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   BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07   

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BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07 (https://dejure.org/2007,7138)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2007 - 2 BvR 447/07 (https://dejure.org/2007,7138)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2007 - 2 BvR 447/07 (https://dejure.org/2007,7138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Landesparteitages durch den Landesverband einer politischen Partei im städtischen Kulturzentrum; Nutzung des städtischen Kulturzentrums für einen Parteitag; Chancengleichheit der Parteien; Gestattung der Nutzung öffentlicher Einrichtungen durch alle ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; PartG § 2; ; PartG § 5 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 21; ; GG Art. 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen Kulturzentrum zur Durchführung eines Landesparteitages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 363
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Oldenburg, 09.02.2007 - 1 B 428/07

    Anspruch einer Partei auf Benutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung;

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 9. Februar 2007 - 1 B 428/07 -,.
  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    Dabei ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Würdigung der Beweisaufnahme und die tatsächlichen Feststellungen zu überprüfen, soweit hierbei keine Willkür erkennbar ist (vgl. BVerfGE 4, 294 ; 34, 384 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    Vielmehr ist im Verfassungsbeschwerde-Verfahren nur zu prüfen, ob das Gericht Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt hat (vgl. BVerfGE 11, 343 ; 79, 372 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 10 ME 74/07

    Anspruch des niedersächsichen Landesverbands der Nationaldemokratischen Partei

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2007 - 10 ME 74/07 -,.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    Vielmehr ist im Verfassungsbeschwerde-Verfahren nur zu prüfen, ob das Gericht Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt hat (vgl. BVerfGE 11, 343 ; 79, 372 ).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    Ein Verfassungsverstoß, der zur Beanstandung von Entscheidungen führt, liegt vor, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung der jeweils in Rede stehenden Vorschriften überhaupt Grundrechte zu beachten waren, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder wenn ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist (vgl. BVerfGE 106, 28 ).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99

    Wahlkreiseinteilung Krefeld

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    Die Chancengleichheit gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, für die Wahlvorbereitung, für den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden und für die Wahlwerbung im Rundfunk, sondern im gesamten "Vorfeld" der Wahlen (vgl. BVerfGE 104, 14 ; 111, 382 ).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02

    Drei-Länder-Quorum

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    Die Chancengleichheit gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, für die Wahlvorbereitung, für den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden und für die Wahlwerbung im Rundfunk, sondern im gesamten "Vorfeld" der Wahlen (vgl. BVerfGE 104, 14 ; 111, 382 ).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
    Dabei ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Würdigung der Beweisaufnahme und die tatsächlichen Feststellungen zu überprüfen, soweit hierbei keine Willkür erkennbar ist (vgl. BVerfGE 4, 294 ; 34, 384 ).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 10 ME 75/22

    Einrichtung, kommunale; Einrichtung, öffentliche; Landesparteitag;

    Dabei gilt die Chancengleichheit nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, sondern im gesamten "Vorfeld" der Wahlen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 22.5.2001 - 2 BvE 1/99 -, juris Rn. 22).

    § 5 Abs. 1 PartG setzt diese verfassungsrechtlichen Vorgaben um, indem er bestimmt, dass bei der Gestattung der Nutzung öffentlicher Einrichtungen alle politischen Parteien gleichbehandelt werden sollen (BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 3.4.2019 - 2 BvQ 28/19 -, juris Rn. 7; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3).

    Das Recht auf Chancengleichheit der Parteien ist jedoch verletzt, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung einer Partei verweigert, obwohl er sie anderen Parteien einräumt oder eingeräumt hat (BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 3.4.2019 - 2 BvQ 28/19 -, juris Rn. 7; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3).

    Eine Ungleichbehandlung findet demgegenüber nicht statt, wenn die Nutzung der von der Kommune unterhaltenen Räume zu dem vom Beschwerdeführer angestrebten Zweck - etwa der Durchführung eines Parteitages - durch deren Widmung generell und damit auch für andere Parteien ausgeschlossen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30).

    Dabei ist auch eine Unterscheidung zwischen "parteipolitischen Veranstaltungen im Sinne von parteiorganisatorischen oder parteiinternen Veranstaltungen" einerseits und "Veranstaltungen mit allgemeinen politischen Bezügen" andererseits nicht ausgeschlossen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 28.2.2007 - 10 ME 74/07 -, juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur

    Sie können daher durch entsprechende Widmungsbeschränkungen beispielsweise Parteien von der Nutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen generell ausschließen (BVerwG, U.v. 18.7.1969 - VII C 56.68 - BVerwGE 32, 333/336 f.; BayVGH, B.v. 3.7.2018, a.a.O., Rn. 21) oder die Räumlichkeiten nur für bestimmte, nach objektiven Kriterien abgrenzbare Arten von politischen oder sonstigen Veranstaltungen zur Verfügung stellen (BVerfG, B.v. 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 - juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 13.6.2008 - 4 CE 08.726 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 4.5.1998 - 1 S 749/97 - NVwZ 1999, 565/566; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Art. 21 Rn. 19a).
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    bb) Es verstößt gegen das Gebot der förmlichen Gleichbehandlung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG, wenn die öffentliche Leistung - hier die Kontoeröffnung - bei einer Partei oder einem Gebietsverband aus Gründen ausgeschlossen ist, die für andere Parteien nicht zu einem Ausschluss führen würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 - BVerfGK 10, 363 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11

    Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei

    Die Chancengleichheit gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, sondern im gesamten "Vorfeld" der Wahlen (BVerfG, Beschl. v. 7.3. 2007 - 2 BvR 447/07 -, NdsVBl. 2007, 165 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3).

    Dementsprechend ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwar grundsätzlich zu verneinen, wenn die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung zur Durchführung eines Parteitages durch die Widmung der Einrichtung generell und damit auch für andere Parteien ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3. 2007 - 2 BvR 447/07 -, a. a. O., Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 15 B 875/18

    Zugang einer Landtagsfraktion zu einer Stadthalle

    vgl. zu diesem parteienrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2016 - 2 BvQ 46/16 -, juris Rn. 7, und vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 S 1855/14 -, juris Rn. 11 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 4 CE 10.835 -, juris Rn. 20, und vom 13. Juni 2008 - 4 CE 08.726 -, juris Rn. 10; ThürOVG, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 EO 490/08 -, juris Rn. 30; für einen parallelen Gleichbehandlungsanspruch der Landtagsfraktion: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 L 899/16.NW -, juris Rn. 33.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Das Recht auf Chancengleichheit ist verletzt, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung einer Partei verweigert, obwohl er sie anderen Parteien einräumt oder eingeräumt hat (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2007 - 2 BvR 447/07 - BVerfGK 10, 363).
  • VGH Bayern, 04.01.2012 - 4 CE 11.3002

    Vergabe von Schulräumen an Parteien; Voraussetzungen einer konkludenten Widmung

    Wie es im Ansatzpunkt selbst erkannt hat, darf bei der Vergabe von Räumen durch Kommunen keine Differenzierung nach den politischen Vorstellungen einer Partei erfolgen (vgl. BVerfG vom 7.3.2007 BVerfGK 10, 363).

    9 Dem Antragsteller kann als Partei ein Recht auf Gleichbehandlung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ParteiG nur zustehen, wenn die Antragsgegnerin als Träger öffentlicher Gewalt die Schulmensa Parteien allgemein zur Verfügung stellt (BVerfG vom 7.3.2007 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2022 - 10 ME 71/22

    Einwirkungsmöglichkeiten; Kommunalaufsicht; Landesparteitag; Mitwirkungsrechte;

    Das Grundgesetz gewährleistet durch Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 21 und Art. 38 GG die Chancengleichheit der Parteien und sichert damit den freien Wettbewerb der Parteien und die Teilnahme an der politischen Willensbildung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 22.5.2001 - 2 BvE 1/99 -, juris Rn. 22).

    § 5 Abs. 1 PartG setzt diese verfassungsrechtlichen Vorgaben um, indem er bestimmt, dass bei der Gestattung der Nutzung öffentlicher Einrichtungen alle politischen Parteien gleichbehandelt werden sollen (BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 3.4.2019 - 2 BvQ 28/19 -, juris Rn. 7, und Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3).

    Das Recht auf Chancengleichheit der Parteien ist verletzt, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung einer Partei verweigert, obwohl er sie anderen Parteien einräumt oder eingeräumt hat (BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 3.4.2019 - 2 BvQ 28/19 -, juris Rn. 7, und Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3).

    Eine Ungleichbehandlung findet demgegenüber nicht statt, wenn die Nutzung der von der Kommune unterhaltenen Räume zu dem vom Beschwerdeführer angestrebten Zweck - etwa der Durchführung eines Parteitags - durch deren Widmung generell und damit auch für andere Parteien ausgeschlossen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30).

    Dabei ist auch eine Unterscheidung zwischen "parteipolitischen Veranstaltungen im Sinne von parteiorganisatorischen oder parteiinternen Veranstaltungen" einerseits und "Veranstaltungen mit allgemeinen politischen Bezügen" nicht ausgeschlossen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 28.2.2007 - 10 ME 74/07 -, juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 4 CE 18.1224

    Öffentliche Einrichtung bei Trägerschaft eines Vereins; keine Beschränkung der

    Hiernach muss ein Verwaltungsträger diejenigen Räumlichkeiten, die für eine Nutzung (auch) durch politische Parteien gewidmet sind, im Rahmen der verfügbaren Kapazität allen interessierten Parteien überlassen; der Nutzerkreis darf nicht von vornherein auf bestimmte Parteien beschränkt werden (vgl. BVerfG, B.v. 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 - juris Rn. 3; BVerwG, U.v. 28.3.1969 - VII C 49.67 - BVerwGE 31, 368/371 f.; BayVGH, B.v. 5.5.1982 - 4 CE 82 A.898 - BayVBl 1984, 246/247; Augsberg in Kersten/Rixen, Parteiengesetz, § 5 Rn. 93; Köster, KommJur 2007, 244/246 f.).
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    b) Es verstößt gegen das Gebot der förmlichen Gleichbehandlung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG, wenn die öffentliche Leistung - hier die Kontoeröffnung - bei einer Partei oder einem Gebietsverband aus Gründen ausgeschlossen ist, die für andere Parteien nicht zu einem Ausschluss führen würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 - BVerfGK 10, 363 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11

    Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 15 B 1468/21

    Duisburg: AfD darf den Volkspark Rheinhausen nicht für Wahlkampfveranstaltung

  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
  • BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvQ 28/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2021 - 15 B 605/21

    AfD darf die Siegerlandhalle für Kandidatenaufstellung nutzen

  • BVerfG, 26.08.2016 - 2 BvQ 46/16

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung des Landes Berlin zur Überlassung einer

  • VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22

    Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung;

  • VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17

    Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR

  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 1006/14

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch politischer Parteien auf Chancengleichheit bzgl

  • VG Düsseldorf, 20.04.2017 - 20 L 1740/17

    Partei "Die Linke" bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11

    Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich:

  • VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20

    Anspruch einer Partei auf Überlassung einer gemeindlichen Einrichtung

  • VG Münster, 23.07.2020 - 1 L 598/20

    AfD darf sich nicht im Bürgerhaus Nottuln-Appelhülsen versammeln

  • VG Düsseldorf, 02.09.2021 - 20 L 1877/21

    AfD darf Volkspark in Duisburg-Rheinhausen für Wahlkampfveranstaltung nutzen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16

    Überlassung von Räumen an politische Parteien nur nach vorheriger Vorlage eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 3a B 4.11

    Änderung der Richtlinien für Nutzung von Einrichtungen durch Parteien bei

  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 370/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Wählervereinigungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18

    Kein Zugang der AfD-Landtagsfraktion zum "Samuel-Hahnemann-Saal" in Köthen

  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 371/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Parteien

  • VG Stuttgart, 21.01.2019 - 4 K 8787/18

    Grundrechtsbindung von Banken in öffentlicher Trägerschaft

  • VG Augsburg, 16.11.2012 - Au 7 E 12.1447

    NPD; Zulassungsanspruch zu einer öffentlichen Einrichtung; Nachweis einer

  • VG Neustadt, 28.06.2023 - 3 K 961/22

    Versagung der Nutzung eines gemeindlichen Veranstaltungsraumes durch kommunale

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 3 S 141.11

    Beschränkung der Raumvergabe an Parteien auf örtliche Veranstaltungen

  • VG Stade, 31.05.2016 - 1 B 1062/16

    AfD; Alternative für Deutschland; Chancengleichheit; Gleichbehandlung; Kapazität;

  • VG Oldenburg, 09.05.2022 - 3 B 1131/22

    Einstweilige Anordnung; Parteitag; öffentliche Einrichtung

  • VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17

    Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl

  • VG Minden, 03.05.2023 - 2 L 353/23
  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23

    Chancengleichheit der Parteien bei der Nachwahlberichterstattung im

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2022 - 3 B 1131/22

    Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer öffentlichen Einrichtung

  • VG Leipzig, 05.08.2011 - 6 L 327/11

    NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung des "Bürgerhauses Geithain" am 13.8.2011

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 12 K 574/11
  • VG Weimar, 15.11.2007 - 6 E 1614/07

    Nachträgliche Einschränkung der Widmung einer Gemeindeeinrichtung

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