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   BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07   

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BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07 (https://dejure.org/2007,4649)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2007 - 2 BvR 203/07 (https://dejure.org/2007,4649)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2007 - 2 BvR 203/07 (https://dejure.org/2007,4649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gem § 114 Abs 2 S 1 StVollzG - keine Vorwegnahme der Hauptsache durch vorläufige Außervollzugsetzung einer belastenden Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verlegung eines marokkanischen Staatsangehörigen in eine andere Justizvollzugsanstalt; Vorrang einer sicheren Unterbringung gegenüber Resozialisierungsgesichtspunkten

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; StVollzG § 8; ; StVollzG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; StVollzG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; StVollzG § 85; ; StVollzG § 88 Abs. 3; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 114 Abs. 2; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 1; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 80; ; VwGO § 123; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 8 Abs. 1 Nr. 2
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 54
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff jedenfalls dann geltend, wenn die Maßnahme, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wurde, ihrerseits entsprechend gewichtig ist (BVerfGK 1, 201 ).

    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ).

    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 , vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532, vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f., vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 , und vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 294 ).

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Insbesondere wird der Antrag dadurch nicht zu einem Vornahmeantrag, der nach § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 VwGO zu beurteilen wäre (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 2006 - 2 BvR 860/06 -, JURIS, und vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 294 ).

    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 , vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532, vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f., vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 , und vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 294 ).

    Dabei kann auch eine Rolle spielen, ob nach einer summarischen Prüfung der Antragsteller mit seinem Rechtsbehelf voraussichtlich Erfolg haben wird (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 294 ).

  • BVerfG, 25.07.1989 - 2 BvR 896/89
    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Begehrt ein Gefangener, der gegen seinen Willen verlegt wurde, im Wege des Eilrechtsschutzes die Rückverlegung, handelt es sich daher um einen auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gerichteten Antrag (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, Orientierungssätze in JURIS).

    All dies gilt auch für ein mit der Aussetzung verbundenes vorläufiges Rückgängigmachen von Vollzugsfolgen, einschließlich einer Rückverlegung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, Orientierungssätze in JURIS).

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 , vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532, vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f., vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 , und vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 294 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache ist nicht geboten, da der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung geltend macht, die gerade in der Behandlung seines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz liegt und im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeräumt werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 80, 40 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache ist nicht geboten, da der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung geltend macht, die gerade in der Behandlung seines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz liegt und im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeräumt werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 80, 40 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen;

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Insbesondere wird der Antrag dadurch nicht zu einem Vornahmeantrag, der nach § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 VwGO zu beurteilen wäre (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 2006 - 2 BvR 860/06 -, JURIS, und vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 294 ).
  • BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93

    Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 , vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532, vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f., vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 , und vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 294 ).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt;

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Antrag auf vorläufige Aussetzung

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Wegen der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erfolgreiche

    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass sich der Rechtsschutz auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).

    Dies gilt auch dann, wenn die Verlegung - wie hier - bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 10).

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG vorliegen, kann auch eine Rolle spielen, ob der Antragsteller nach einer summarischen Prüfung mit seinem Rechtsbehelf voraussichtlich Erfolg haben wird (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 u.a. -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 12).

    Zum anderen liegt es auf der Hand, dass eine gegen den Willen des betroffenen Strafgefangenen erfolgende Verlegung einen bisweilen schwerwiegenden Eingriff in dessen Grundrechtsposition jedenfalls aus Art. 2 Abs. 1 GG darstellt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2021 - 2 BvR 1344/20 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 1368/20 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 24.03.2023 - 2 BvR 116/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen aus der

    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Verlegung bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, BeckRS 2016, 43311; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16) und der Antragsteller im Eilverfahren zugleich die Rückgängigmachung des Vollzugs dieser Maßnahme begehrt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 24 f.).

    Die vorläufige Aussetzung des Vollzugs ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12, und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 26, und vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17).

    Entsprechend kann in diesen Fällen auch nicht davon ausgegangen werden, dass das Gericht bei einer stattgebenden Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegnehmen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 26, und vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung;

    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).

    Auszugehen war demnach davon, dass das in der Hauptsache verfolgte Begehren sich - unabhängig von der Antragsformulierung, die im wohlverstandenen Interesse des Beschwerdeführers auszulegen war (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 7, 403 ) - der Sache nach auf die Aufhebung einer belastenden Maßnahme, nämlich der Ablösung aus dem Arbeitsverhältnis, richtete (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 für die Ablösung von der Arbeit; BVerfGK 7, 403 für den Widerruf der Erlaubnis zum Besitz bestimmter Gegenstände; BVerfGK 11, 54 für die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt).

    Dass der Beschwerdeführer im Falle der Aufhebung dieser Ablösungsentscheidung weiter zu beschäftigen wäre, macht aus seinem Begehren kein Verpflichtungsbegehren; vielmehr liegt darin lediglich eine Beseitigung der Vollzugsfolgen (vgl. BVerfGK 11, 54 ).

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, NJW 2011, S. 137 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris; vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris; vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 ; vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven

    Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wird, ihrerseits gewichtig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.9.1994 - 2 BvR 1958/93 -, Juris Rn. 15, vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Rn. 12, und vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Rn. 18).

    Stellt der Staatsgerichtshof bezüglich der Hauptsacheentscheidung eine Verletzung von Grundrechten fest, ist bezüglich der weiterhin belastenden Kostenentscheidung des Ausgangsgerichts eine Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung über die Kosten möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Tenor und Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Tenor u. Rn. 17 f. u. 28, sowie vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Tenor u. Rn. 12 u. 24; Schemmer, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93c Rn. 33).

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne sind insbesondere (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), aber keineswegs ausschließlich Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).
  • BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug

    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März2012 - 2 BvR 988/10 -, NJW 2012, S. 2790 , m.w.N.).

  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

  • BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13

    Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines

  • BVerfG, 08.04.2014 - 2 BvR 1800/13

    Arbeitspflicht eines sehbehinderten Strafgefangenen (belastende Wirkung der

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

  • BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere

  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

  • BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16

    Willkürliche Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug (Antrag auf

  • BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09

    Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz

  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 1493/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen

  • BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 2275/16

    Verfassungswidrige Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug

  • BVerfG, 09.12.2013 - 2 BvR 2541/13

    Ablehnung der Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen - kein schwerer Nachteil

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2553/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht nach

  • BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe,

  • BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 1 S 1997/08

    Vorübergehende Zuweisung einer Übertragungskapazität ohne Ausschreibungsverfahren

  • VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14

    Eilrechtsschutz betreffend den Zeitpunkt der Ausgabe eines Medikaments im

  • BVerfG, 12.12.2016 - 2 BvR 656/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes

  • OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 Ws 1112/12

    Einzelfallregelungen in der Ordnungshaft

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 40/21
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