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   BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05   

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BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05 (https://dejure.org/2006,2069)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05 (https://dejure.org/2006,2069)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05 (https://dejure.org/2006,2069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 3 GG; § 235 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 13 StGB
    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer Verurteilung; neuerlicher Tatentschluss; fortgesetzte Unterlassung einer Zustimmungserklärung zur Ausreise eines Kindes aus Algerien); Zweck des Strafrechts (Schuldausgleich; kein Mittel zur ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Schuldprinzips durch erneute strafgerichtliche Verurteilung wegen fortwährender Kindesentziehung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen Kindesentziehung durch Verweigerung der Zustimmungserklärung zur Ausreise des Kindes aus Algerien; Verfassungsrang des Grundsatzes "Keine Strafe ohne Schuld"; Gebot des schuldangemessenen Strafens im Einzelfall ; Nichtabgabe ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindesentziehung (fortwährende) - strafrechtliche Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 235 Abs. 2 Nr. 2 § 13 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit wiederholter strafrechtlicher Verurteilungen wegen Kindesentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen erneute strafgerichtliche Verurteilung bei fortwährender Kindesentziehung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen erneute strafgerichtliche Verurteilung bei fortwährender Kindesentziehung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.1.2007)

    Ungehorsam ist kein Strafgrund // Kindes-Rückführung darf nicht durch Haftkette erzwungen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht PDF, S. 95 (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldgrundsatz und Strafklageverbrauch (Michael Kahlo / Benno Zabel; FS für Fezer, 2009)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 3, 103 Abs. 3 GG
    Mehrfache Bestrafung bei einheitlichem Unterlassungsdauerdelikt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 134
  • FamRZ 2007, 338
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ; stRspr).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 95, 96 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur nach, ob dem Schuldgrundsatz überhaupt Rechnung getragen oder ob seine Tragweite bei der Auslegung und Anwendung des Strafrechts grundlegend verkannt worden ist (BVerfGE 95, 96 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ; stRspr).

    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 95, 96 ).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 95, 96 ).

  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05

    Entziehung Minderjähriger (Entziehung durch List; Qualifikation der konkreten

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Stellungnahme der Vorsitzenden des 5. Strafsenats übersandt, die sich auf das Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 564/05 - bezieht (NStZ 2006, S. 447 = StV 2006, S. 470).

    a) Bei dem vorgeworfenen Verhalten - Nichtabgabe der Zustimmungserklärung zur Ausreise trotz rechtskräftiger familienrechtlicher Entscheidung - handelt es sich um ein Unterlassen im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB (vgl. Gribbohm, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. 2005, Rn. 75 zu § 235 StGB), das der Beschwerdeführer als Dauerdelikt begeht (vgl. ausdrücklich zur Kindesentziehung: Reichsgericht, Entscheidung vom 12. Dezember 1941 - 1 D 463/41 -, DR 1942, S. 438 ; Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 -, NJW 1999, S. 1344 ; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 564/05 -, NStZ 2006, S. 447 = StV 2006, S. 470).

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    a) Bei dem vorgeworfenen Verhalten - Nichtabgabe der Zustimmungserklärung zur Ausreise trotz rechtskräftiger familienrechtlicher Entscheidung - handelt es sich um ein Unterlassen im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB (vgl. Gribbohm, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. 2005, Rn. 75 zu § 235 StGB), das der Beschwerdeführer als Dauerdelikt begeht (vgl. ausdrücklich zur Kindesentziehung: Reichsgericht, Entscheidung vom 12. Dezember 1941 - 1 D 463/41 -, DR 1942, S. 438 ; Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 -, NJW 1999, S. 1344 ; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 564/05 -, NStZ 2006, S. 447 = StV 2006, S. 470).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Einer vom individuellen Schuldgehalt der Handlung bzw. des einer Handlung gleichgestellten Unterlassens (§ 13 Abs. 1 StGB) absehenden Verurteilung des Beschwerdeführers käme lediglich eine mit dem Schuldprinzip nicht zu vereinbarende, die verfassungsrechtlich anerkannten Strafzwecke des gerechten Schuldausgleichs sowie der General- und Spezialprävention (BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 92, 277 ; 109, 133 ) verfehlende Beugewirkung zu.
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Einer vom individuellen Schuldgehalt der Handlung bzw. des einer Handlung gleichgestellten Unterlassens (§ 13 Abs. 1 StGB) absehenden Verurteilung des Beschwerdeführers käme lediglich eine mit dem Schuldprinzip nicht zu vereinbarende, die verfassungsrechtlich anerkannten Strafzwecke des gerechten Schuldausgleichs sowie der General- und Spezialprävention (BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 92, 277 ; 109, 133 ) verfehlende Beugewirkung zu.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
    Einer vom individuellen Schuldgehalt der Handlung bzw. des einer Handlung gleichgestellten Unterlassens (§ 13 Abs. 1 StGB) absehenden Verurteilung des Beschwerdeführers käme lediglich eine mit dem Schuldprinzip nicht zu vereinbarende, die verfassungsrechtlich anerkannten Strafzwecke des gerechten Schuldausgleichs sowie der General- und Spezialprävention (BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 92, 277 ; 109, 133 ) verfehlende Beugewirkung zu.
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BayObLG, 30.06.1960 - RReg. 4 St 120/60

    Verbotsirrtum bei Dauerstraftat

  • OLG Zweibrücken, 26.01.1981 - 1 Ss 27/81
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Dies gilt schon deswegen, weil der hiesige Tatzeitraum für den erst ab 5. November 2008 strafbaren Besitz jugendpornographischer Schriften (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, NStZ 1994, 123) nach dem Eintritt der Rechtskraft jenes Strafbefehls liegt, mithin eine Tat aufgrund eines neuen, qualitativ verschiedenen Tatentschlusses der jetzigen Verurteilung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 f.).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil diese Entscheidung prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 -, Rn. 21; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -‚ Rn. 14).
  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts und das Urteil des Amtsgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil diese Entscheidungen prozessual überholt sind (vgl. BVerfGK 10, 134 ; ebenso BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 -, juris, Rn. 21).
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