vgl. BVerfGE 93, 386 [395]; stRspr.) nicht eröffnen.
  • BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Für die Beurteilung, ob für die steuerfreie Kostenpauschale ein solcher Rechtfertigungsgrund vorliegt, kommt dem mit der Begünstigung verfolgten Zweck wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. April 1998 1 BvL 25/93, BVerfGE 98, 70, 81 f.; vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BFH/NV Beilage 1/2005, 33, unter C.II.3. a; v. Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 3 Rz A 778).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Ihre nähere gesetzliche Ausgestaltung hat wiederholt Änderungen erfahren (vgl. BVerfGE 98, 70 ).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Eigenanteil - teilweise Befreiung -

    In dieser Fallgestaltung ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unzulässig, weil es für die Entscheidung auf die verfassungsrechtliche Frage nicht ankommt (vgl BVerfGE 98, 70, 81 f = SozR 3-7833 § 6 Nr. 19 S 116 zu § 6 BErzGG).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03

    Haushaltsfreibetrag; Verfassungswidrigkeit für 2003

    Zwar ist dann, wenn die Vorenthaltung einer gesetzlichen Begünstigung als gleichheitswidrig beanstandet wird, die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage bereits dann zu bejahen, wenn die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift dem Kläger die Chance offen hält, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 31. Januar 1996 2 BvL 39, 40/93, BVerfGE 93, 386, 395, m.w.N.; vom 29. April 1998 1 BvL 25/93, BVerfGE 98, 70, 81).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R

    Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig

    In diesem Zusammenhang hat das BVerfG entschieden, daß eine Vorlage iS des Art. 100 Abs. 1 GG trotz feststellbaren Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG unzulässig ist, wenn die verfassungsrechtliche Beanstandung nicht zu einem Erfolg im Ausgangsverfahren verhelfen oder diesem Ziel näher brächten (BVerfGE 98, 70, 81 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 19).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvL 4/00

    Zur Zulässigkeit eines konkreten Normenkontrollantrag gem. Art.100 Abs. 1 GG; Zur

    Auch wenn die vom Kläger beanstandete Ungleichbehandlung von Wahlbeamten und sonstigen Beamten nunmehr beseitigt ist, könnte die Gruppe, der der Kläger zugehört, möglicherweise im Falle einer Neuregelung für zurückliegende Zeiträume in den begünstigten Personenkreis aufgenommen werden (vgl. BVerfGE 65, 160 ; 98, 70 ).
  • BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 8/95

    Mangels Entscheidungserheblichkeit unzulässige Vorlage des BBesG § 55 Abs 5 S 6

    b) Auch eine Unvereinbarerklärung der zur Prüfung vorgelegten Vorschrift würde dem Kläger des Ausgangsverfahrens nicht die Chance eröffnen, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 65, 160 ; 98, 70 ).
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