Rechtsprechung
   BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1652
BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05 (https://dejure.org/2007,1652)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05 (https://dejure.org/2007,1652)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 2106/05 (https://dejure.org/2007,1652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG; § 62 Abs. 2 S. 1 AufenthG
    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der Haft zum Zwecke der Verhinderung weiterer illegaler Einreisen oder für nicht unmittelbar mit der Abschiebung zusammenhängende Verwaltungsvorgänge); Freiheit der Person (Erfordernis eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Reichweite des Gesetzesvorbehalts bei der Anordnung von Abschiebungshaft im Hinblick auf Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Reichweite des Gesetzesvorbehalts bei der Anordnung von Abschiebungshaft; Haft zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung; Rechtfertigung einer Aufrechterhaltung der Haft über den für eine Durchführung der Abschiebung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 62 Abs. 2; BVerfGG § 93 a Abs. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Analogie, Freiheit der Person, Gesetzesvorbehalt, Sicherungshaft, Verlängerung, Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 62
    Umfang des Gesetzesvorbehalts für Abschiebungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungshaft nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Spanier landet drei Monate in Abschiebehaft - Abschiebehaft ist nur kurzfristig zulässig, um die Abschiebung zu sichern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschiebungshaft nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 208
  • NVwZ 2007, 1296
  • FamRZ 2007, 1874
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Das Oberlandesgericht erkennt zwar, dass Abschiebungshaft ausweislich des klaren Wortlauts des § 62 AufenthG und nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur einzig der Sicherung der Abschiebung dient (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86 -, NJW 1986, S. 3024 f.; OLG München, Beschluss vom 3. August 2005 - 34 Wx 79/05 -, a.a.O.; Hailbronner, Ausländerrecht, April 2006, § 62 AufenthG, Rn. 1; Beichel-Benedetti/Gutmann, NJW 2004, S. 3015 ; Piorreck, in: Barwig u.a. (Hrsg.), Neue Regierung - neue Ausländerpolitik?, Baden-Baden 1999, S. 465), es hält sich jedoch für berechtigt, die Vorschrift entsprechend anzuwenden.
  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für Androhung von Freiheitsstrafen -BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2005 - 13 W 62/05
    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 8. November 2005 - 13 W 62/05 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für Androhung von Freiheitsstrafen -BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Vor allem steht Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für Androhung von Freiheitsstrafen -BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für Androhung von Freiheitsstrafen -BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

  • BGH, 14.10.1954 - IV ZB 52/54

    Zwangsunterbringung in Anstalt

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 266/16

    Vorlage einer Eigentümerliste durch den Verwalter auf Anordnung des Gerichts;

    Eine solche scheidet aus, weil die analoge Heranziehung einer Norm im Hinblick auf Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nicht als Ermächtigungsgrundlage für Freiheitsentziehungen genügt (vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 1296; Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 44 Rn. 34; BeckOK WEG/Elzer, 33. Edition, § 44 Rn. 26; Bergerhoff, ZMR 2013, 331, 333).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auf Grund der Zweckbindung der Abschiebehaft, die nach § 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nur zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise und zu keinem anderen Zweck angeordnet werden darf, muss die Freiheitsentziehung zu jedem Zeitpunkt ihrer Dauer von der gesetzlichen Ermächtigung gedeckt sein (BVerfG NVwZ 2007, 1296, 1297).
  • BGH, 27.03.2008 - VII ZB 70/06

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

    Eine analoge Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für eine Freiheitsentziehung genügt dem strengen Gesetzesvorbehalt aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1 GG nicht (BVerfGE 29, 183, 196; BVerfG, FamRZ 2007, 1874).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Aber das rechtfertigte nicht die Anordnung der Sicherungshaft, die ausschließlich der Sicherstellung der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht (vgl. BVerfG InfAuslR 2007, 290, 291; Senat, BGHZ 98, 109, 112 f.; Beichel-Benedetti/Gutmann, NJW 2004, 3015, 3016) und nicht der allgemeinen Gefahrenabwehr dient.
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Sie ist dadurch - wie die zur Sicherung der Durchsetzung der Ausreisepflicht dienende Abschiebungshaft (zu dieser: BVerfG, NVwZ 2007, 1296, 1997; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, Rn. 26, juris) - an einen gesetzlich bestimmten Zweck gebunden.
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Danach darf die Abschiebungshaft dem in § 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bestimmten Zweck gemäß nur zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers angeordnet werden (BVerfG, NVwZ 2007, 1296, 1297; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das

    Sollte dies bedeuten, dass der Beteiligte zu 2 die ersten Wochen der Inhaftierung des Betroffenen bewusst nicht genutzt hat, um dessen Abschiebung vorzubereiten, sondern um auf ihn "einzuwirken", wäre dies ein grober Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot und den Zweck der Sicherungshaft (vgl. BVerfGK 11, 208, 213 f.; OLG Düsseldorf OLGR 2007, 791, 792), welcher zu einer sofortigen Entlassung des Betroffenen aus der Haft hätte führen müssen und darüber hinaus die Feststellung rechtfertigte, dass die bereits vollzogene Sicherungshaft den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
  • OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    Zwar handelt es sich bei der Zurückschiebungshaft um eine freiheitsentziehende Maßnahme, die gemäß Art. 104 Abs. 1 GG dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt; eine Analogie ist unzulässig (vgl. dazu ausführlich Gusy NJW 1992, 457/460 f, BVerfG vom 16.5.2007, 2 BvR 2106/05 = NVwZ 2007, 1296).

    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 1296).

  • AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines sogenannten europäischen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht jedoch Art. 104 Abs. 1 S 1 GG einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (BVerfG, FamRZ 2007, 1874).
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 10 B 13.2080

    Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Ausländers

    Gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft bestehen schließlich erst recht deswegen durchgreifende Bedenken, weil sich wegen des hohen Rangs des grundrechtlichen Schutzes vor ungerechtfertigten freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 104 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht nur eine analoge Anwendung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen verbietet (vgl. BVerfG, B. v. 16.5.2007 - 2 BvR 2106/05 - InfAuslR 2007, 290), sondern ebenso eine übermäßig erweiternde Auslegung (hier: von § 11 Abs. 2 FreizügG/EU i. V. m. § 62 AufenthG; vgl. OLG Hamburg, B. v. 6.6.2007 - 2 Wx 49/07 - InfAuslR 2008, 36; OLG Zweibrücken, B. v. 21.11.2007 - 3 W 239/07 - InfAuslR 2008, 311).
  • BVerfG, 28.09.2020 - 2 BvR 1435/20

    Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls durch einen Richter (Heranziehung der

  • BVerfG, 02.07.2008 - 2 BvR 1073/06

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Anordnung der

  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 79/20

    Anordnung und Vollzug der Haft eines Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung

  • OLG Köln, 01.07.2008 - 16 Wx 76/08

    Zu den Voraussetzungen einer Sicherungshaft zur Zurückweisung

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07

    Abschiebehaft gegen einen EU-Bürger auf Gund einer Altausweisung ohne

  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 11 Wx 50/07

    Aufenthaltsrecht: Zulässigkeit der Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der

  • VG Hamburg, 06.03.2019 - 19 E 792/19

    Anordnung von "Hausarrest" für Ausländer; Freiheitsentziehung

  • AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20

    Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung

  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 Wx 58/09

    Aufenthaltsrecht: Zulässigkeit der Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der

  • OLG Brandenburg, 24.02.2009 - 11 Wx 3/09

    Aufenthaltsrecht: Zurückschiebungshaft bei einem Asylantrag des Betroffenen

  • OLG München, 06.11.2007 - 34 Wx 117/07
  • LG Hamburg, 23.11.2021 - 329 T 33/18

    Ingewahrsamnahme im Dublin-Verfahren: Rechtsgrundlage vor dem Inkrafttreten des

  • AG Hannover, 20.05.2014 - 43 XIV 36/14

    Überstellung eines Betroffenen nach Italien aufgrund seiner unbeschränkten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht