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   BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63   

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https://dejure.org/1964,27
BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1964,27)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1964,27)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1964,27)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Ungleiche Besteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 1
  • NJW 1964, 1315
  • DÖV 1965, 394
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52

    Verfassungsbeschwerde gegen einen in Vollziehung einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Die Auslegung eines Gesetzes auch durch Staatsbehörden ist an sich noch kein Hoheitsakt, sondern höchstens eine Vorstufe zu ihm (vgl. BVerfGE 2, 139 [141]).

    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Soweit sich die Beschwerdeführer zu Ziffer 1 mit ihrem Hauptantrag unmittelbar gegen die Gültigkeit des UStG, insbesondere seiner §§ 2 und 3 wenden, ist ihre Verfassungsbeschwerde nicht binnen der Fristen des § 93 Abs. 2 und 3 BVerfGG erhoben und daher unzulässig (BVerfGE 11, 255 [259]).

    Ob der Gesetzgeber durch die verschiedenen Gesetze zur Änderung des UStG, insbesondere das Neunte Änderungsgesetz vom 18. Oktober 1957, die bekämpften Bestimmungen erneut in seinen Willen aufgenommen hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Frist des § 93 Abs. 2 BVerfGG unwesentlich (BVerfGE 11, 255 [259 f.]).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Unter diesen Umständen ist die Erschöpfung des Rechtswegs objektiv nicht geboten und der Beschwerdeführerin nicht zumutbar (BVerfGE 9, 3 [7 f.]).
  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Insoweit gleichen die Bestimmungen über die Entrichtung der Umsatzsteuer denen der Beförderungsteuer; für diese hat das Bundesverfassungsgericht die Unmittelbarkeit der Beschwer bejaht (Urteil vom 22. Mai 1963 -- 1 BvR 78/56)1.
  • BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes - Entstehen einer Steuerpflicht von

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Dieser hat durch sein mit der Verfassungsbeschwerde angefochtenes Urteil vom 13. Dezember 1962 -- V 87/60 S -- (BStBl. 1963 III S. 72) die in den gegenwärtigen Verfassungsbeschwerden gegen die Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes erhobenen Bedenken im einzelnen geprüft und für unbegründet erklärt.
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Ohne Belang ist hier, ob der Gesetzgeber der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes § 7 Abs. 2 VSG erneut in seinen Willen aufgenommen hat, da hierdurch die Beschwerdefrist nicht neu in Gang gesetzt wird (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 43, 108 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Sie sind somit von dem Gesetz gegenwärtig und unmittelbar betroffen (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [13]).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Gegen derartige Verwaltungsvorschriften kann sich der Einzelne nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde wenden (BVerfGE 18, 1 [15]; 41, 88 [105]).
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