Rechtsprechung
BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86, 1 BvR 478/86 |
Landesmediengesetz Baden-Württemberg
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, zur Frage der Zulässigkeit des Ausschlusses öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten von bestimmten Rundfunk- und Kommunikationsdiensten
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
5. Rundfunkentscheidung
- Telemedicus
5. Rundfunkentscheidung / Baden-Württemberg
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Landesmediengesetz / 5. Rundfunkurteil SDR / SWF
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verfassungsmäßigkeit des Landesmediengesetzes Baden-Württemberg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rundfunkfreiheit - Regional - Rundfunkprogramm - Ausschluß Privater
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rundfunkfreiheit - Regional - Rundfunkprogramm - Ausschluß Privater
- kommunikationsseminare.eu , S. 11 (Ausführliche Zusammenfassung)
Rundfunk - "Baden-Württemberg"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86, 1 BvR 478/86
Papierfundstellen
- BVerfGE 74, 297
- NJW 1987, 2987
- NVwZ 1987, 1067 (Ls.)
- DVBl 1987, 834
- DÖV 1987, 776
- ZUM 1987, 391
- afp 1987, 478
Wird zitiert von ... (164) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Auch jenseits der Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten (BVerfGE 73, 118 [157 f.]) ist es dem Gesetzgeber daher versagt, die Veranstaltung dieser Programme und Dienste ausschließlich privaten Anbietern vorzubehalten.Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten Sinn (BVerfGE 57, 295 [319] m. w. N. - Privatfunk im Saarland; 59, 231 [257 f.]; 73, 118 [152] - Niedersächsisches Landesrundfunkgesetz).
Es kommt allein darauf an, daß freie, umfassende und wahrheitsgemäße Meinungsbildung im dargelegten Sinne gewährleistet ist (BVerfGE 57, 295 [321]; 73, 118 [152 f.]).
Den verfassungsrechtlichen Geboten kann, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 4. November 1986 (BVerfGE 73, 118 [157 ff.]) entschieden hat, unter den Bedingungen der gegenwärtigen und für die nähere Zukunft absehbaren Entwicklungen auch eine duale Ordnung des Rundfunks entsprechen, wie sie sich derzeit in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer herausbildet.
a) Mit dem Begriff der Grundversorgung hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 4. November 1986 Aufgaben des Rundfunks umschrieben, deren Wahrnehmung auch in der auf der Grundlage der neuen Landesmediengesetze entstehenden dualen Ordnung des Rundfunks unerläßlich ist und jedenfalls durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirksam sichergestellt sein muß (oben I): Es muß im Prinzip dafür Sorge getragen sein, daß für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme geboten werden, welche umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gesichert ist (BVerfGE 73, 118 [157 f.]).
Wesentlich sind nach dem Urteil vom 4. November 1986 vielmehr drei Elemente: eine Übertragungstechnik, bei der ein Empfang der Sendungen für alle sichergestellt ist, bis auf weiteres mithin die herkömmliche terrestrische Technik (BVerfGE 73, 118 [123]); weiterhin der inhaltliche Standard der Programme im Sinne eines Angebots, das nach seinen Gegenständen und der Art ihrer Darbietungen oder Behandlung dem dargelegten Auftrag des Rundfunks nicht nur zu einem Teil, sondern voll entspricht; schließlich die wirksame Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen durch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen.
Die Lösung der Absätze 1, 2 und 4 entspricht jedoch mit den dargelegten Maßgaben den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Organisation von alleinigen Veranstaltern privaten Rundfunks als hinreichend erachtet hat (BVerfGE 73, 118 [174 f.]).
Die Ausgestaltung darf allein der Sicherung der Rundfunkfreiheit dienen (BVerfGE 73, 118 (166); vgl. auch BVerfGE 57, 295 [321]); die Aufgabe, die dem Gesetzgeber insoweit gestellt ist, befreit ihn nicht von seiner Bindung an Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG).
Qualifiziertes Personal kann ebenso ein privater Veranstalter engagieren (vgl. BVerfGE 73, 118 [194]).
Infolgedessen können die Anstalten nicht nur die Breite des gesamten Programmangebotes erhöhen, sondern in dieses auch ein für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik wesentliches Element einbringen und in diesem Bereich den klassischen Auftrag des Rundfunks wahrnehmen (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]).
Inhalt und Tragweite verfassungsrechtlicher Begriffe und Bestimmungen hängen (auch) von ihrem Normbereich ab; ihre Bedeutung kann sich bei Veränderungen in diesem Bereich wandeln (vgl. BVerfGE 73, 118 [154]).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten Sinn (BVerfGE 57, 295 [319] m. w. N. - Privatfunk im Saarland; 59, 231 [257 f.]; 73, 118 [152] - Niedersächsisches Landesrundfunkgesetz).Demgemäß ist Rundfunkfreiheit primär eine der Freiheit der Meinungsbildung in ihren subjektiv- und objektivrechtlichen Elementen dienende Freiheit: Sie bildet unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation eine notwendige Ergänzung und Verstärkung dieser Freiheit; sie dient der Aufgabe, freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk zu gewährleisten (BVerfGE 57, 295 [319 f.]).
Es kommt allein darauf an, daß freie, umfassende und wahrheitsgemäße Meinungsbildung im dargelegten Sinne gewährleistet ist (BVerfGE 57, 295 [321]; 73, 118 [152 f.]).
Die Ausgestaltung darf allein der Sicherung der Rundfunkfreiheit dienen (BVerfGE 73, 118 (166); vgl. auch BVerfGE 57, 295 [321]); die Aufgabe, die dem Gesetzgeber insoweit gestellt ist, befreit ihn nicht von seiner Bindung an Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG).
Denn das Gesetz trägt insoweit nicht den Charakter einer zeitlich und örtlich begrenzten Erprobungs- und Versuchsregelung auf dem Gebiet des Rundfunks, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber eine erheblich größere Gestaltungsfreiheit zukommt, weil solche Versuche der Aufgabe dienen, Erfahrungen zu gewinnen (vgl. dazu BVerfGE 57, 295 [324] unter Bezugnahme auf BVerfGE 54, 173 [202] m. w. N.): § 88 Abs. 2 LMedienG normiert keine zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer des Gesetzes.
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 72, 39 [43]).Das Erfordernis einer solchen Betroffenheit soll verhindern, daß ein Beschwerdeführer auf dem Wege der Verfassungsbeschwerde gegen eine gesetzliche Bestimmung vorgehen kann, von der er irgendwann einmal in der Zukunft ("virtuell") betroffen werden könnte; denn damit würde sich die Verfassungsbeschwerde entgegen dem Sinn des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis doch zu einer Popularklage ausweiten (BVerfGE 1, 97 [102]).
Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen als den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten; der Beschwerdeführer hat einen gegen den Vollziehungsakt gegebenen Rechtsweg zu erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (BVerfGE 1 97 [102 f.]; 72, 39 [43 f.] m. w. N.; BVerfG, Beschluß vom 2. Dezember 1986 - 1 BvR 1509/83 - BVerfGE 74, 69 [74]; st. Rspr.).
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Es bedarf mithin einer verfassungsmäßigen Zuordnung der Rundfunkfreiheit und des durch § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 LMedienG zu schützenden Rechtsguts: Die Einschränkung, die in dem Verbot der Veranstaltung regionalen und lokalen Rundfunks liegt, muß geeignet und erforderlich sein, den Schutz zu bewirken, den die Vorschrift sichern soll; das, was mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung einer der Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG mit sich bringt (vgl. BVerfGE 71, 206 [214]).Aber die erforderliche Allgemeinheit läßt sich ihr nicht absprechen, weil das Verbot, das sie zum Inhalt hat, nicht die öffentlich-rechtlichen Regional- oder Lokalprogramme mittelbar zu beschränken oder gar zu unterbinden sucht und damit weder die Äußerung oder Verbreitung bestimmter Meinungen noch den Prozeß freier Meinungsbildung als solchen beeinträchtigt; es dient dem Schutz anderer, ohne Rücksicht auf bestimmte Meinungen zu schützender Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 71, 206 [215]) und entspricht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Er begründet insoweit subjektive Rechte; im Zusammenhang damit normiert er Meinungsfreiheit als objektives Prinzip der Gesamtrechtsordnung, wobei subjektiv- und objektivrechtliche Elemente einander durchdringen und stützen (vgl. BVerfGE 7, 198 [204] - Lüth).120 Die Grenzen der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG müssen ihrerseits im Lichte der gewährleisteten Freiheiten gesehen werden; die allgemeinen Gesetze sind aus der Erkenntnis der Bedeutung der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 [208 f.]; st. Rspr.).
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
Südkurier
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
aa) Es erscheint schon bedenklich, ob sie als "allgemeines Gesetz" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG zu betrachten ist; denn das Verbot richtet sich ausschließlich und gezielt gegen die Landesrundfunkanstalten, so daß ihm die persönliche Allgemeinheit fehlt (vgl. BVerfGE 21, 271 [280]).Ob Wirtschaftswerbung im Rundfunk in gleicher Weise durch die Rundfunkfreiheit geschützt wird wie der Anzeigenteil von Presseerzeugnissen durch die Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 21, 271 [278 ff.]; 64, 108 [114]), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung.
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Als juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche dem durch ein Grundrecht geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind (BVerfGE 21, 362 [373]), können die Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (BVerfGE 31, 314 [322] - Umsatzsteuer; 59, 231 [254] - Freie Rundfunkmitarbeiter).Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten Sinn (BVerfGE 57, 295 [319] m. w. N. - Privatfunk im Saarland; 59, 231 [257 f.]; 73, 118 [152] - Niedersächsisches Landesrundfunkgesetz).
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 72, 39 [43]).Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen als den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten; der Beschwerdeführer hat einen gegen den Vollziehungsakt gegebenen Rechtsweg zu erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (BVerfGE 1 97 [102 f.]; 72, 39 [43 f.] m. w. N.; BVerfG, Beschluß vom 2. Dezember 1986 - 1 BvR 1509/83 - BVerfGE 74, 69 [74]; st. Rspr.).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Das Verbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 LMedienG führt mithin nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit; es läuft darüber hinaus der Meinungsfreiheit insgesamt zuwider, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend ist (BVerfGE 35, 202 [221 f.] - Lebach). - BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
Chiffreanzeigen
Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
Ob Wirtschaftswerbung im Rundfunk in gleicher Weise durch die Rundfunkfreiheit geschützt wird wie der Anzeigenteil von Presseerzeugnissen durch die Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 21, 271 [278 ff.]; 64, 108 [114]), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung. - BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76
Konfessionelle Krankenhäuser
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über …
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78
Beitragsfreie Krankenversicherung
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
- BVerfG - 1 BvR 478/86 (anhängig)
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auch wenn die mediale Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ) als "eine Art informationeller Daseinsvorsorge für die Gesamtbevölkerung" verstanden wird (…vgl. Waldhoff, AfP 2011, S. 1 ), steht dies der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen.Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ). - BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Vorliegend ist die Meinungsfreiheit des durch die Entscheidung belasteten, insoweit grundrechtsberechtigten (vgl. zur Grundrechtsberechtigung vom Staat unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten EuGH…, Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 12, 57 - für Art. 16 GRCh;… Jarass, in: ders., EU-Grundrechte-Charta, 3. Aufl. 2016, Art. 11 Rn. 19 - für Art. 11 Abs. 2 GRCh; EGMR, RTBF v. Belgien, Urteil vom 29. März 2011, Nr. 50084/06, §§ 5, 94 - für Art. 10 EMRK; so auch BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ) Inhalteanbieters als unmittelbar mitbetroffenes Grundrecht - und nicht nur als zu berücksichtigendes Interesse - in die Abwägung einzubeziehen.
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Sie legen in ihren Verfassungsbeschwerden nicht dar, durch diese Vorschriften gegenwärtig in ihren Grundrechten betroffen zu sein (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 114, 258 ). - BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass zur Vermeidung nicht mehr korrigierbarer Folgen vorbeugender Rechtsschutz auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geboten sein kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 74, 297 ; 97, 157 ; 108, 370 ; 112, 363 ; 123, 267 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174 ). - BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 119, 181 ).
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Es muß vielmehr sichergestellt sein, daß die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird (vgl. BVerfGE 74, 297 [325 f.]).Der Grundversorgungsauftrag läßt sich im dualen System unter den bestehenden Bedingungen vielmehr nur erfüllen, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht allein in seinem gegenwärtigen Bestand, sondern auch in seiner zukünftigen Entwicklung gesichert ist (vgl. BVerfGE 74, 297 [350 f.]).
Zur Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung bedarf es deshalb der Schutzwirkungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch bei den neuen Diensten des § 3 Abs. 3 Satz 2 WDR-G (vgl. BVerfGE 74, 297 [350 f.]).
Die Notwendigkeit einer Grundversorgung auch im Bereich der neuen Dienste scheidet daher vorerst aus (vgl. BVerfGE 74, 297 [353]).
Zur Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen ist der Gesetzgeber verpflichtet (vgl. BVerfGE 74, 297 [324 f., 342, 347]).
Die freie Meinungsbildung, die Art. 5 Abs. 1 GG im Blick hat, hängt bei dem derzeitigen Entwicklungsstand des dualen Rundfunksystems davon ab, daß der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Grundversorgungsaufgabe ungeschmälert erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118 [157 ff.]; 74, 297 [323 ff.]).
Aus der fünften Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 297) kann nichts anderes entnommen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr dem baden-württembergischen Gesetzgeber bescheinigt, daß er das Ziel weitgehender Trennung von öffentlichrechtlichem und privatem Rundfunk verfolgen durfte, also von Verfassungs wegen nicht gehalten war, den beiden Sektoren des dualen Systems weite Kooperationsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. BVerfGE 74, 297 [349]).
Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Rundfunkfreiheit erstreckt sich auch auf die finanziellen Bedingungen, von denen es abhängt, ob der öffentlichrechtliche Rundfunk den Aufgaben nachkommen kann, die ihm von Verfassungs wegen obliegen (vgl. BVerfGE 74, 297 [324 f., 342]).
Wie weit diese Finanzierungspflicht im einzelnen geht, insbesondere ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber auch für die Finanzierung von Programmen Sorge tragen muß, die nicht zur Grundversorgung gehören (vgl. dazu BVerfGE 74, 297 [344]), bedarf hier keiner Entscheidung.
Auch die Rückwirkungen, die die Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk auf die wirtschaftliche Situation der Presse hat, begründen keinen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 74, 297 [335]).
Dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
Wenn das Gericht im Baden-Württemberg-Beschluß ausgeführt hat, die Lösung des § 22 LMedienG BW dürfte für regionalen und lokalen Rundfunk der einzig gangbare Weg sein und deshalb zur Regel werden (vgl. BVerfGE 74, 297 [328 f.]), so bezieht sich diese Feststellung ersichtlich auf die vom baden-württembergischen Gesetzgeber zur Verfügung gestellten zwei Wege der Zulassung privaten Lokalrundfunks (§ 20 Abs. 1 und § 22 LMedienG BW).
Zwar ist im lokalen Bereich eine Grundversorgung nach der für landesweiten Rundfunk geltenden Art weder nötig noch möglich (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
Eine zu den landesweiten Programmen hinzutretende spezielle Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk im lokalen Bereich, die eine staatliche Finanzierungspflicht auslösen könnte, ist weder eindeutig geboten noch erreichbar (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und das ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts sowie das Deutschlandradio als Körperschaft öffentlichen Rechts - im Folgenden: Rundfunkanstalten - können mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ; stRspr; vgl. auch zu Art. 34 EMRK: EGMR…, Urteil vom 30. März 2004 - Beschwerde-Nr. 53984/00 - Radio France gegen Frankreich, Rz. 26).Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Die duale Ordnung eines Nebeneinander von öffentlichrechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk nutzt die durch die verschiedenartigen Strukturen der Veranstalter ermöglichten unterschiedlichen Programmorientierungen als Beitrag zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebots (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 114, 371 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Da das Programmangebot auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ; siehe schon BVerfGE 74, 297 ), darf der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ).
Ohne gegenläufige Vorkehrungen könnte beispielsweise mit der Gebührenentscheidung das Ziel verfolgt werden, die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Verhältnis zum privatwirtschaftlichen Rundfunk zu verringern oder auf die Art der Programmgestaltung oder gar auf den Inhalt einzelner Programme Einfluss zu nehmen (dazu vgl. BVerfGE 74, 297 ).
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Deswegen gehört zur Information im Sinn des klassischen Rundfunkauftrags, der im Rundfunksystem insgesamt erfüllt werden muß, die gegenständlich uneingeschränkte Information über alle Lebensbereiche unter Zugrundelegung publizistischer Kriterien (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 35, 202 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 74, 297 ).Ein Recht, Programmkonkurrenz zu unterbinden, enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht (vgl. BVerfGE 74, 297 ).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03
Hörfunkrechte
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BVerwG, 21.03.2019 - 7 C 26.17
Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend …
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für …
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
- BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91
Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone
- BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
Sportübertragungen
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97
Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 10 S 3152/93
Normenkontrolle einer Nutzungsplanverordnung - Frequenzzuweisungen, insbesondere …
- BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer …
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 4897/13
Rundfunkbeitrag und Schwerbehinderung
- BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …
- BVerwG, 14.10.2015 - 6 C 17.14
Fernsehwerbung; Schutz der Zuschauer vor der Verwechslung von Werbung und …
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 166/10
WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben
- BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit …
- VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06
Rundfunkgebühr für ein Hotel
- VG Berlin, 23.06.2017 - 27 L 295.17
Bundeskanzleramt muss Liste zu Abendessen veröffentlichen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 2690/08
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 A 1328/15
Vereinbarkeit der im Land Nordrhein-Westfalen verlangten Tariftreue bei der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- OVG Niedersachsen, 10.05.2013 - 10 ME 21/13
Gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Versammlung der …
- BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen …
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvQ 82/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das …
- VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15
Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …
- BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
Werbeentgeltabschöpfung; Auskunftsverlangen; Beanstandung; Medienaufsicht; …
- BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07
Keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 2 GG durch Zulassung von staatlichen …
- VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04
Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide
- BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04
Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts; …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
Konkurs von Rundfunkanstalten
- BVerfG, 16.06.2022 - 2 BvR 784/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 1707/15
Zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz unzulässig
- LG Oldenburg, 21.08.2012 - 5 T 529/12
Obligatorische Streitschlichtung in Niedersachsen Voraussetzung für Klageerhebung …
- BVerwG, 11.01.1991 - 7 C 13.90
Wahlwerbung - Zuteilung von Sendezeit - Neutralitätsgebot - Verzicht auf …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 2 A 10327/08
Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des ZDF zum "Titel-Merchandising"
- BVerfG, 03.01.2002 - 2 BvR 1827/01
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Vergütungspflicht der Energieunternehmen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 - VerfGH 28/00
Übertragung der Zuständigkeit für das Straßenwesen von den Landschaftsverbänden …
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02
Zugang von Journalisten in überfüllten Gerichtssaal
- BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- OLG Stuttgart, 12.01.1996 - 2 U 104/95
Umfang des Werbeverbots nach dem MedienG BW
- VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10
Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2257/15
Zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz unzulässig
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- VerfGH Berlin, 05.04.2006 - VerfGH 59 A/06
Einstweilige Anordnung im Presse- und Rundfunkrecht
- BVerwG, 21.10.1998 - 6 A 1.97
MDR-Sputnik darf weiter auf UKW senden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
- VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 1360/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Rundfunkbeitrag keine Steuer
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.
- BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 2883/93
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels gegenwärtiger Betroffenheit - …
- BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetz ist unzulässig
- VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 15/02
Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden
- BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
Werbung für Sportwetten im Fernsehen Landeszentrale für neue Medien muss der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber; …
- VG Saarlouis, 23.12.2015 - 6 K 43/15
Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen: Verstoß gegen die Glaubens- und …
- BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
Verfassungsrechtliche Prüfung der Errichtung eines Funkantennenmastes in einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2004 - 4 A 772/98
Ladenfunk ist nicht rundfunkgebührenpflichtig
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Absetzung der Werbung vom restlichen Programm; Ankündigung; Beanstandung; …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1750/08
Eröffnung des Gebührentatbestandes i.R.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …
- VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
- VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
Rundfunkbeitrag
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 525/15
Zur Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragserhebung mit der Glaubens- und …
- VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00898
Rundfunkbeitragspflicht
- VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"
- VerfGH Sachsen, 10.07.1997 - 13-II-96
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Zweiten Gesetzes …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.1991 - 10 S 262/90
Zusammensetzung des Medienbeirats der Landesanstalt für Kommunikation in …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- OLG München, 28.11.2013 - U 2094/13
Anspruch eines Kabelnetzbetreibers auf Zahlung einer Vergütung für die …
- LG Potsdam, 19.03.1999 - 23 (H) Ns 72/98
Vorlagebeschluß Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Wehrpflicht an BVerfG
- BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
Informationsfreiheit - Antennenanlage - Genehmigungsanspruch
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
Windkraftanlagen und Störfreiheit des Rundfunks
- VG Bremen, 20.12.2013 - 2 K 605/13
Rundfunkbeitragspflicht, Gleichheitssatz - Beitrag; Beitragsschuldner; …
- OLG Stuttgart, 24.10.2013 - 2 U 28/13
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen …
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 14.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 1430/94
Keine Grundrechtsschutz von Sparkassen gegenüber Ermittlungsmaßnahmen
- VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Kommunalverfassungsbeschwerde
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18
Rundfunkbeitragserhebung; Weltanschauung, die die Meinungsvielfalt im …
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 26.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 857/15
Härtefallklausel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Möglichkeit einer …
- VG Regensburg, 03.11.2014 - RN 3 K 14.1130
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen und Rundfunkgebühren
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 27.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde im …
- LAG Köln, 09.12.2015 - 11 Sa 359/15
Honorarrahmenvertrag; Programmmitarbeiter; Rundfunkfreiheit; Online-Auftritt
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- VG Köln, 26.07.2012 - 13 K 1512/11
- OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 27/01
Verpflichtung der Landesrundfunkanstalt zum Abschluss von Einspeisungsverträgen …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1999 - 1 S 165/99
Kein Anspruch eines privaten Rundfunkveranstalters auf Einschreiten gegen …
- BFH, 07.12.1990 - X R 1/85
Zum Parteibegriff in § 10 b Abs. 2 EStG
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
Medienrechtliche Beanstandung wegen Öffentlichkeitsarbeit einer politischen …
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
Schülerfahrtkosten
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 2 A 11843/96
Klagebefugnis im Konkurrentenstreit; Konkurrentenstreit; Privater …
- BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- VG München, 27.10.2016 - M 17 K 15.2053
Trennung von Werbung und Programm
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 915/08
Kein Anspruch auf Zuteilung weiterer UKW-Frequenzen für das Deutschlandradio
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 1639/95
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde im …
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
- OLG Dresden, 07.07.1994 - 12 W 271/94
Zulässigkeit des Zivilrechtswegs oder Verweisung an das Verwaltungsgericht bei …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 3166/90
Normenkontrollverfahren: Nutzungsplanverordnung der Landesanstalt für …
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91
Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche …
- LAG Köln, 10.07.2020 - 10 Sa 26/20
Statusklage; Onlineredakteur
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VGH Hessen, 27.08.1996 - 6 UE 872/96
Zulassung eines Satellitenfernsehvollprogramms - Abwehransprüche eines …
- BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93
Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels gegenwärtiger …
- BVerfG, 18.01.1994 - 1 BvR 2077/93
Voraussetzungen für die Annahme einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - …
- VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 183/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG
- VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829
Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
Normenkontrollverfahren: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung …
- BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 100/88
Rundfunkfreiheit und Gleichbehandlung für Privatsender
- VGH Hessen, 12.11.1990 - 5 TH 1034/90
Erhebung einer allgemeinen Rundfunkgebühr zur Finanzierung des …
- VG Berlin, 27.08.1992 - 1 A 159.92
Vergabe von drahtlos empfangbarer Hörfunkfrequenz in Berlin; Sendeerlaubnis zur …
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.1991 - 10 S 1212/91
Zugriff auf von anderem Rundfunkveranstalter genutzte Frequenzen
- VG Stuttgart, 16.07.2008 - 1 K 256/08
Querfunk Radio hat keinen Anspruch auf Zuweisung von Sendefrequenzen
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 K 08.1306
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht …
- VK Hamburg, 25.07.2007 - VK BSU-8/07
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kein öffentlicher Auftraggeber!
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 18-IV-04
- VG Hamburg, 19.04.2004 - 21 E 1608/04
Weiterverbreitung von TV-Programmen und Mediendiensten im analogen Hamburger …
- VG Berlin, 14.02.2012 - 36 K 47.09