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   BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03   

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BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 (https://dejure.org/2003,1426)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 (https://dejure.org/2003,1426)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 (https://dejure.org/2003,1426)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und Durchsuchungsbeschluss verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sicherstellung von Daten und Gegenständen zur Durchsicht gem StPO § 110 mangels ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung und Sichtung des EDV-Datenbestands einer Steuerberatungsgesellschaft; Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer ermittlungsrichterlichen Durchsuchungsanordnung; Anforderungen an die angemessenen Begrenzung der Vollziehung der Durchsuchung durch den ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 33a; ; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 97 Abs. 1; ; StPO § 97 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 98 Abs. 2; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 102; ; StPO § 103; ; StPO § 110; ; UWG § 17; ; StGB § 203; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Gleichzeitige Durchsuchungsanordnung beim Verdächtigen und beim Nichtverdächtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 126
  • NJW 2003, 2669
  • NVwZ 2003, 1374 (Ls.)
  • WM 2003, 1296
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).

    Der Durchsuchungsbeschluss dient mit seinem Inhalt dazu, die Durchführung der Maßnahme durch die Vollziehungsbeamten messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt zugleich den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter daher die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Vollziehungsakten im Rahmen einer zulässig angeordneten Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keine tatsächlichen Angaben über den Inhalt des Vorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird daher rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Wird die Durchsuchung - meist ohne vorherige Anhörung des Betroffenen - angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Der Durchsuchungsbeschluss dient mit seinem Inhalt dazu, die Durchführung der Maßnahme durch die Vollziehungsbeamten messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt zugleich den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Der Durchsuchungsbeschluss dient mit seinem Inhalt dazu, die Durchführung der Maßnahme durch die Vollziehungsbeamten messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter daher die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Nur dies führt zu einer angemessenen Begrenzung der Durchsuchung, weil oft eine unübersehbare Zahl von Gegenständen als Beweismittel für den aufzuklärenden Sachverhalt in Frage kommen kann (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keine tatsächlichen Angaben über den Inhalt des Vorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird daher rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da die Zuständigkeit für die Maßnahme gemäß § 110 StPO ausschließlich der Staatsanwaltschaft übertragen ist und das Gesetz dieser Behörde einen eigenen Ermessensspielraum zubilligt, ist die entsprechende Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auf diese Maßnahme möglich (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1185/02 - und - 2 BvR 1910/02 - sowie vom 30. Januar 2003 - 2 BvR 871/02 - BGH, CR 1999, S. 292 f. mit Anm. Bär).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Dies setzt eine eigenverantwortliche richterliche Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen voraus, die keine bloße Formsache ist (vgl. BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02

    Kein Beschlagnahmeverbot für Patientenakten eines Arztes bei gegen ihn

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Durchsuchung und Beschlagnahme sind getrennte Entscheidungsgegenstände (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 -).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Wäre das Landgericht über diesbezügliches Beschwerdevorbringen bereits endgültig hinweggegangen, so stünde der Beschwerdeführerin auch der Rechtsbehelf gemäß § 33a StPO zur Verfügung, der im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Rechtsweg gehört (vgl. BVerfGE 42, 243 ).
  • BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 979/02

    Anforderungen an Konkretisierung des Tatvorwurfs in richterlicher

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98

    digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von Daten

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

  • BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 190/03

    Mangels Rechtswegerschöpfung und substantiierter Begründung unzulässige

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch formularmäßig gefassten

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Die mit einer Sicherstellung, Beschlagnahme oder Durchsicht verbundene Belastung besteht in der Regel in der Entziehung des Besitzes an den betroffenen Beweisgegenständen und ist daher an Art. 14 GG (vgl. BVerfGK 1, 126 ) und - sofern Daten betroffen sind - am Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29 ) zu messen.

    Wird eine Beschlagnahmeanordnung im Zusammenhang mit einem Durchsuchungsbeschluss erlassen und erfolgt dabei noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung, so handelt es sich um eine bloße Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Soweit der Durchsuchungsbeschluss die Grundlage für die Sichtung der bei der Durchsuchung aufgefundenen Papiere und Dateien und für die vorläufige Sicherstellung dieser Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht gemäß § 110 StPO bildet (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 50), kann offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin durch diesen Beschluss unmittelbar in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder in ihrem Recht auf ein faires Verfahren betroffen worden ist.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Die Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO, die nur mittelbar aus der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume folgen, unterfallen nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 und vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, BVerfGK 1, 126 ).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Vielmehr handelt es sich um eine Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ), da im Wege der Durchsicht nach § 110 StPO erst ermittelt werden soll, ob auf den sichergestellten Geräten und Datenträgern Daten gespeichert sind, die als Beweismittel von Bedeutung sein können (vgl. § 94 Abs. 1, 2 StGB).

    Eine solche vorab mit dem Durchsuchungsbeschluss verbundene "Beschlagnahmeanordnung', die noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung enthält, stellt noch keine Beschlagnahmeanordnung im Sinne von § 98 Abs. 1 StPO dar, sondern lediglich eine Richtlinie für die Durchsuchung mit dem Ziel der Begrenzung des Durchsuchungsbeschlusses (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ).

    Deshalb ist die mit einer Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht verbundene Belastung durch die Entziehung des Besitzes an Art. 14 Abs. 1 GG zu messen und, sofern Daten betroffen sind, am Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, während Art. 13 Abs. 1 GG nicht mehr tangiert wird (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 124, 43 ; BVerfGK 1, 126 ).

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Deshalb ist die mit einer Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht verbundene Belastung durch die Entziehung des Besitzes an Art. 14 Abs. 1 GG zu messen und, sofern Daten betroffen sind, am Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, während Art. 13 Abs. 1 GG nicht mehr tangiert wird (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 124, 43 ; BVerfGK 1, 126 ).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    aa) Durchsuchung und Beschlagnahme sind getrennte Entscheidungsgegenstände (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 -, juris).

    Auch eine vorab mit dem Durchsuchungsbeschluss verbundene Anordnung der "Beschlagnahme" ist, soweit dabei noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung erfolgt, nur eine Richtlinie für die Durchsuchung (BVerfGK 1, 126 ).

    bb) Eine eigenständige Beschwer, die mit der umfassenden Sicherstellung eines Datenbestandes zum Zweck der Durchsicht (§ 110 StPO) verbunden sein kann, kann unter entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO geltend gemacht werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Die auf den Rechtsbehelf nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ergangene Entscheidung des Amtsgerichts kann selbständig mit der Beschwerde (§ 304 Abs. 1 und 2 StPO) angefochten werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung der Verdachtsannahme beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass geschaffen wird (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Sofern ein unmittelbarer Bezug der gesuchten Gegenstände zum Ermittlungsverfahren gegeben ist, reicht hierfür eine eingegrenzte, aber doch gattungsmäßige Beschreibung der gesuchten Unterlagen aus (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

  • BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht von

    Gegen die vorläufige Sicherstellung von Daten und Gegenständen zur Durchsicht gemäß § 110 StPO kann der Betroffene analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine fachgerichtliche Entscheidung herbeiführen (BVerfGK 1, 126 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 48 ff. und vom 18. Februar 2010 - 2 BvQ 8/10 -, juris, Rn. 4).

    Die auf den Rechtsbehelf nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ergangene Entscheidung des Amtsgerichts kann selbständig mit der Beschwerde (§ 304 Abs. 1 und 2 StPO) angefochten werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Februar 2010 - 2 BvQ 8/10 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    Es muss feststellbar sein, dass der Richter eine sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und eine umfassende Abwägung zur Feststellung der Angemessenheit des Eingriffs im konkreten Fall selbst vorgenommen hat (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Dass der Ermittlungsrichter Ausführungen zur Angemessenheit des Eingriffs unterlassen hat, ist schließlich allenfalls ein hier vom Landgericht geheilter Darstellungsmangel (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    Es wird noch dem Stadium der Durchsuchung zugeordnet, ist aber durch die Wegnahme von Sachen aus dem Gewahrsam der Betroffenen in seinen Wirkungen der Beschlagnahme angenähert (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 23).

    c) Da das Verfahren im Stadium der Durchsicht noch einen Teil der Durchsuchung bildet, kommt es für die Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung darauf an, ob die Voraussetzungen einer Durchsuchung zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchsicht vorliegen (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a. -, juris, Rn. 39; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 25).

    Dabei müssen die Gründe der Durchsicht mit den Gründen für die Anordnung der Durchsuchung nicht notwendigerweise identisch sein und können im Detail andere Voraussetzungen bestehen als für die Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13

    Durchsuchung zur Auffindung des Banners einer Fangruppierung eines Fußballvereins

    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfGK 1, 126 ).

    An eine Durchsuchung nach § 103 StPO bei einer nicht verdächtigen Person, die durch ihr Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu den Ermittlungsmaßnahmen gegeben hat, sind besondere Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung des Tatverdachts beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass besteht (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ).

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

  • BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 26/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht von

  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

  • BVerfG, 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

  • AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15

    Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von

  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

  • LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss

  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

  • BVerfG, 05.03.2019 - 2 BvQ 11/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auswertung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

  • BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 827/21

    Durchsicht von Unterlagen in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17

    Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

  • BVerfG, 09.05.2019 - 2 BvQ 46/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht

  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10

    Durchsuchung (Geschäftsräume; Filialapotheke; Verhältnismäßigkeit; besondere

  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum

  • LG Regensburg, 29.11.2016 - 5 Qs 116/16

    Durchsuchung bei Dritten und Beschlagnahme eines privaten Laptops

  • LG Osnabrück, 09.02.2022 - 12 Qs 32/21

    Durchsuchungsbeschluss für die Diensträume des BMJV aufgehoben

  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

  • BVerfG, 18.02.2010 - 2 BvQ 8/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl Maßnahmen in strafprozessualem

  • OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12

    Amtshaftungsprozess: Ergreifungsdurchsuchung beim unbeteiligten Dritten (=

  • BGH, 23.01.2014 - KRB 48/13

    Kartellbußgeldverfahren: Durchsuchungsbeschluss gegen Nebenbetroffenen zur

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer

  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

  • BGH, 06.09.2023 - StB 40/23

    Patriotische Union

  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 7/03
  • BGH, 20.04.2023 - StB 59/22

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
  • AG Kiel, 03.07.2023 - 43 Gs 3660/23

    Mobiltelefon, vorläufige Sicherstellung, Durchsicht, Voraussetzungen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2021 - 3d E 806/21

    Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmeanordnung von Kontounterlagen wegen Verstoß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - 3d B 441/17

    Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei dringendem Tatverdacht des

  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts der mitgliedschaftlichen

  • LG Hildesheim, 08.12.2006 - 12 Qs 59/06

    Beschlagnahme: Anforderungen an die Verbindung eines Durchsuchungsbeschlusses mit

  • OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19

    Anforderungen an eine amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung (hier: zur

  • BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22

    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche

  • LG Berlin, 20.11.2020 - 517 Qs 63/20

    Durchsuchung, Anforderungen an die Begrüdnung, Verhältnismäßigkeit

  • LG Ulm, 04.06.2007 - 2 Qs 2049/07

    Durchsuchung & Beschlagnahme - Durchsuchung in Privaträumen eines

  • LG Trier, 05.01.2016 - 5 Qs 90/15

    Durchsuchung, Anordnungsvoraussetzung, Anfangsverdacht

  • BGH, 09.04.2009 - StB 6/09

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Durchsuchung bei Dritten

  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

  • VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11

    Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2023 - 3 I 1.23
  • BVerfG, 17.11.2022 - 1 BvR 827/21

    Verfassungsbeschwerde, Subsidiarität, Beschlagnahme, lange Dauer,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - 3d E 813/21

    Beschlagnahme privater Mobiltelefone eines Beamten wegen des Besitzes

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 1 Ws 147/23

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Durchsuchungsanordnung eines

  • LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16

    Ermittlungsverfahren: Befristung der vorläufigen Sicherstellung von Dokumenten

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 87/03
  • LG Berlin, 03.01.2005 - 512 Qs 50/04

    Anforderungen an Inhalt und Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses gegen einen

  • LG Kiel, 16.11.2021 - 5 Qs 111/21

    Auswirkungen der Beschränkung des Durchsuchungszwecks auf die Durchsicht

  • LG Düsseldorf, 19.12.2014 - 14 Qs 58/14

    Einleitung eines Steuerstraf- und Steuerermittlungsverfahrens gegen den

  • LG Bochum, 11.07.2005 - 10 Qs 20/05
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