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   BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07   

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BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 (https://dejure.org/2007,1647)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 (https://dejure.org/2007,1647)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2007 - 1 BvR 620/07 (https://dejure.org/2007,1647)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 169 GVG; § 176 GVG; § 32 BVerfGG
    Medienberichterstattung über ein Strafverfahren (Zulassung durch das Bundesverfassungsgericht); Rundfunkfreiheit (sitzungspolizeiliche Beschränkungen); Persönlichkeitsrecht der Verfahrensbeteiligten (Bildaufnahmen; Hinnahme durch Richter, Schöffen, Rechtsanwälte; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem Ende der Sitzung einer Strafkammer - Pflicht zur Anonymisierung der Gesichter der Angeklagten

  • Telemedicus

    Coesfelder Bundeswehrprozess

  • Wolters Kluwer

    Reichweite sitzungspolizeilicher Maßnahmen über die Anfertigung von Fernsehaufnahmen in einer Hauptverhandlung in Strafsachen; Zulässiger Umfang einer Fernsehberichterstattung über das Geschehen am Rande der Verhandlung einer Strafsache; Beeinträchtigung von Belangen der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Fernsehberichterstattung bei überregional beachtete Hauptverhandlung in Strafsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag des ZDF gegen Film-Verbot weitgehend erfolgreich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerfG lässt Fernsehaufnahmen aus dem Gerichtssaal unter Bedingungen zu

  • beck.de (Leitsatz)

    Fernsehaufnahmen aus einer Hauptverhandlung in Strafsachen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Eilantrag ZDF gegen Film-Verbot weitgehend erfolgreich

  • beck.de (Kurzinformation)

    Fernsehberichterstattung im Gericht bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eilantrag des ZDF gegen Film-Verbot weitgehend erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 435
  • NJW-RR 2007, 986
  • MMR 2007, 306
  • DVBl 2007, 496
  • K&R 2007, 314
  • ZUM 2007, 376
  • afp 2007, 117
  • JR 2007, 390
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07
    Ein Interesse der Richter und Schöffen, in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen und nicht gefilmt zu werden, ist im Hinblick auf Filmaufnahmen im Gerichtssaal angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren daher regelmäßig nicht anzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00 - NJW 2000, 2890 ; Kammerbeschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 - NJW-RR 2007, 986 ; Kammerbeschl. v. 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416 ; Kammerbeschl. v. 11.12.2007 - 1 BvR 3129/07 - juris Rn. 15).

    § 169 GVG sieht von vornherein nur eine eingeschränkte Öffnung dieser Informationsquelle vor (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.01.2001, a.a.O., S. 62; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Zorn, a.a.O.).

    Hat die Presse Zugang zwecks Berichterstattung, aber wie hier in § 4 LPresseG und § 169 GVG in rechtlich einwandfreier Weise unter sachgemäßen Beschränkungen, liegt in dieser Begrenzung kein unzulässiger Grundrechtseingriff (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.01.2001, a.a.O., S. 59 f.; Beschl. v. 19.12.2007, a.a.O., S. 319).

  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Von dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Berichterstattungsinteresse ist die bildliche Dokumentation des Erscheinens und der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten im Sitzungssaal umfasst (vgl. BVerfGK 10, 435 ).

    Dies gilt nicht nur für die Mitglieder des Spruchkörpers, in deren Person ein Interesse, allein von den in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen ist (vgl. BVerfGK 10, 435 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ), sondern auch für die mitwirkenden Rechtsanwälte (vgl. BVerfGE 119, 309 ).

  • BVerfG, 31.07.2014 - 1 BvR 1858/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche

    Er hat hierbei die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu beachten (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ; BVerfGK 10, 435 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 -, NJW 2009, S. 350).
  • BVerfG, 17.08.2017 - 1 BvR 1741/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Diese umfasst die bildliche Dokumentation des Erscheinens und der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten im Sitzungssaal (vgl. BVerfGK 10, 435 ).
  • BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07

    Erlass einer eA zur Gestattung von Filmaufnahmen der Mitglieder einer Strafkammer

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, außerhalb konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihrer Sicherheit in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 f., Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

    Ihr stehen für den Fall eines Erlasses der Eilanordnung und einer Nichtstattgabe der Verfassungsbeschwerde denkbare Nachteile für die Belange des Persönlichkeitsschutzes der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber, die im Rahmen einer Folgenabwägung jedoch geringeres Gewicht haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Zwar kann es geboten sein, eine nur geringe Wahrscheinlichkeit in die Folgenabwägung auch nur mit geringerem Gewicht einzustellen (vgl. z. B. BVerfG vom 15.3.2007 NJW-RR 2007, 986/987 f.).
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