Rechtsprechung
BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06 und 1 BvR 830/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- DFR
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgebührenfestsetzung: entsprechende landesrechtliche Zustimmungsakte zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Art 5 Abs 1 S 2 GG unvereinbar - Erforderlichkeit gesetzlicher Regelungen zur Sicherung der Rundfunkfreiheit durch technologische ...
- Telemedicus
Rundfunkgebührenfestsetzung
- Telemedicus
Rundfunkgebührenfestsetzung
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliches Gebot der Trennung von Medienpolitik und Gebührenfestsetzung; Vereinbarkeit von Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder zu Art. 6 Nr. 4 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (8. RÄndStV) mit der Rundfunkfreiheit; ...
- kanzlei.biz
Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; RGebStV
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkfinanzierung; Zulässigkeit der Abweichung der Festsetzung der Rundfunkgebühren vom Vorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebühren verfassungswidrig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
»Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt«
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
KEF-Berichtsentwurf: Rundfunkgebühren steigen 2009 um 93 Cent
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Rundfunkgebühr soll ab 2009 um 95 Cent steigen
- lehofer.at (Kurzinformation)
Plus ça change: deutsches BVerfG zu Rundfunkgebühren
- heise.de (Pressebericht, 11.09.2007)
Rundfunkgebühren-Festsetzung verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rundfunkgebühren verfassungswidrig
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Festsetzung der Rundfunkgebühren verfassungswidrig
- beck.de (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Rundfunkgebühren für 2005-2008
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt
- beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
ZDF schließt sich der Verfassungsbeschwerde der ARD an
- IRIS Merlin (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
ZDF schließt sich der Verfassungsbeschwerde der ARD an
Sonstiges (6)
- lehofer.at (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Glänzender Pyrrhussieg? Das deutsche Rundfunkgebühren-Urteil in der juristischen Diskussion
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschrift
- ltsh.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
- ltsh.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschrift
- ltsh.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschrift
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06 und 1 BvR 830/06
- BVerfG, 09.06.2008 - 1 BvR 2270/05
Papierfundstellen
- BVerfGE 119, 181
- NJW 2008, 838 (Ls.)
- NVwZ 2007, 1287
- MMR 2007, 770
- DVBl 2007, 1292
- DÖV 2007, 968
- ZUM 2007, 712
- afp 2007, 457
Wird zitiert von ... (365) Neu Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60; im Folgenden: Gebührenurteil) neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (zur Entwicklung bis zum Gebührenurteil vgl. BVerfGE 90, 60 ).Zulässiger Beschwerdegegenstand sind die jeweiligen Regelungen der Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder (vgl. BVerfGE 87, 181 ); denn erst das jeweilige Zustimmungsgesetz oder der parlamentarische Zustimmungsbeschluss verleihen dem Norminhalt des Staatsvertrags innerstaatliche Verbindlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der daran anschließende Prüfbericht mit seiner Feststellung über den Finanzbedarf und dem Gebührenvorschlag ist im Übrigen die Grundlage der Entscheidung der Staatsvertragsgeber über die Höhe der Gebühr; von dieser Feststellung können sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Die Finanzierung muss entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 90, 60 ).
Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 97, 228 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.
a) Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung der Rundfunkgebühr (vgl. BVerfGE 90, 60 ) soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern.
Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben (vgl. BVerfGE 90, 60 ), kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden.
Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es bedarf insbesondere der prozeduralen Absicherung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Um sie zu verhindern, ist an den Gefahrenquellen anzusetzen und bereits im Vorfeld die Möglichkeit rechtswidriger Kompetenzwahrnehmungen so weit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
b) Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Bei dieser Kontrolle handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Andernfalls wäre eine Kontrolle, ob der Staat seine Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt hat, nicht möglich und es könnte nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Wie das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Rahmen dieser grundrechtlichen Vorgaben im Einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache gesetzgeberischer Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
So spricht etwa aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts gegen die Verwendung indexgestützter Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der allgemeinen und der rundfunkspezifischen Kostenentwicklung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. zu dem so genannten indexgesteuerten integrierten Verfahren der KEF : KEF, 14. Bericht, Anlage 1).
§ 4 RFinStV genügt den Maßgaben der rundfunk- und politikfreien Zusammensetzung des Gremiums (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Orientierung an diesen Interessen hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet und ausgeführt, dass sich die zulässigen Gründe zur Abweichung des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Aussage des Gebührenurteils, bei der Gebührenentscheidung handele es sich um eine "gebundene" Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ), steht dem nicht entgegen.
Durch die Korrekturmöglichkeit darf die Gebührenentscheidung allerdings nicht zu einer rein politischen Entscheidung der Regierungschefs und der Parlamente der Länder - gewissermaßen zu einer nach Zeitpunkt und Umfang freien Gebührenfestsetzung - werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht (vgl. - zur Verfassungswidrigkeit der andersartigen früheren Rechtslage - BVerfGE 90, 60 ).
Für eine Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden (§ 7 Abs. 2 Satz 3 RFinStV; vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Diese Begründung lässt nicht erkennen, in welcher Hinsicht die Berücksichtigung der aktuellen Gesamtentwicklung der Aufgaben im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb der Medien zu Abweichungen von der Bedarfsfeststellung berechtigen soll, insbesondere ob Erwägungen der Medienpolitik, namentlich im dualen System (dazu vgl. BVerfGE 90, 60 ) leitend geworden sind.
Die verfassungsrechtlichen Mängel der angegriffenen Gebührenfestsetzung führen vorliegend nicht zur Nichtigkeit der Gesamtregelung, weil der dadurch herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 ; 90, 60 ).
Durch das - ebenfalls in wörtlicher Anknüpfung an das Gebührenurteil (vgl. BVerfGE 90, 60 ) - weiter angefügte Merkmal "und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" wird dieser Prüfungsgegenstand - also die Frage, ob der Finanzbedarf von den Rundfunkanstalten zutreffend ermittelt worden ist - näher bestimmt.
Danach darf sich die auf der zweiten Verfahrensstufe vorzunehmende Kontrolle "allein darauf" beziehen, ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Da das Programmangebot auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ; siehe schon BVerfGE 74, 297 ), darf der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ).
Allerdings sind auch andere Finanzierungsquellen neben der Gebührenfinanzierung von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und das ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts sowie das Deutschlandradio als Körperschaft öffentlichen Rechts - im Folgenden: Rundfunkanstalten - können mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ; stRspr; vgl. auch zu Art. 34 EMRK: EGMR…, Urteil vom 30. März 2004 - Beschwerde-Nr. 53984/00 - Radio France gegen Frankreich, Rz. 26).Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Die duale Ordnung eines Nebeneinander von öffentlichrechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk nutzt die durch die verschiedenartigen Strukturen der Veranstalter ermöglichten unterschiedlichen Programmorientierungen als Beitrag zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebots (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 114, 371 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Da das Programmangebot auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ; siehe schon BVerfGE 74, 297 ), darf der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ).
Ohne gegenläufige Vorkehrungen könnte beispielsweise mit der Gebührenentscheidung das Ziel verfolgt werden, die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Verhältnis zum privatwirtschaftlichen Rundfunk zu verringern oder auf die Art der Programmgestaltung oder gar auf den Inhalt einzelner Programme Einfluss zu nehmen (dazu vgl. BVerfGE 74, 297 ).
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Zulässiger Beschwerdegegenstand sind die jeweiligen Regelungen der Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder (vgl. BVerfGE 87, 181 ); denn erst das jeweilige Zustimmungsgesetz oder der parlamentarische Zustimmungsbeschluss verleihen dem Norminhalt des Staatsvertrags innerstaatliche Verbindlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ).Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 90, 60 ).
Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 ) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten.
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Denn die Anstalten bieten aufgrund ihres, jeder Institution eigenen, Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresses keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich bei der Anforderung der finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 107, 299 ; 114, 371 ; stRspr).Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Die duale Ordnung eines Nebeneinander von öffentlichrechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk nutzt die durch die verschiedenartigen Strukturen der Veranstalter ermöglichten unterschiedlichen Programmorientierungen als Beitrag zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebots (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 114, 371 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 107, 299 ; 114, 371 ; stRspr).Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 107, 299 ; 114, 371 ; stRspr).Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Dass gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der Rundfunkordnung nicht durch den Wegfall der durch die Knappheit von Sendefrequenzen bedingten Sondersituation entbehrlich geworden sind, hat das Bundesverfassungsgericht schon früher betont (vgl. etwa BVerfGE 57, 295 ).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).Die besondere Suggestivkraft des Mediums ergibt sich insbesondere aus der Möglichkeit, die Kommunikationsformen Text und Ton sowie beim Fernsehfunk zusätzlich bewegte Bilder miteinander zu kombinieren und der programmlichen Information dadurch insbesondere den Anschein hoher Authentizität zu verleihen (vgl. dazu BVerfGE 97, 228 ).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 97, 228 ).
- BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und das ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts sowie das Deutschlandradio als Körperschaft öffentlichen Rechts - im Folgenden: Rundfunkanstalten - können mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ; stRspr; vgl. auch zu Art. 34 EMRK: EGMR…, Urteil vom 30. März 2004 - Beschwerde-Nr. 53984/00 - Radio France gegen Frankreich, Rz. 26).Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und das ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts sowie das Deutschlandradio als Körperschaft öffentlichen Rechts - im Folgenden: Rundfunkanstalten - können mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ; stRspr; vgl. auch zu Art. 34 EMRK: EGMR…, Urteil vom 30. März 2004 - Beschwerde-Nr. 53984/00 - Radio France gegen Frankreich, Rz. 26).a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
Konkurs von Rundfunkanstalten
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
- EGMR, 05.11.2002 - 38743/97
DEMUTH v. SWITZERLAND
- EGMR, 10.07.2003 - 44179/98
MURPHY v. IRELAND
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- EGMR, 30.03.2004 - 53984/00
RADIO FRANCE ET AUTRES c. FRANCE
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 136, 9 ).
Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
Diese Wirkungsmöglichkeiten gewinnen zusätzliches Gewicht dadurch, dass die neuen Technologien eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege gebracht sowie neuartige programmbezogene Dienstleistungen ermöglicht haben (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 136, 9 ).
Dieses Leistungsangebot wird durch die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und insbesondere die Informationsverbreitung über das Internet weiterhin nicht infrage gestellt (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und das ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts sowie das Deutschlandradio als Körperschaft des öffentlichen Rechts - im Folgenden: Rundfunkanstalten - können mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr; vgl. entsprechend zu Art. 34 EMRK: EGMR, Radio France c. France, Urteil vom 30. März 2004, Nr. 53984/00, § 26; Mackay & BBC Scotland v. United Kingdom, Urteil vom 7. Dezember 2010, Nr. 10734/05, § 19).Für die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Ausprägung der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG besteht eine staatliche Gewährleistungspflicht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ), mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten korrespondiert.
Für das Inkrafttreten der Regelungen des (Rundfunkfinanzierungs)Staatsvertrags über Beitragsanpassungen - auf der Grundlage der Bedarfsfeststellung der KEF - bedarf es derzeit mangels anderer Vereinbarung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ) immer wieder erneut der Zustimmung aller Länder.
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 136, 9 ; stRspr).
Einmal eingetretene Fehlentwicklungen lassen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlich-rechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerecht werden (BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten (BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Es bleibt Sache des Gesetzgebers, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Vielfaltsicherung auszugestalten und die entsprechenden medienpolitischen und programmleitenden Entscheidungen zu treffen; ihm kommt dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt und diese in seinem Urteil vom 11. September 2007 (BVerfGE 119, 181 ) bestätigt.
Danach hat der Gesetzgeber durch materielle, prozedurale und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Beitragsfestsetzung die Rundfunkfreiheit nicht gefährdet und dazu beiträgt, dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben, kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden (BVerfGE 119, 181 ).
Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Beitragsfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Es bedarf insbesondere der prozeduralen Absicherung (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Das Verfahren der Beitragsfestsetzung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn es den Rundfunkanstalten unter Wahrung ihrer Programmautonomie die zur Erfüllung des Rundfunkauftrags erforderlichen finanziellen Mittel sichert und Einflussnahmen des Staates auf die Programmgestaltung der Rundfunkanstalten wirksam ausschließt (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
b) Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt (BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Beitragsfestsetzung bilden (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Denn die Anstalten bieten aufgrund ihres jeder Institution eigenen Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresses keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich bei der Anforderung der finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Dem fachlichen Charakter dieser Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe entspricht die Übertragung an ein sachverständig zusammengesetztes Gremium (BVerfGE 119, 181 ).
Von Verfassungs wegen muss allerdings sichergestellt sein, dass Programmneutralität und Programmakzessorietät der Beitragsentscheidung gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden in diesem Zusammenhang aus (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Als Abweichungsgrund kommt gegenwärtig etwa noch die angemessene Belastung der Rundfunkteilnehmer in Betracht (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Andernfalls wäre eine Kontrolle, ob der Staat seine Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt hat, nicht möglich und es könnte nicht gelingen, in Beitragsentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.; stRspr).
Die Begründungspflicht dient damit einem effektiven Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. auch BVerfGE 119, 181 ).
Wird beansprucht, auch die fachliche Bedarfsfeststellung als solche zu korrigieren, muss die Begründung nachvollziehbar machen, dass die Beitragsentscheidung auch nach dieser Korrektur auf einer fachlich abgesicherten und transparenten Bedarfseinschätzung gründet (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Machen sie hiervon keinen Gebrauch, weil sie die politische Verantwortung für die Festsetzung der konkreten Beitragshöhe weiterhin selbst sowie als Ländergesamtheit tragen wollen, so müssen sie sich den grundrechtlich fundierten Begründungsanforderungen auch unter den dadurch erschwerten Bedingungen stellen (BVerfGE 119, 181 ).
Das kann auch zur Sicherung der Akzeptanz der Entscheidung bei den Bürgerinnen und Bürgern beitragen und zwar insbesondere dadurch, dass die Interessen der Beitragszahler in die Entscheidung einbezogen werden (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Bei der Bestimmung der Reichweite dieser Abweichungsbefugnis muss dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG) Rechnung getragen werden, ohne dass der prozedurale Grundrechtsschutz leerlaufen darf (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Dem dient neben dem Begründungserfordernis (§ 7 Abs. 2 Satz 3 RFinStV;… siehe oben Rn. 97 ff.) auch, dass gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 RFinStV die beabsichtigten Abweichungen durch die Rundfunkkommission der Länder mit den Rundfunkanstalten unter Einbeziehung der KEF zu erörtern sind (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
a) Im gegenwärtigen System der Rundfunkfinanzierung ist eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF nur durch alle Länder einvernehmlich möglich (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Es ist Sache jedes einzelnen Landes, ein Einvernehmen der Länder hinsichtlich der von ihm für erforderlich gehaltenen Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF herbeizuführen (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Dem steht der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung des Rundfunkbeitrags entgegen (vgl. BVerfGE 90, 60 ), der darauf zielt, den Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten zu begegnen (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Soweit das Land Sachsen-Anhalt auf weitere möglicherweise beitragsrelevante Rahmenbedingungen in der Folge der Pandemie abstellen wollte, hat es Tatsachenannahmen, die eine Abweichung rechtfertigen könnten, weder hinreichend benannt noch seine daran anknüpfende Bewertung offen gelegt (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Zwar lässt sich eine möglicherweise durch das Fehlen hinreichender Mittel ausgelöste Verschlechterung des Programmangebots angesichts der Zeitgebundenheit der Wirkungen des Rundfunks nicht schlicht durch eine entsprechende finanzielle Mehrausstattung in späteren Zeiträumen kompensieren (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Jedoch können etwa aufgeschobene Investitionen kompensationsbedürftig sein (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Erbringen dies die Rundfunkanstalten trotz Unterfinanzierung gewissermaßen in eigener "Vorleistung" durch den vorübergehenden Rückgriff auf dafür an sich nicht vorgesehene finanzielle Ressourcen, ist eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 119, 181 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 6).
- BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 119, 181 ; 121, 30 ; stRspr).Diese Wirkungsmöglichkeiten gewinnen zusätzliches Gewicht dadurch, dass die neuen Technologien eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege gebracht sowie neuartige programmbezogene Dienstleistungen ermöglicht haben (BVerfGE 119, 181 ).
Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und den damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ).
Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 119, 181 ) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 119, 181 ).
Insbesondere um die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
Das Zusammenwachsen der Medien im Internet-Zeitalter stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen insgesamt vor neue Herausforderungen (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 121, 30 ).
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Dafür genügt es, dass die angegriffene Vorschrift aktuell und nicht nur potentiell wirkt (vgl. BVerfGE 1, 97 ), und klar abzusehen ist, dass und wie sich die Regelung auswirkt (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ; 114, 258 ; 119, 181 ). - BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Das Gebot der Vielfaltsicherung prägt die Sendetätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).Dementsprechend müssen die für das Rundfunkrecht zuständigen Landesgesetzgeber Vorkehrungen treffen, die Gewähr bieten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht unter den Einfluss Außenstehender gerät (stRspr, vgl. BVerfG, Urteile vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 , vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 , vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 und vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ).
Sie können eine Finanzausstattung verlangen, die sie unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung dauerhaft in die Lage versetzt, ihr Programm eigenverantwortlich weiterzuentwickeln und neue Verbreitungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu nutzen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 , vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 …und vom 25. März 2014 - 1 BvF 1, 4/11 - BVerfGE 136, 9 Rn. 39).
Von einer Finanzierung durch Werbeeinnahmen gehen "programm- und vielfaltverengende Zwänge" aus, wie sie im werbefinanzierten privaten Rundfunk zu beobachten sind (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238 ; Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
Die Landesgesetzgeber dürfen von dem Vorschlag der KEF nur aus medienpolitisch neutralen Gründen abweichen, die offenzulegen sind (§ 7 Abs. 2 RFinStV; vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen sie die Finanzierung als deren verfassungsrechtlich angemessene Art dadurch sicherstellen, dass sie denjenigen Personen eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe auferlegen, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme nutzen können (BVerfG, Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Allerdings kann ein grob unzutreffendes Ergebnis ein Indiz für die Ungültigkeit einer Prognose sein (vgl. BVerfGE 119, 181 ). - BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181 ) gefährden könnte, sind nicht erkennbar. - VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Dieser stellt im Rahmen seines klassischen Funktionsauftrags, zur Meinungs- und Willensbildung beizutragen, zu unterhalten und zu informieren sowie eine kulturelle Verantwortung wahrzunehmen (vgl. BVerfG vom 11.9.2007 BVerfGE 119, 181/218;… vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 u. a. - juris Rn. 33 ff.), eine allgemein zugängliche Informationsquelle im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereit.Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (BVerfGE 119, 181/214 ff. m. w. N.;… BVerfG vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 u. a. - juris Rn. 33 ff.).
Die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist deshalb, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, die "Gebührenfinanzierung"; sie erlaubt es ihm, unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anzubieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (BVerfG vom 22.2.1994 BVerfGE 90, 60/90; 119, 181/219; vgl. auch VerfGH vom 15.12.2005 VerfGHE 58, 277/285).
Rundfunkprogramme werden nicht mehr nur herkömmlich - terrestrisch, über Kabel oder Satellit - verbreitet, sondern im Rahmen des für neue Verbreitungsformen offenen Funktionsauftrags (vgl. BVerfGE 119, 181/218) zugleich auch in das Internet eingestellt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
vgl. BVerfG, Urteile vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 -, DVBl. 2014, 649 = juris Rn. 44, vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, BVerfGE 119, 181 = DVBl. 2007, 129 = juris Rn. 129 ff., und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60 = DVBl. 1994, 465 = juris Rn. 147 ff., Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 1 BvR 487/92 -, BVerfGE 87, 181 = DVBl. 1992, 1594 = juris Rn. 71 ff., m.w.N.vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, BVerfGE 119, 181 = DVBl. 2007, 129 = juris Rn. 122; Beschluss vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 -, BVerfGE 132, 334 = NVwZ 2013, 638 = juris Rn. 52; zur Nichtgeltung des Äquivalenzprinzips bei der Überprüfung der gesetzlichen Abgrenzung des Kreises der Rundfunkgebührenpflichtigen: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 6 C 13.97 -, BVerwGE 108, 108 = DVBl. 1999, 620 = juris Rn. 20.
- BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Teils sind sie ohnehin Adressaten der angegriffenen Regelungen (vgl. BVerfGE 119, 181 ; 140, 42 m.w.N.).Es war bereits klar abzusehen, dass und wie sie in der Zukunft von den Regelungen betroffen sein werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 119, 181 ; stRspr).
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16
Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 7.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Potsdam, 18.12.2013 - 11 K 2724/13
Rundfunk und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 2.21
Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …
- VG Potsdam, 30.07.2013 - 11 K 1090/13
Rundfunk und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für …
- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 5.18
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 2690/08
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08
Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21
Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 8.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …
- BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 166/10
WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 16.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; Anknüpfung der …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 18.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 41.15
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 19.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 857/15
Härtefallklausel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Möglichkeit einer …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 6.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 33.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 47.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 22.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 21.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 28.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 15.15
Entrichten eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch den …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 32.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 27.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 25.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 20.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1750/08
Eröffnung des Gebührentatbestandes i.R.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …
- VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922
Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 48.15
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 37.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 26.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 31.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 23.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 34.15
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 40.15
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 20.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 21.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 51.15
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 30.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 2 B 10323/14
Auswahl von Anbietern von sog. Fensterprogrammen - Drittsendezeiten; private …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 8.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 22.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 5 A 987/14
Auskunftspflicht des Landesrechnungshofs über Prüfung des WDR
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 13.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 17.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- VGH Bayern, 30.10.2015 - 7 BV 15.344
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ist rechtmäßig
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im …
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 525/15
Zur Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragserhebung mit der Glaubens- und …
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
- VG Saarlouis, 23.12.2015 - 6 K 43/15
Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen: Verstoß gegen die Glaubens- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2014 - 2 B 10327/14
Vorläufiges Entfallen der Drittsendezeiten im Programm von SAT.1
- BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16
Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder …
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"
- BVerfG, 09.06.2008 - 1 BvR 2270/05
Festsetzung des Gegenstandswerts für das Verfahren vor dem …
- VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 4897/13
Rundfunkbeitrag und Schwerbehinderung
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13
Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses
- OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13
Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der …
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10
Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.4162
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Nicht- oder Schlechterfüllung der dem …
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 896/15
Zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge im privaten …
- VG Potsdam, 19.08.2014 - 11 K 4160/13
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
- VG Regensburg, 23.11.2016 - RO 3 K 16.485
Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1642
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte und KfZ
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 B 11175/22
Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet gegenüber …
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.3507
Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit; …
- BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14
Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im …
- BVerfG, 13.06.2018 - 2 BvR 375/17
Keine Ahndungslücke durch Verweisung einer Blankettstrafnorm des …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1886
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13
Bundesweites Fernsehprogramm; Reichweite des Zulassungserfordernisses; …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 15.60
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 14.908
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und KfZ
- VG Würzburg, 27.01.2009 - W 1 K 08.1886
Rundfunkgebühr auch für PCs
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 188/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte i.R.d. …
- VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 BV 07.765
Rundfunkgebühr; Empfangsgerät im Leasingfahrzeug; Vollzugs- und Erhebungsdefizit
- OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG München, 28.09.2022 - M 6 K 21.2734
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Verfassungsmäßigkeit des RBStV, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1840/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch das Innehaben einer Wohnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2015 - 2 A 355/15
Befreiung eines schwerbehinderten Wohnungsinhabers von der Verpflichtung zur …
- BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06
Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner
- VG München, 28.09.2022 - M 6 K 21.49
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Programmkritik
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 2 B 11451/17
Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige …
- VGH Bayern, 21.03.2016 - 7 B 15.1483
Rundfunkbeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 96/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- VG Gießen, 10.12.2014 - 5 K 237/14
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 2 A 2885/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Festsetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- VG Regensburg, 17.02.2016 - RO 3 K 15.1907
Bescheid, Beitragspflicht, Unterscheidungskraft, Einkommen, Wohnung, Widerspruch, …
- VG Leipzig, 06.05.2015 - 1 K 1437/14
Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkbeiträgen gegenüber einer Privatperson
- VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos
- BVerwG, 08.08.2019 - 6 B 44.19
Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungen mit dem Grundgesetz ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 2 A 2258/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15
Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 760/16
Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 5250/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 3941/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 2 A 2259/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 808/15
Verfassungsmäßgikeit des Rundfunkbeitrags im Hinblick auf einen Verstoß gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1777/15
Rundfunkbeitrag als unzulässige Beihilfe; Zweckgebundenheit des Rundfunkbeitrags; …
- VGH Bayern, 14.04.2016 - 7 BV 15.1188
Rundfunkbeitragspflicht ist weder willkürlich noch hat sie "erdrosselnde" Wirkung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12
Informationsanspruch; Regierungsbehörde; Gesetzgebungsverfahren; …
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13
Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit
- VG Saarlouis, 27.11.2014 - 6 K 2134/13
Erhebung des Rundfunkbeitrages im Saarland verfassungsgemäß
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e. …
- VG Leipzig, 20.04.2018 - 1 K 366/17
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16
Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 2 A 812/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 2 A 1667/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
- VG Berlin, 15.02.2019 - 8 K 1.18
Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
- VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15
Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 324/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung als …
- BVerfG, 09.06.2008 - 1 BvR 830/06
- LAG Köln, 16.09.2021 - 6 Sa 160/21
Bindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Art. 33 Abs. 2 GG
- VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14
Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung …
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich …
- OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen …
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 26/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- VGH Bayern, 18.04.2016 - 7 BV 15.960
Erhebung des Rundfunkbeitrages im gewerblichen Bereich
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 25/15
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungszuständigkeit; verfassungsrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) mit höherrangigem Recht; …
- VG Regensburg, 03.11.2014 - RN 3 K 14.1130
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen und Rundfunkgebühren
- VG Bremen, 20.12.2013 - 2 K 605/13
Rundfunkbeitragspflicht, Gleichheitssatz - Beitrag; Beitragsschuldner; …
- VGH Bayern, 25.08.2011 - 10 BV 10.1176
Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06
Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen
- VG Freiburg, 24.06.2015 - 2 K 588/14
Rundfunkbeiträge für Erst- und Zweitwohnung
- BVerwG, 21.03.2018 - 6 C 53.16
Aufklärungsmöglichkeiten; Ausstattung; Befreiungsanspruch; Beherbergungsbeitrag; …
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- VG Freiburg, 01.03.2019 - 9 K 8671/17
Rundfunkbeitragspflicht und Gewissensfreiheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
- VG Augsburg, 09.02.2015 - Au 7 K 14.1701
Rundfunkbeitragsrecht
- VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 1360/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Rundfunkbeitrag keine Steuer
- BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08
Deutsche Rundfunkfinanzierung als Erfüllung des Tatbestands einer staatlichen …
- VG Hamburg, 11.05.2023 - 3 K 4240/22
Rundfunkbeitragspflicht; Leistungsverweigerungsrecht wegen der Programmgestaltung
- VG Köln, 14.12.2021 - 6 K 6831/20
- VG Köln, 14.12.2021 - 6 K 3156/18
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit …
- EuG, 18.06.2009 - T-418/07
LIBRO / OHMI - Causley (LiBRO) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …
- BVerwG, 21.03.2018 - 6 C 54.16
Rundfunkbeitragspflicht für die Inhaber von Betriebsstätten (hier: Hotel und …
- VG Weimar, 29.04.2015 - 3 K 208/14
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17
Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs …
- VG Freiburg, 06.06.2018 - 9 K 2599/18
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 30.07.2015 - M 17 E 15.126
Einstweiliger Rechtsschutz: Programmeinspeisung von Must-carry-Programmen
- VGH Bayern, 24.06.2015 - 7 B 15.252
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 310.14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 190/09
Glücksspiel Werbung Internet
- OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 A 408/14
Rundfunkbeitrag; verfassungsrechtliche Rechtfertigung, Innehaben einer Wohnung …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1607/08
Verbot des Glücksspiels im Internet vorläufig bestätigt
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 639/15
Zor Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge für …
- VGH Bayern, 21.07.2015 - 7 BV 14.1772
Rundfunkfreiheit; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Augsburg, 17.06.2016 - Au 7 K 15.1685
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen zur Rundfunkfinanzierung
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 19 A 2450/07
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein Rundfunkgerät in …
- VGH Bayern, 23.03.2023 - 23 CS 23.195
Sperrverfügung gegenüber Access-Provider - Verantwortlichkeit des …
- VGH Bayern, 30.07.2015 - 7 B 15.614
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 7 B 15.846
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16
Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung …
- BVerwG, 22.01.2018 - 6 C 51.16
Befreiung; Betriebsstätte in beitragspflichtiger Wohnung; Gebot der …
- VG Köln, 16.10.2014 - 6 K 7041/13
Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
- BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Anschaffung; Nutzung; Arbeitszwecke; …
- VG Frankfurt/Main, 08.09.2009 - 11 K 1310/08
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht internetfähige PCs nicht als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 2.08
Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit …
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 2444/14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte; …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09
Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten …
- VGH Bayern, 15.07.2015 - 7 B 15.246
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 8023/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte; …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08
Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation
- VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09
Datenschutz: IP-Adressen als personenbezogene Daten
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 7 B 15.379
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Köln, 30.04.2015 - 6 K 2805/13
Keine Entgeltpflicht für Einspeisung des WDR in regionale Kabelnetze
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 20.08
Rundfunkgebühr: Befreiung eines Arbeitslosengeldempfängers mit einem monatlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2022 - 2 A 2949/21
Zulassung der Berufung
- VG Köln, 20.08.2015 - 6 K 2825/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.07
Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 12.07
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 11 N 95.18
Rundfunkbeitrag; Glaubens- und Gewissensfreiheit; (kein) Anspruch auf Befreiung
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
- LG Hamburg, 14.01.2016 - 308 O 360/15
Urheberrechtsverstoß im Internet: Mehrfache Rechteeinräumung an einem …
- VGH Bayern, 28.07.2015 - 7 B 15.128
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VGH Bayern, 23.07.2015 - 7 B 15.125
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VGH Bayern, 22.07.2015 - 7 BV 14.1980
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08
Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1139/08
Glücksspiel Geolokalisation
- VG München, 22.02.2017 - M 26 K 16.1617
Gesamtschuldnerische Haftung für Rundfunkbeitrag
- VG Köln, 18.02.2016 - 6 K 6501/14
Klage gegen die Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen; Fehlen einer wirksamen …
- VG Köln, 22.10.2015 - 6 K 5075/14
Rechtmäßige Heranziehung eines Wohnungsinhabers zu Rundfunkbeiträgen
- VGH Bayern, 29.06.2015 - 7 B 15.253
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Köln, 18.06.2015 - 6 K 595/14
- VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 6516/13
Beschäftigte; Betriebsstätte; Rundfunkbeitrag; Widerspruch
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09
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- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
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- VGH Bayern, 24.03.2010 - 7 ZB 09.2690
Höhe der Rundfunkgebühren in den Jahren 2005 bis 2008
- VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08
Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 4.08
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen bestimmten Zeitraum bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.08
Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II mit einem unter der Höhe der …
- VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 627/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; …
- VG Gelsenkirchen, 19.10.2020 - 14 K 2784/18
Fälligkeit Rundfunkbeitrag Dreimonatszeitraum
- VG Berlin, 09.02.2017 - 8 K 388.16
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG Köln, 20.08.2015 - 6 K 3450/14
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 7 B 15.809
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Köln, 25.06.2015 - 6 K 1413/14
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Minden, 19.11.2014 - 11 K 2865/13
Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags trotz nicht vorhandener …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 40/09
Glücksspiel Veranstaltung Werbung Internet Ausland Wirkungsprinzip
- VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 3825/17
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 2 S 622/18
Keine Ungleichbehandlung rundfunkbeitragspflichtiger Wohnungsinhaber im …
- VG Köln, 22.10.2015 - 6 K 2095/14
- VG Köln, 16.10.2014 - 6 K 6618/13
Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 138/09
Glücksspiel Werbung Internet
- OVG Bremen, 20.09.2016 - 1 LC 24/14
Vereinbarkeit des seit dem 01.01.2013 erhobenen Rundfunkbeitrags für private …
- VG Köln, 18.08.2016 - 6 K 837/14
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Betriebsstätteninhabers zu …
- VGH Bayern, 08.04.2016 - 7 BV 15.1779
Rechtmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich
- VG Köln, 25.06.2015 - 6 K 1884/14
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 2448/14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein betriebenes Zentrallager einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2023 - 2 A 383/23
Rechtmäßigkeit des sogenannten "Rundfunkbeitrags"; Darlegung einer …
- VG Regensburg, 17.11.2016 - RN 3 K 16.843
Erfolglose Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen - Nebenwohnung
- VG Köln, 07.04.2016 - 6 K 673/15
- VG München, 13.08.2014 - M 6b K 13.3958
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09
Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2015 - 7 D 10372/15
Prozesskostenhilfe für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, weil dieser gegen GG …
- VG Minden, 04.03.2015 - 11 K 442/14
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eines Inhabers einer Wohnung
- VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 8085/13
Rundfunkbeitrag; Wohnung; Zweitwohnung
- VG München, 02.07.2014 - M 6b K 14.1827
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2008 - 14 K 2250/06
Befreiung, Betreuung, Einrichtung, Rundfunkgebühr, Schule, Unterricht, …
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 3 K 23.95
Rundfunkbeitrag, Säumniszuschläge, Beitragspflicht, kein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2021 - 2 A 551/21
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2019 - 11 N 24.16
Zur Auslegung der Formulierung "die Klägerin lasse vortragen" in einem Antrag auf …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3379
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Köln, 23.10.2014 - 6 K 8010/13
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 19.09.2014 - M 6a K 14.1156
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Schwerin, 21.04.2021 - 6 A 1841/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Glaubens- und Gewissensgründe
- VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 3 K 17.6
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich wegen …
- VG Minden, 19.11.2014 - 11 K 3920/13
Entrichtung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 1919/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2023 - 2 A 158/23
- VG München, 12.10.2017 - M 26 K 17.3162
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG Minden, 11.06.2015 - 11 K 1801/14
- VG Köln, 23.10.2014 - 6 K 5899/13
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573
Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern …
- VG Berlin, 02.03.2017 - 8 K 418.16
Erhebung von Rundfunkbeiträgen ohne Inanspruchnahme einer Leistung; …
- VG München, 03.08.2016 - M 26 K 16.60
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 6 K 14.01387
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für private Pflegeeinrichtung
- VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489
Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag
- VG München, 25.09.2015 - M 6a K 14.4855
Rundfunkbeitrag - Verfassungsmäßigkeit des RBStV
- VG Augsburg, 01.06.2015 - Au 7 K 14.363
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 357.14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2014 - 14 K 6006/13
Rundfunkbeitrag, Erhebung von Privaten, Verfassungsmäßigkeit
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 5644/13
Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkbeiträgen im nicht privaten Bereich
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 5804/13
Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkbeiträgen im nicht privaten Bereich
- VG Köln, 23.10.2014 - 6 K 6735/13
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung einer Privatperson zu Rundfunkgebühren …
- VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 08.971
Höhe der Rundfunkgebühr
- VG Köln, 12.05.2020 - 6 K 11307/17
- VG Köln, 27.10.2016 - 6 K 6497/15
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 15.1111
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3229
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.03.2015 - M 6a K 14.5045
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.02.2015 - M 6a K 15.75
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.2898
Rundfunkbeitrag für Wohnung; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; …
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2014 - 14 K 395/14
Rundfunkbeitrag; Erhebung von Privaten; Verfassungsmäßigkeit
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Würzburg, 14.11.2019 - W 3 K 18.1495
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich
- VG München, 27.08.2018 - M 26 K 18.2922
Rundfunkbeitrag
- VG München, 27.07.2016 - M 6 K 16.1539
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung - Beitragshöhe
- VG München, 18.04.2016 - M 26 K 15.1591
Zur Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 28.07.2015 - M 6b S 15.2637
Rundfunkbeitrag, Vollziehung, Vollzugsinteresse, Einstellungsbeschluss, …
- VG München, 04.02.2015 - M 6b K 14.2909
Rundfunkbeitrag für Wohnung
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2014 - 14 K 322/14
Rundfunkbeitrag, Erhebung von Privaten, Verfassungsmäßigkeit
- VG München, 21.11.2014 - M 6a K 13.5944
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG Minden, 19.11.2014 - 11 K 3854/13
Entrichtung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Köln, 13.11.2014 - 6 K 5839/13
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Rundfunkbeitrages; Funktionsgerechte …
- VG Augsburg, 15.09.2014 - Au 7 K 14.217
Gerichtsbescheid; Rundfunkbeitrag; Inhaber einer Wohnung; Verfassungsmäßigkeit …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3903
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 K 08.1306
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht …
- VG München, 02.06.2016 - M 26 K 16.735
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 30.05.2016 - M 26 K 15.3972
Heranziehung zu Rundfunkgebühren
- VG München, 10.03.2016 - M 26 K 15.2935
Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung
- VG München, 21.12.2015 - M 6b K 15.274
Verfassungsmäßigkeit des Rundfundbeitrags
- VG München, 25.09.2015 - M 6a K 15.4
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG München, 22.05.2015 - M 6a K 14.3991
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG Köln, 04.12.2014 - 6 K 7638/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im nicht privaten Bereich (hier: Radio in einem …
- VG München, 28.11.2014 - M 6a K 14.3261
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.10.2014 - M 6a K 14.1116
Rundfunkbeitrag, Zweitwohnung, Hauptwohnung, Hörfunkgerät
- VG München, 25.01.2022 - M 6 K 19.6460
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Verfassungsmäßigkeit des RBStV, Ausgestaltung …
- VG München, 17.08.2017 - M 6 K 17.1803
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG München, 21.03.2017 - M 26 K 17.585
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 14.07.2016 - M 26 K 16.1050
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 07.07.2016 - M 26 K 16.1083
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich
- VG München, 14.08.2015 - M 6a K 15.3044
Popularklagen, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Verfassungsmäßigkeit, privater …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 15.933
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG München, 13.03.2015 - M 6a K 14.1636
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 04.02.2015 - M 6b K 14.3291
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG Augsburg, 23.10.2014 - Au 7 K 14.905
Gerichtsbescheid; Rundfunkbeitrag; Inhaber einer Wohnung; Verfassungsmäßigkeit …
- VG München, 15.10.2014 - M 6b K 14.138
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 04.08.2011 - M 17 K 09.2791
Regionalfensterprogramm am Wochenende
- VG Düsseldorf, 17.11.2022 - 27 K 3612/21
- VG Köln, 17.02.2021 - 6 K 1244/19
- VG Köln, 12.10.2020 - 6 K 7086/19
- VG München, 26.06.2015 - M 6a K 14.5645
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 11/13