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   BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52   

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https://dejure.org/1957,10
BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 (https://dejure.org/1957,10)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 (https://dejure.org/1957,10)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1957 - 1 BvL 23/52 (https://dejure.org/1957,10)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • opinioiuris.de

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des hamburgischen Hundesteuergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 89
  • NJW 1957, 1395 (Ls.)
  • DVBl 1957, 642
  • DÖV 1957, 862
 
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Wird zitiert von ... (244)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
    Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen, da kein zum Beitritt Berechtigter dem Verfahren beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
    Das Rechtsstaatsprinzip verbietet - wie auch das Oberverwaltungsgericht nicht verkennt - nicht jede Rückwirkung, auch dann nicht, wenn nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft wird (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
    Das Rechtsstaatsprinzip verbietet - wie auch das Oberverwaltungsgericht nicht verkennt - nicht jede Rückwirkung, auch dann nicht, wenn nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft wird (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
    Das Rechtsstaatsprinzip verbietet - wie auch das Oberverwaltungsgericht nicht verkennt - nicht jede Rückwirkung, auch dann nicht, wenn nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft wird (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Zwar enthält dieses Prinzip nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl BVerfGE 7, 89 (92f); 25, 269 (290); 28, 264 (272); 35, 41 (47); NJW 1977, 892 (893)) keine für jeden Sachverhalt in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang; dieser Verfassungsgrundsatz bedarf vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten, wobei fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben müssen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Rechtsstaatsprinzip umfasst als eine der Leitideen des Grundgesetzes auch die Forderung nach materieller Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 7, 194 ; 45, 187 ; 74, 129 ; 122, 248 ) und schließt den Grundsatz der Rechtsgleichheit als eines der grundlegenden Gerechtigkeitspostulate ein (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Dies ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 ; vgl. auch BVerfGE 7, 89 ; 57, 250 ; 65, 283 ).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Das Rechtsstaatsprinzip umfasst als eine der Leitideen des Grundgesetzes auch die Forderung nach materieller Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 7, 194 ; 45, 187 ; 74, 129 ; 122, 248 ) und schließt den Grundsatz der Rechtsgleichheit als eines der grundlegenden Gerechtigkeitspostulate ein (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
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