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   BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87   

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BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87 (https://dejure.org/1997,22)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 1 BvR 780/87 (https://dejure.org/1997,22)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 (https://dejure.org/1997,22)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    Patentgebühren-Überwachung

  • openjur.de

    Patentgebühren-Überwachung

  • Bundesverfassungsgericht

    Nicht nur Rechts- oder Patentanwälte dürfen Fälligkeit und Zahlung von Patentgebühren überwachen

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    GG Art. 12 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Einordnung der Leistung "Patentgebührenüberwachung" in die Rechtsberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verbot der Rechtsberatung in Patentsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nicht nur Rechts- oder Patentanwälte dürfen Fälligkeit und Zahlung von Patentgebühren überwachen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nicht nur Rechts- oder Patentanwälte dürfen Fälligkeit und Zahlung von Patentgebühren überwachen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkungen der Berufswahl zur Abwehr schwerer Gefahren; Überwachung der Fälligkeit und der Einzahlung von Patentgebühren; Voraussetzungen einer Beratung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes

Sonstiges

  • archive.org PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Bemerkungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RiBGH Gabriele Caliebe; BT-Drucks. 16/3665)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 12
  • NJW 1998, 3481
  • GRUR 1998, 556
  • AnwBl 1998, 274
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    Ebenso wie der Gesetzgeber bei der Festlegung eines Berufsbildes (vgl. hierzu BVerfGE 78, 179 ) muß die Rechtsprechung bei Auslegung und Anwendung der berufsregelnden Normen dem zu regelnden Sachverhalt und seinen Veränderungen gerecht werden.

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit muß vor allem auf die Berufswirklichkeit mit ihren Veränderungen Bedacht genommen werden (BVerfGE 78, 179 ).

    Dies ist vielmehr seit jeher unbestritten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 78, 179 ).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    Soweit sich der Deutsche Anwaltverein auf die Materialien bei Schaffung des Rechtsberatungsmißbrauchsgesetzes (Reichssteuerblatt 1935, S. 1528) beruft, halten die dort genannten Zwecke der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht mehr stand, weil der Konkurrenzschutz als solcher kein Gemeinwohlbelang ist (BVerfGE 7, 377 ; 94, 372 ).

    Es muß im allgemeinen um die Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gehen (BVerfGE 7, 377 ).

    Dies ist vielmehr seit jeher unbestritten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 78, 179 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    b) Das Rechtsberatungsgesetz verbindet in Art. 1 § 1 einen weitgefaßten Erlaubnisvorbehalt mit einzeln aufgeführten Ausnahmetatbeständen, für die eine Erlaubnis erteilt werden kann (vgl. zur Entwicklung des Gesetzes auch BVerfGE 75, 246).

    Grundsätzlich durfte der Gesetzgeber den Anwaltsvorbehalt um des Schutzes der Rechtsuchenden sowie der geordneten Rechtspflege willen für erforderlich und angemessen halten; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 41, 378 ; 75, 246 ).

    Seit der Abschaffung des Vollrechtsbeistands durch das Gesetz vom 18. August 1980 und seit es nur Teilrechtsbeistände in den umschriebenen Grenzen des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 RBerG gibt, ist deutlich, daß mit Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes grundsätzlich die umfassende und vollwertige Beratung der Rechtsuchenden gemeint ist (vgl. BVerfGE 75, 246 ).

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1987 - I ZR 31/85 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1987 - I ZR 31/85 - verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit es den Verbotsanspruch des Urteils des Landgerichts für den Bereich der Patentgebührenüberwachung bestätigt hat.

    c) Auf die Revision des klagenden Patentanwalts hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Berufung der Beschwerdeführerinnen gegen das Urteil des Landgerichts insoweit zurückgewiesen, als sie gegen den Verbotsausspruch dieses Urteils gerichtet war; im übrigen - bezogen auf die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz (Nr. 2 des Tenors) und zur Erteilung von Auskunft (Nr. 3 des Tenors) - hat er die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (BGH, NJW 1987, S. 3005).

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen ausgeführt, daß in den ihnen zugrunde liegenden Fällen die Berufsfreiheit für solche herkömmlichen Spezialtätigkeiten beansprucht werden durfte, die nach Anforderungsprofil und Aufgabenbereich bekannt waren (BVerfGE 54, 301; 59, 302; 75, 284).

    Dies ist vielmehr seit jeher unbestritten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 78, 179 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    Es konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich individueller Leistung und Existenzerhaltung und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (BVerfGE 75, 284 m.w.N.).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen ausgeführt, daß in den ihnen zugrunde liegenden Fällen die Berufsfreiheit für solche herkömmlichen Spezialtätigkeiten beansprucht werden durfte, die nach Anforderungsprofil und Aufgabenbereich bekannt waren (BVerfGE 54, 301; 59, 302; 75, 284).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    Denn der Richter ist, wenn er zu Einschränkungen der grundsätzlich freien Berufswahl kommt, an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art. 12 Abs. 1 GG den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (vgl. BVerfGE 54, 224 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (BVerfGE 85, 248 ).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen ausgeführt, daß in den ihnen zugrunde liegenden Fällen die Berufsfreiheit für solche herkömmlichen Spezialtätigkeiten beansprucht werden durfte, die nach Anforderungsprofil und Aufgabenbereich bekannt waren (BVerfGE 54, 301; 59, 302; 75, 284).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
    In diesem Zusammenhang ist auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesetzlich festgelegter Berufe Bedacht zu nehmen (vgl. BVerfGE 16, 147; 38, 61; 81, 70).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Dabei sind die Wertentscheidungen des Grundgesetzes in Gestalt der Grundrechte der Beteiligten sowie der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen und ist den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 BvR 1807/98, NJW 2004, 672; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 423/99, NJW 2002, 1190, 1191 f.; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2004 - 1 BvR 725/03, NJW-RR 2004, 1570 und BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87, BVerfGE 97, 12, 32 [jeweils zum RBerG]).

    Folglich sind die Grundrechte der Beteiligten - namentlich zum einen die Berufsausübungsfreiheit des Inkassodienstleisters (Art. 12 Abs. 1 GG) und zum anderen die zugunsten des Kunden zu berücksichtigende Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG), die - bereits entstandene - schuldrechtliche Forderungen umfasst (BVerfG, NJW 2001, 2159 f. mwN) - sowie der Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2002, 1190, 1192; BVerfGE 143, 246 Rn. 268, 372; BVerfG, NVwZ 2017, 702 Rn. 19; jeweils mwN) in den Blick zu nehmen und ist hierbei auch den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, NJW 2004, 672; NJW 2002, 1190, 1191 f.; NJW-RR 2004, 1570, 1571; BVerfGE 97, 12, 32; [jeweils zum RBerG]; BT-Drucks. 16/3655, S. 37 f., 47; vgl. auch BGH, Urteile vom 30. Oktober 2012 - XI ZR 324/11, aaO Rn. 11 ff.; vom 21. März 2018 - VIII ZR 17/17, aaO Rn. 20 ff.; [jeweils zur Auslegung der dem Forderungseinzug zugrunde liegenden Vereinbarung und der Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes]).

    Gleichwohl hat in der jüngsten Zeit die Zahl erfolgreicher Verfassungsbeschwerden von gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmern und Medienunternehmen gegen Einschränkungen ihrer Berufsfreiheit durch die von den Gerichten vorgenommene Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes zugenommen (vgl. BVerfG, 1 BvR 780/87 v. 29. Oktober 1997, BVerfGE 97, 12 - "MasterPat"; BVerfG, 1 BvR 423/99 v. 20. Februar 2002, NJW 2002, 1190 - "Inkassounternehmen"; BVerfG, 1 BvR 2251/01 v. 27. September 2002, NJW 2002, 3531 - "Erbenermittler"; BVerfG, 1 BvR 1807/98 v. 15. Januar 2004, NJW 2004, 672 - "Mahnman"; BVerfG, 1 BvR 517/99 v. 11. März 2004, NJW 2004, 1855 - "Auto Bild/SAT.1 - Jetzt reicht"s").

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Der Schutz der Berufsfreiheit ist nicht auf traditionell oder gesetzlich fixierte Berufsbilder beschränkt, sondern erfasst auch Berufe, die aufgrund der fortschreitenden technischen, sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklung neu entstanden sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; 119, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 -, juris, Rn. 36).
  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Eingriffszweck und Eingriffsintensität müssen zudem in einem angemessenen Verhältnis stehen; denn die Gerichte sind, wenn sie Einschränkungen der grundsätzlich freien Berufsausübung für geboten erachten, an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art. 12 Abs. 1 GG den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (BVerfGE 54, 224, 235; 97, 12, 27; 108, 150, 160; BVerfG, NJW 2006, 2469).
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