Rechtsprechung
BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93 |
Freie Wählervereinigungen
Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 GG, Verstoß gegen das Recht auf Chancengleicheit, wenn kommunale Wählervereinigungen im Unterschied zu Parteien (Art. 21 GG) zur Körperschafts- und Vermögenssteuer herangezogen werden (Veränderung der "Wettbewerbslage")
Volltextveröffentlichungen (7)
- DFR
Kommunale Wählervereinigungen
- openjur.de
Kommunale Wählervereinigungen
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungswidrigkeit der indirekten Parteienfinanzierung - Verletzung der Chancengleichheit iSv GG Art 3 Abs 1 iVm Art 9 Abs 1 u Art 28 Abs 1 S 2 durch Ausschluß kommunaler Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände von der Steuerbefreiung nach KStG § 1 u § 5 sowie VStG § ...
- Simons & Moll-Simons
Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verletzt, wenn kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände zur Körpe... rschaft- und Vermögensteuer herangezogen werden, Parteien und deren Untergliederungen dagegen nicht
- Judicialis
KStG § 1 Abs. 1 Nr. 4; ; KStG § ... 5 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1; ; KStG § 24; ; KStG § 24 Abs. 1 Satz 2; ; VStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; ; VStG § 3 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1; ; VStG § 3 Abs. 1 Nr. 10; ; VStG § 9; ; VStG § 8 Abs. 1; ; PartG § 2; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes im Hinblick auf kommunale Wählervereinigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Auch kommunale Wählervereinigungen und deren Dachverbände müssen von der Körperschaft- und Vermögensteuer befreit werden
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Auch kommunale Wählervereinigungen und deren Dachverbände müssen von der Körperschaft- und Vermögensteuer befreit werden
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Steuerliche Gleichbehandlung von Parteien und Wählervereinigungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit bei Heranziehung von kommunalen Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände zur Körperschaftsteuer und Vermögensteuer und nicht ihre Parteien und deren Untergliederungen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 6 K 69/91
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Papierfundstellen
- BVerfGE 99, 69
- NJW 1999, 3112 (Ls.)
- NVwZ 1999, 400
- VBlBW 1999, 134
- DÖV 1999, 249
- BStBl II 1999, 110
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Die im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1988 (BVerfGE 78, 350) ergangenen Gesetzesänderungen reichten zur Gleichstellung der unabhängigen Wählergemeinschaften mit den Parteien nicht aus.Die bestehende Ungleichheit werde auch durch das Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen vom 25. Juli 1988 nicht hinreichend gemildert, das im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1988 (BVerfGE 78, 350) die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden zum Teil auf kommunale Wählervereinigungen erweitert habe.
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die politischen Parteien, sondern auch für andere Gruppen oder Bewerber, die mit ihnen in den Wettbewerb um Wählerstimmen treten, mithin auf kommunaler Ebene auch für die örtlich gebundenen Wählervereinigungen (vgl. BVerfGE 78, 350 ).
Sie betreffen nicht nur den Wahlvorgang selbst, sondern auch dessen Vorfeld, insbesondere staatliche Finanzierungshilfen zugunsten der politischen Parteien und der mit ihnen auf der kommunalen Ebene konkurrierenden Gruppen (vgl. BVerfGE 78, 350 ).
Wenn der Gesetzgeber diese Unterschiede zu den auf den örtlichen Bereich ausgerichteten und sich nur an Kommunalwahlen beteiligenden Wählergemeinschaften zum Anlaß nimmt, Parteien und kommunale Wählergruppen in verschiedener Weise steuerlich zu begünstigen, so ist dies in gewissen Grenzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 78, 350 ).
Zwar kommt bei einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz eine Nichtigerklärung der betreffenden Normen nicht in Betracht, wenn dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Beseitigung des Gleichheitsverstoßes zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 78, 350 m.w.N.).
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Sie muß daher ebenso strikt und formal sein, wie die durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgte Gleichbehandlung der Wähler selbst (vgl. BVerfGE 85, 264 ).In diesem Gebot wurzeln der Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber und das Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Die verfassungsrechtliche Grenze einer zulässigen steuerlichen Begünstigung allein von politischen Parteien verläuft dort, wo die Begünstigung geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 85, 264 ).
d) Der Ausschluß kommunaler Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände von den Steuerbefreiungen wird auch nicht dadurch verfassungsrechtlich gerechtfertigt, daß diese bei der Entgegennahme von Beiträgen und Spenden die verfassungs- und steuerrechtlichen Grenzen der Steuerfreiheit von Spenden und Beiträgen (vgl. BVerfGE 85, 264 ) umgehen könnten.
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Es geht nicht um die Verschiedenheit von politischen Zwecken dienenden und gemeinnützigen Körperschaften (vgl. dazu BVerfGE 73, 1 ), sondern um die Ähnlichkeit zwischen kommunalen Wählervereinigungen und politischen Parteien.Eine solche Umgehungsgefahr besteht, wenn eine Partei Spenden und Beiträge über eine für diese Zwecke gegründete Organisation einnimmt, die ihrerseits als gemeinnützig anerkannt ist und so Steuerfreiheit ohne die für politische Parteien bestehenden Beschränkungen beanpruchen kann (vgl. BVerfGE 73, 1 , § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Eine andere Entscheidung läge bereits in der bei bloßer Unvereinbarkeitserklärung notwendig werdenden weiteren Aussetzung des Verfahrens durch das Finanzgericht bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber (vgl. zuletzt BVerfGE 93, 121 ).Geht man von einem durchschnittlichen Kapitalertrag eines aus verschiedenen Vermögensarten zusammengesetzten Vermögens von 4 bis 5 % aus (…vgl. das Gutachten der Steuerreformkommission 1971, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 17, 1971, Abschnitt 7 Rn. 106;… vgl. auch die zu den durchschnittlichen Renditen in den Jahren 1984 bis 1989: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1988, S. 320 und 324 und 1990, S. 325 und 329), so beansprucht eine Vermögensteuer mit einem Satz von 0, 6 % des Vermögensbestandes etwa 12 bis 15 % des zu erwartenden Ertrags (vgl. dazu BVerfGE 93, 121 ).
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Die verfassungsrechtliche Grenze einer zulässigen steuerlichen Begünstigung allein von politischen Parteien verläuft dort, wo die Begünstigung geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 85, 264 ). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Im vorliegenden Fall ist jedoch eine rückwirkende Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen für abgeschlossene Veranlagungszeiträume wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 72, 200 ; Beschluß des Zweiten Senats vom 3. Dezember 1997, 2 BvR 882/97 - Schiffbausubvention -, Urteilsumdruck, S. 17 ff.). - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Im vorliegenden Fall ist jedoch eine rückwirkende Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen für abgeschlossene Veranlagungszeiträume wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 72, 200 ; Beschluß des Zweiten Senats vom 3. Dezember 1997, 2 BvR 882/97 - Schiffbausubvention -, Urteilsumdruck, S. 17 ff.). - FG Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 6 K 69/91
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 1993 (6 K 69/91) -. - BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, § 3 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1 VStG muß der Kläger des Ausgangsverfahrens als juristische Person des Privatrechts, die mangels Ausrichtung auf Bundes- oder Landtagswahlen keine politische Partei im Sinne des § 2 PartG (vgl. BVerfGE 91, 262 ) und die wegen ihrer politischen Zwecke nicht gemeinnützig ist, Vermögensteuer zahlen.
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Er fordert, dass grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 58, 202 ; 99, 69 ).aa) Indem § 13 Nr. 2 BWahlG Personen, für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausübung des Wahlrechts ausschließt, ist die Gewährleistung, dass jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ), betroffen.
aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert, dass jeder sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ).
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Davon ist abzusehen, wenn für den Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten bestehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 69 ; vgl. auch BVerfGE 22, 349 ; 65, 325 ). - BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Beruht die Verfassungswidrigkeit ausschließlich auf einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, so gilt inzwischen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Regelfolge ist die Unvereinbarkeit (z.B. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ), während Nichtigkeit die Ausnahme darstellt (z.B. BVerfGE 88, 87 ; 92, 91 ; 99, 69 ).
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
Eine Entscheidungserheblichkeit liegt bereits mit "der bei bloßer Unvereinbarkeitserklärung notwendig werdenden weiteren Aussetzung des Verfahrens durch das Finanzgericht bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber" vor (st. Rspr. BVerfG-Beschluss vom 29. September 1998, 2 BvL 64/93, BVerfGE 99, S. 69, 77, NJW 1999, S. 3112 mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Das Recht auf Chancengleichheit gilt nicht nur für den Wahlvorgang gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und den Status sowie die Betätigung politischer Parteien nach Art. 21 GG, sondern auch für die Wahlvorbereitung (vgl.BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 47, 198 ), für die Parteienfinanzierung allgemein (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 1 ; 99, 69 ; 111, 382 ) und insbesondere für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 24, 300 ; 52, 63 ; 69, 92 ; 78, 350 ) sowie für die Besteuerung von politischen Parteien und konkurrierenden Gruppen oder Personen (vgl. BVerfGE 99, 69 ).Diese Grundsätze gelten nicht nur für die politischen Parteien, sondern auch für andere Gruppen oder Bewerber, die mit ihnen in den Wettbewerb um Wählerstimmen treten, mithin auf kommunaler Ebene auch für die örtlich gebundenen Wählervereinigungen (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Auch ein Dachverband kommunaler Wählervereinigungen kann sich auf das Recht auf Chancengleichheit berufen, und zwar auch dann, wenn er nicht selbst an Wahlen teilnimmt (vgl. BVerfGE 99, 69 ).
Wenn der Gesetzgeber diese Unterschiede zu den auf den örtlichen Bereich ausgerichteten und sich nur an Kommunalwahlen beteiligenden Wählervereinigungen zum Anlass nimmt, Parteien und kommunale Wählergruppen in verschiedener Weise steuerlich zu begünstigen, so ist dies in gewissen Grenzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl.BVerfGE 78, 350 ; 99, 69 ).
Wenn aber eine steuerliche Begünstigung geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern, ist die verfassungsrechtlich zulässige Grenze überschritten (vgl. BVerfGE 69, 92 ;*85, 264 ; 99, 69 ).
Werden kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände im Gegensatz zu den politischen Parteien allein deshalb steuerlich belastet, weil sie Einkommen erzielen und Vermögen haben, werden sie bei der finanzwirtschaftlichen Vorbereitung auf den Wettbewerb mit den politischen Parteien benachteiligt, ohne dass dafür ein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund ersichtlich ist (vgl.BVerfGE 99, 69 ).
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedenen Wegen heilen kann und eine der dem Gesetzgeber möglichen Entscheidungsvarianten eine Regelung eröffnet, die für den betroffenen Grundrechtsträger günstig sein kann (vgl. BVerfGE 84, 233 [237]; - 93, 386 [395]; - 99, 69 [77]). - BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen
Bei Gleichheitsverstößen, die wie die hier beanstandeten in der Vergangenheit liegen, stellt sich die Problematik zwar insofern anders dar, als die begünstigte Vergleichsgruppe - soweit die begünstigenden Bescheide bestandskräftig geworden sind - nicht rückwirkend schlechter gestellt werden kann, so dass eine umfassende Neuregelung für die Vergangenheit ausscheidet (vgl. BVerfGE 99, 69 ). - BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Für die Entscheidungserheblichkeit nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG genügt, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung stehenden Bestimmungen dem Betroffenen zumindest die Chance offen hält, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 93, 386 ), und dass das vorlegende Gericht das Verfahren bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber aussetzen wird (vgl. BVerfGE 66, 1 ; 93, 121 ; 99, 69 ; stRspr). - BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R
Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - …
Eine andere Entscheidung des vorlegenden Gerichts würde bereits in der bei bloßer Unvereinbarkeitserklärung notwendig werdenden Aussetzung des Verfahrens durch dieses Gericht bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber liegen (BVerfG Beschluss vom 29.9.1998 - 2 BvL 64/93 - BVerfGE 99, 69, 77) . - FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
Eine Entscheidungserheblichkeit liegt bereits mit "der bei bloßer Unvereinbarkeitserklärung notwendig werdenden weiteren Aussetzung des Verfahrens durch das Finanzgericht bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber" vor (BVerfG-Beschluss vom 29. September 1998, 2 BvL 64/93, BVerfGE 99, 69). - BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R
Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 67/17 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - gleichheitswidriger …
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R
Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik - …
- BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, …
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden
- VG Münster, 10.03.2006 - 1 K 3656/04
Klagen des Landesverbandes der freien und unabhängigen Bürger- und …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; …
- BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeselterngeld - Verfassungsmäßigkeit des § 1 …
- FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 140/02
Schenkungsteuerbefreiung von Geldzuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
- OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der …
- VG Münster, 10.03.2006 - 1 K 54/05
Klagen des Landesverbandes der freien und unabhängigen Bürger- und …
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R
Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä, …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14
Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) …
- StGH Bremen, 09.05.2023 - St 1/22
- VG Cottbus, 21.10.2010 - 4 K 1103/09
Wahlprüfungsklage gegen eine Bürgermeisterwahl; Zusammenlegung des Wahltermins …
- BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des …
- BVerwG, 22.10.2008 - 8 C 20.07
Landschaftsversammlung; Reserveliste; Partei; Wählergruppe; konkurrierende …
- LAG Hamburg, 13.08.2008 - 5 Sa 12/08
Privatisierung - Krankenhausträger - Rückkehrrecht - Reinigungskraft - …
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 258/15
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 67-V-05
Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 …
- VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11
Wählbarkeit
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 2275/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 6317/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft gültig
- ArbG Hamburg, 20.11.2018 - 14 Ca 336/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00
Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der …
- VG Gelsenkirchen, 25.08.2023 - 15 K 238/23
Bürgerentscheid, Abstimmung, elementare demokratische Grundsätze, Grundsatz der …
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 279/14