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   BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81   

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https://dejure.org/1983,113
BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81 (https://dejure.org/1983,113)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.1983 - 2 BvR 200/81 (https://dejure.org/1983,113)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 1983 - 2 BvR 200/81 (https://dejure.org/1983,113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine lege"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verurteilung - Willkürliche Auslegung - Materielles Strafrecht - Waffe - Ablauf - Frist - Anmeldung - Gegenschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 389
  • NJW 1984, 225
  • NStZ 1983, 509
  • DVBl 1983, 994
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81
    Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut einer Strafnorm nicht mehr gedeckt sind, zum Freispruch gelangen (BVerfGE 47, 109 [124]).

    103 Abs. 2 GG , der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 [120 f.] 48, 48 [56]; 57, 250 [262]; jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81
    103 Abs. 2 GG , der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 [120 f.] 48, 48 [56]; 57, 250 [262]; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81
    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist ausschließlich der Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 1981, gegen den sich der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer allein wendet (vgl. BVerfGE 57, 9 [19]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81
    a) Der Bestrafung des Beschwerdeführers wegen eines Vergehens nach § 53 Abs. 3 Nr. 1a WaffG liegt nicht eine nur rechtsfehlerhafte Anwendung von Vorschriften des Waffengesetzes zugrunde, die das Bundesverfassungsgericht nicht zu korrigieren hätte (st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerfGE 62, 189 ).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine den Anwendungsbereich der Norm einschränkende Auslegung, die die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter bestimmten Umständen doch für zulässig erklärte, widerspräche den Absichten des Gesetzgebers und käme damit einer mit dem Gebot hinreichender gesetzlicher Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) unvereinbaren originären judikativen Rechtsetzung gleich (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 64, 389 ; 73, 206 ; 105, 135 ).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut einer Strafnorm nicht mehr gedeckt sind, zum Freispruch gelangen und dürfen nicht korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 64, 389 ).
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Da Art. 103 Abs. 2 GG Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten verlangt, ist dieser Wortsinn aus der Sicht des Bürgers zu bestimmen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 64, 389 ; 73, 206 ; 92, 1 ).
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