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   BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/1968   

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https://dejure.org/1974,36
BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/1968 (https://dejure.org/1974,36)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.1974 - 1 BvR 712/1968 (https://dejure.org/1974,36)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 1974 - 1 BvR 712/1968 (https://dejure.org/1974,36)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Schallplatten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gesetzgebende Körperschaft - Ermessen - Hearing - Anhörungsverfahren - Mitsprache - Verband - Sachverständiger - Gleichheitssatz - Kunstfreiheit - Wirtschaftliche Förderungsmaßnahme - Steuerliche Begünstigung - Künstlerisches Schaffen - Sachgerechte Auswahl - Medien - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3; UStG (1967) § 12
    Umsatzbesteuerung von Schallplatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 321
  • NJW 1974, 689
  • DB 1974, 1045
  • DÖV 1974, 484
  • BStBl II 1974, 267
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Aus dem Gesetz ergeben sich für sie unmittelbare Pflichten, ohne daß es noch eines besonderen Vollzugsaktes der Finanzverwaltung bedürfte (vgl. BVerfGE 31, 314 [322 f.]).

    Einerseits bleiben Rundfunk und Fernsehen (nach BVerfGE 31, 314) ebenso steuerfrei wie nach § 4 Nr. 20 und 22 UStG Leistungen der Theater, Orchester, Museen und Büchereien sowie Vortragsveranstaltungen.

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Die verfassungsrechtliche Frage stellt sich infolgedessen primär dahin, ob die angegriffene, im Verhältnis zu anderen Kulturträgern und Kommunikationsmitteln erhöhte Besteuerung als sachlich einleuchtend vor dem Gebot der Steuergerechtigkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG bestehen kann (vgl. BVerfGE 13, 290 [298]).

    Diese besonderen Wertentscheidungen des Grundgesetzes schränken die Freiheit des Gesetzgebers ein, selbst zu bestimmen, was "gleich" oder "ungleich" sein soll, indem sie Unterscheidungen verbieten, die dem in der Wertentscheidung ausgedrückten Willen des Verfassunggebers zuwiderlaufen würden, einem bestimmten Lebensbereich oder Lebensverhältnis seinen besonderen Schutz angedeihen zu lassen (BVerfGE 13, 290 [298]; 17, 210 [217]; 26, 321 [325]).

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Sie sehen hierin eine "vom Gesetz selbst statuierte Sachgesetzlichkeit" (vgl. BVerfGE 34, 103 [115] mit weiteren Nachweisen), von der nur mit gewichtigen Gründen abgewichen werden dürfe, die nicht vorlägen.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Ein freies, nicht von öffentlicher Gewalt gelenktes Zeitungswesen ist ein Grundelement des freiheitlichen Staates; es ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (BVerfGE 20, 162 [174]).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Es ist primär Aufgabe des Gesetzgebers zu beurteilen, ob und unter welchen sachlichen Gesichtspunkten zwei Lebensbereiche einander so gleich sind, daß Gleichbehandlung zwingend geboten ist, welche Sachverhaltselemente andererseits so wichtig sind, daß ihre Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfGE 12, 326 [337]).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Sie sprechen damit vor allem die Steuergerechtigkeit an, die durch Art. 3 Abs. 1 GG garantiert wird (BVerfGE 26, 302 [310]).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens im Rahmen der durch die Verfassung vorgegebenen Regeln ist Sache der gesetzgebenden Organe (vgl. BVerfGE 1, 144 [148 ff.]; 10, 4 [19 f.]; 29, 221 [234]).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens im Rahmen der durch die Verfassung vorgegebenen Regeln ist Sache der gesetzgebenden Organe (vgl. BVerfGE 1, 144 [148 ff.]; 10, 4 [19 f.]; 29, 221 [234]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    a) Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt, wie das Bundesverfassungsgericht in der Mephisto-Entscheidung (BVerfGE 30, 173 [189]) dargelegt hat, nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks, die für die Begegnung mit dem Werk als einem kunstspezifischen Vorgang sachnotwendig ist.
  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
    Diese besonderen Wertentscheidungen des Grundgesetzes schränken die Freiheit des Gesetzgebers ein, selbst zu bestimmen, was "gleich" oder "ungleich" sein soll, indem sie Unterscheidungen verbieten, die dem in der Wertentscheidung ausgedrückten Willen des Verfassunggebers zuwiderlaufen würden, einem bestimmten Lebensbereich oder Lebensverhältnis seinen besonderen Schutz angedeihen zu lassen (BVerfGE 13, 290 [298]; 17, 210 [217]; 26, 321 [325]).
  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

  • BFH, 27.06.1968 - V R 128/66

    Umstrittene Umsatzsteuer

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    M. - [152 ff.]; 36, 321 [330 ff.]).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Das Grundrecht ist aber zugleich eine objektive Entscheidung für die Freiheit der Kunst, die auch im Verhältnis von Privaten zueinander zu berücksichtigen ist, insbesondere wenn unter Berufung auf private Rechte künstlerische Werke durch staatliche Gerichte verboten werden sollen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ).

    Dieser "Wirkbereich" ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bisher vor allem Wirkung entfaltet hat (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 67, 213 ; 81, 278 ).

    Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 77, 240 ; 81, 278 ; 82, 1 ).

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Zugleich kann es jedoch einem Staat, der sich von Verfassungs wegen als Kulturstaat versteht (vgl. BVerfGE 18, 112 ; 31, 275 ; 35, 79 ; 36, 321 ; 39, 1 ; 81, 108 ; 111, 333 ; 127, 87 ; Häberle, Vom Kulturstaat zum Kulturverfassungsrecht, in: ders., Kulturstaatlichkeit und Kulturverfassungsrecht, 1982, S. 1 ff.), nicht verwehrt sein, in der Wahrnehmung aller seiner Kompetenzen auch auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht zu nehmen (vgl. BVerfGE 10, 20 ).

    Demgemäß war es beispielsweise nicht zu beanstanden, dass der Bund auf der Grundlage seiner Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft Religionsgesellschaften in eine Abgabepflicht einbezogen (vgl. BVerfGE 55, 274 ), beamtenrechtliche Regelungskompetenzen auch für Ämter im Schulwesen genutzt (vgl. BVerfGE 70, 251 ), auf der Grundlage der Gesetzgebungskompetenz für die öffentliche Fürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) gesetzliche Regelungen gegen die Verbreitung jugendgefährdender Schriften getroffen (vgl. BVerfGE 31, 113 ), die warenverkehrsbezogene Gesetzgebungskompetenz aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG für ein bestimmte Filme betreffendes Verbringungsverbot (vgl. BVerfGE 33, 52 ) und die Strafrechtskompetenz aus Art. 74 Nr. 1 GG a.F. für ein Verbot der öffentlichen Vorführung pornographischer Filme gegen Entgelt herangezogen (vgl. BVerfGE 47, 109 , ohne Thematisierung der Kompetenzfrage), die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2, Art. 106 Abs. 3 GG für umsatzsteuerliche Begünstigungen verschiedener Kulturgüter und -dienstleistungen in Anspruch genommen (vgl. BVerfGE 36, 321 , ohne Thematisierung der Kompetenzfrage) und auf der Grundlage des Kompetenztitels "Sozialversicherungsrecht" (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) das Künstlersozialversicherungsgesetz erlassen hat (vgl. BVerfGE 75, 108 ).

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