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   BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/1964   

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BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/1964 (https://dejure.org/1969,7)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1969 - 2 BvR 446/1964 (https://dejure.org/1969,7)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/1964 (https://dejure.org/1969,7)
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Schulzweckverband Sorsum

Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG;

§ 91 S. 1 BVerfGG, 'Gesetz'

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2 S. 1
    Gesetzesbegriff der § 91 Satz 1 BVerfGG , Art. 28 Abs. 2 S. 1, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG - Zwangsanschluß einer Gemeinde an einen Schulverband

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulzweckverbände - Gesetzesvorbehalt; Zwangsweiser Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 228
  • NJW 1969, 1843
  • MDR 1969, 909
  • DVBl 1969, 794
  • DÖV 1969, 851
 
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Wird zitiert von ... (232)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Anschluß an die Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 10./11. Dezember 1929 zu Art. 127 WRV (Lammers-Simons, Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich, Bd. II, S. 99 [107]) wiederholt ausgesprochen, daß Beschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung jedenfalls insoweit mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar sind, als sie dessen Kernbereich unangetastet lassen (BVerfGE 23, 353 [365] mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen ist bei der Bestimmung des Kernbereichs der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen (BVerfGE 17, 172 [182]; 23, 353 [366]).

    Hieraus folgt auch, daß die Gemeinde sich in eigenverantwortlicher Regelung ihrer Finanzen auf die ihr obliegenden Verpflichtungen einstellt (BVerfGE 23, 353 [369]).

    Das Willkürverbot ist nicht nur grundrechtlich gesichert; als Element des objektiven Gerechtigkeitsprinzips und damit des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit gilt der allgemeine Gleichheitssatz in allen Bereichen und für alle Personengemeinschaften (BVerfGE 23, 353 [372 f.]; 25, 198 [205]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    In einem derartigen Fall gebietet es der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfGE 8, 274 [310]; 22, 114 [123]; 23, 127 [133]), daß es der einzelnen betroffenen Gemeinde offensteht, sich freiwillig mit anderen Gemeinden zu einem leistungsfähigen Schulträger zusammenzuschließen.

    Die erteilte Ermächtigung ist nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend (BVerfGE 8, 274 [312]; 24, 155 [167]) bestimmt.

    Eine Begrenzung hierbei ist dem Zweck der Ermächtigung zu entnehmen (vgl. BVerfGE 8, 274 [318]; BVerfG Beschluß v. 14. Mai 1969 - 1 BvR 615/67, 1 BvR 303/68 - S. 20); die Aufgabe, Schuleinheiten entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen zu bilden, schränkt die Gestaltungsfreiheit der Exekutive wesentlich ein.

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    Zwar gilt das Grundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (BVerfGE 21, 362 [372 f.]).
  • BVerfG, 04.02.1969 - 2 BvL 20/63
    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    Das Willkürverbot ist nicht nur grundrechtlich gesichert; als Element des objektiven Gerechtigkeitsprinzips und damit des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit gilt der allgemeine Gleichheitssatz in allen Bereichen und für alle Personengemeinschaften (BVerfGE 23, 353 [372 f.]; 25, 198 [205]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    Er ist somit im Rahmen des Verfahrens über eine Verfassungsbeschwerde nach § 91 BVerfGG als Prüfungsmaßstab für die Beurteilung von Eingriffen in die Selbstverwaltung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 1, 167 [181]).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    Eine Begrenzung hierbei ist dem Zweck der Ermächtigung zu entnehmen (vgl. BVerfGE 8, 274 [318]; BVerfG Beschluß v. 14. Mai 1969 - 1 BvR 615/67, 1 BvR 303/68 - S. 20); die Aufgabe, Schuleinheiten entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen zu bilden, schränkt die Gestaltungsfreiheit der Exekutive wesentlich ein.
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    Im übrigen ist bei der Bestimmung des Kernbereichs der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen (BVerfGE 17, 172 [182]; 23, 353 [366]).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    Grundsätzlich scheidet zwar eine unmittelbare Anwendung des Art. 80 Abs. 1 GG auf die Landesgesetzgebung aus (BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [266]); da die Schutzfunktion des Art. 28 Abs. 2 GG eine Beschränkung der Anwendung des Begriffs "Gesetze" auf Rechtsverordnungen gebietet, die auf einer dem Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechenden Ermächtigung beruhen, ist die Landesgesetzgebung jedoch, soweit sie auf die kommunale Selbstverwaltung einwirkt, an die Grundsätze des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gebunden.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 301/66

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Betroffenheit

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    Sie ist durch die angegriffene Verordnung unmittelbar (vgl. BVerfGE 25, 124 [128]) betroffen.
  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
    In einem derartigen Fall gebietet es der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfGE 8, 274 [310]; 22, 114 [123]; 23, 127 [133]), daß es der einzelnen betroffenen Gemeinde offensteht, sich freiwillig mit anderen Gemeinden zu einem leistungsfähigen Schulträger zusammenzuschließen.
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

  • BVerfG, 04.08.1964 - 2 BvR 446/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Zusammenschluß eines Schulzweckverbandes

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte

  • BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67

    Gemeinsame Amtsgerichte

  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zu eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte in diesem Bereich (BVerfGE 26, 228 [237f.]; 56, 298 [312]; 59, 216 [226]).

    Auf diese Weise sichert Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden einen Aufgabenbereich, der grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfaßt (vgl. BVerfGE 26, 228 [237 f.]; 56, 298 [312]; 59, 216 [226]).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Gemeinden und Gemeindeverbände können sich deshalb gegenüber dem Staat auf dieses Gebot berufen und seine Verletzung vor dem Bundesverfassungsgericht wie vor den Fachgerichten rügen (vgl. BVerfGE 23, 353 ; 26, 228 ; 76, 107 ; 83, 363 ; 137, 108 ; 138, 1 ; Henneke, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 28 Rn. 56).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 228 ff.) ergebe sich, dass die Schulträgerschaft der Volksschulen, worunter heute jedenfalls die Grundschulen fielen, prinzipiell den Gemeinden zustehe.

    Es setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Spannungsverhältnis von kommunaler Schulträgerschaft und staatlicher Schulaufsicht (vgl. BVerfGE 26, 228 ff.) eingehend auseinander und hat die - soweit ersichtlich - bislang einzige landesverfassungsgerichtliche Entscheidung zur Übertragung der Schulnetzplanung auf die Kreisebene (Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 17. Juli 1997 - VfGBbg 1/97 -, LVerfGE 7, 74 ff.) herangezogen.

    Genügen Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft einer Gemeinde nicht, um die mit der Schulträgerschaft einer Grund- oder Hauptschule verbundenen Aufgaben wahrzunehmen, gewährleistet Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Kommunen jedoch das Recht, diese Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen, bevor der Staat sie an sich zieht (vgl. BVerfGE 26, 228 ; Brosius-Gersdorf, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 7 Rn. 53; vgl. auch Geis, Kommunalrecht, 3. Aufl. 2014, S. 41).

    aa) Zur Schulaufsicht im Sinne von Art. 7 Abs. 1 GG zählt die Befugnis zur zentralen Ordnung und Organisation des Schulwesens (vgl. BVerfGE 26, 228 ; Badura, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 7 Rn. 49 - Juni 2006 -).

    Dem Staat stehen deshalb Möglichkeiten der Einwirkung auf Errichtung, Änderung oder Aufhebung der einzelnen öffentlichen Schule zu (vgl. BVerfGE 26, 228 ).

    cc) Das Spannungsverhältnis zwischen dem aus Art. 7 Abs. 1 GG folgenden zentralen Bestimmungsrecht des Staates in schulischen Angelegenheiten und dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden im Bereich der Grund- und Hauptschulen ist dahin aufzulösen, dass den Gemeinden die Wahrnehmung der äußeren Schulangelegenheiten zusteht, soweit diese mit den vom Staat allgemein festgelegten Zielen für die Ausgestaltung des Schulwesens vereinbar ist (vgl. BVerfGE 26, 228 ).

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