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   BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07   

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BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07 (https://dejure.org/2007,4944)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07 (https://dejure.org/2007,4944)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2007 - 2 BvR 1009/07 (https://dejure.org/2007,4944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem Absatz unverzollter Zigaretten; Rechtmäßigkeit einer Telefonüberwachung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens; Antrag auf Durchführung eines Nachverfahrens ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 10; StPO § 33a Abs. 4
    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer Telefonüberwachungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 111
  • NStZ-RR 2008, 16
  • StV 2008, 57 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

    Dazu müssen dem Beschuldigten die Beweismittel auf die gleiche Art und Weise zugänglich und anschaulich sein wie dem Richter (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Staatlichen Geheimhaltungsbedürfnissen könnte für sich genommen dadurch Rechnung getragen werden, dass die Kenntnisnahme von den maßgeblichen Informationen auf das Gericht beschränkt bliebe (vgl. bezogen auf ein verwaltungsgerichtliches "in camera"-Verfahren unter ausdrücklichem Ausschluss des Strafverfahrens BVerfGE 101, 106 ).

    Im Strafverfahren wirken Geheimhaltungsinteressen der Exekutive "in dubio pro reo" (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Das Bundesverfassungsgericht kann sich einer Überprüfung der Anordnung der Telefonüberwachung erst annehmen, wenn das fachgerichtliche Verfahren bei Wahrung des rechtlichen Gehörs der Beteiligten abgeschlossen ist; denn die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte obliegt nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit zuvörderst den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 2, 290 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Das Bundesverfassungsgericht kann sich einer Überprüfung der Anordnung der Telefonüberwachung erst annehmen, wenn das fachgerichtliche Verfahren bei Wahrung des rechtlichen Gehörs der Beteiligten abgeschlossen ist; denn die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte obliegt nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit zuvörderst den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 2, 290 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Das verträgt sich jedoch im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ; BGH, NStZ 2000, S. 265 ; und für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfGE 107, 339 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Das verträgt sich jedoch im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ; BGH, NStZ 2000, S. 265 ; und für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfGE 107, 339 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    §§ 33, 33a StPO beschränken die gebotene Anhörung nicht auf Tatsachen und Beweisergebnisse; vielmehr ist über den Wortlaut der Bestimmungen im engeren Sinn hinaus jeder Aspekt des rechtlichen Gehörs davon erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Namentlich für Haftfälle gehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und in ähnlicher Weise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, NJW 1994, S. 3219 ; EGMR, NJW 2002, S. 2013 ).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein prozessuales Urrecht des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 55, 1 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 12, 111 ).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Dabei beschränken die Vorschriften der §§ 33, 33a StPO - entgegen der Ansicht von Amtsgericht und Landgericht - die gebotene nachträgliche Anhörung nicht auf Tatsachen und Beweisergebnisse; vielmehr ist über den Wortlaut der Bestimmungen im engeren Sinne hinaus jeder Aspekt des rechtlichen Gehörs erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ; BVerfGK 12, 111 ).
  • LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
    In diesen Fällen ist rechtliches Gehör jedenfalls nachträglich im Beschwerdeverfahren zu gewähren (BVerfG NJW 2004, 2443 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; NJW 2006, 1048 [BVerfG 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]; vgl. zum Ganzen auch Börner NStZ 2007, 680 ff.; Walischewski StV 2001, 243 ff., je m.w.N.).

    Ein "in camera"-Verfahren, in dem die Kenntnisnahme von den maßgeblichen Informationen auf das Gericht beschränkt bliebe, ist jedenfalls in der Beschwerdeinstanz mit Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich unvereinbar (BVerfG NJW 2006, 1048, 1049 [BVerfG 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

    Aus diesen Grundsätzen, der Wahrung rechtlichen Gehörs in Verbindung mit dem Gebot effektiven Rechtschutzes und dem Rechtsstaatsprinzip, folgert die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass eine für den Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die er zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (BVerfG NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

    Das öffentliche Interesse, weiter im Verborgenen zu ermitteln und den Ermittlungserfolg heimlicher Ermittlungsmaßnahmen nicht durch vorherige Informationen zu gefährden, kann in der Beschwerdeinstanz mit dem Rechtschutzinteresse des Betroffenen häufig dadurch in Ausgleich gebracht werden, dass die Entscheidung über die Beschwerde bis zur Gewährung der zunächst verweigerten Akteneinsicht aufgeschoben wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

    Dies gilt indes nur in Fällen, in denen die in Frage stehenden Grundrechtseingriffe bereits erledigt sind (vgl. hierzu BVerfG NStZ 2007, 274 [BVerfG 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

    Demnach bleibt es bei dem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigten Grundsatz, dass jedenfalls in der Beschwerdeinstanz eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung nur dann erfolgen kann, wenn ihm zuvor durch die Gewährung von (Teil-) Akteneinsicht rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; 2006, 1048, 1049; NStZ 2007, 274, 275 [BVerfG 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

    Ob anderes gelten würde, wenn sich der Beschwerdeführer rechtswidrig Kenntnis von den Durchsuchungsbeschlüssen verschafft hat, kann hier deshalb dahin stehen (vgl. dazu BVerfG NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

    Im Strafverfahren wirken Geheimhaltungsinteressen der Exekutive "in dubio pro reo", auch wenn sie rechtlich anerkannt oder gar geboten sind (BVerfG NStZ 2007, 274, 275 [BVerfG 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Ist - wie hier im Bereich des Strafprozesses - ein "in camera'-Verfahren mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar, so folgt daraus, dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die dieser zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07 -, juris, Rn. 21; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, juris, Rn. 26).
  • BGH, 22.09.2009 - StB 28/09

    Akteneinsicht in Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts durch Drittbetroffenen

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört vielmehr auch die gegebenenfalls im Wege der Auskunft oder der Akteneinsicht zu vermittelnde Information über die entscheidungserheblichen Beweismittel (BVerfG NStZ-RR 2008, 16, 17; NJW 2006, 1048 f.).

    Eine andere Handhabung des Akteneinsichtsrechts liefe zudem auf ein der Strafprozessordnung fremdes "in camera'-Verfahren hinaus, in dem das zuständige Gericht von entscheidungserheblichen Tatsachen Kenntnis erhielte, zu denen der Antragsteller sich nicht äußern könnte (BVerfGE 109, 279, 371; BVerfG NStZ-RR 2008, 16, 17).

    Das Geheimhaltungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden kann deshalb ein sachgerechter Verzögerungsgrund sein, der zwar keine gänzliche Verweigerung, aber eine Zurückstellung des Akteneinsichtsgesuchs rechtfertigen kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 2008, 16, 17).

  • BGH, 03.04.2019 - StB 5/19

    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits

    Denn die zunächst aus ermittlungstaktischen Gründen unterbliebene Gewährung von rechtlichem Gehör ist in diesen Fällen anlässlich der späteren gerichtlichen Überprüfung nachzuholen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048; vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 3 f.; vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17; vom 18. September 2018 - 2 BvR 754/18, NJW 2019, 41 Rn. 38).

    Das kann dadurch geschehen, dass die Beschwerdeentscheidung nicht ergeht, bevor die aus sachlichen Gründen zunächst verwehrte Akteneinsicht gewährt worden ist und der Beschwerdeführer sich hat äußern können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 11; vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13, NStZ-RR 2013, 379, 380 (Durchsuchung); vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17 (Telekommunikationsüberwachung)).

  • BGH, 31.10.2023 - StB 30/23

    Ablehungsgesuch gegen den 3. Strafsenat in einem Verfahren wegen des Verdachts

    Zum rechtlichen Gehör vor Gericht zählt insbesondere die Möglichkeit, sich auf Antrag über alle entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismittel durch Einsicht in die Akten oder Erteilung von Auskünften zu informieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, BVerfGK 10, 7, 9 f.; vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, BVerfGK 12, 111, 116; BGH, Beschluss vom 22. September 2009 - StB 28/09, BGHR StPO § 475 Drittbetroffener 1 Rn. 11).

    Ein "in camera"-Verfahren, in dem das zur Entscheidung berufene Gericht von entscheidungserheblichen Tatsachen oder Beweismitteln Kenntnis erlangen würde, zu denen sich der Antragsteller nicht äußern konnte, ist daher im Strafprozess mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a., BVerfGE 109, 279, 371; Beschluss vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, BVerfGK 12, 111, 116; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2009 - StB 28/09, juris Rn. 13; vom 22. September 2009 - StB 38/09, NStZ-RR 2010, 281, 282).

  • BGH, 22.09.2009 - StB 38/09

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen Überwachung der Telekommunikation; Umfang der

    Zum rechtlichen Gehör vor Gericht gehört insbesondere die Möglichkeit, sich auf Antrag über alle entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismittel durch Einsicht in die Akten zu informieren (vgl. BVerfG NStZ 2007, 274; BVerfG NStZ-RR 2008, 16, 17; BGH, Beschl. vom 22. September 2009 - StB 28/09).

    Ein "in camera"-Verfahren, in dem das zur Entscheidung berufene Gericht von entscheidungserheblichen Tatsachen oder Beweismitteln Kenntnis erlangen würde, zu denen sich der Antragsteller nicht äußern konnte, ist im Strafprozess mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 109, 279, 371; BVerfG NStZ-RR 2008, 16, 17).

  • BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Ob die zu Haftfällen entwickelte und später auf Wohnungsdurchsuchungen und Anordnungen dinglichen Arrests erstreckte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Akteneinsicht im strafprozessualen Beschwerdeverfahren (vgl. BVerfGK 3, 197; 7, 205; 10, 7; 12, 111) auch auf Beschlagnahmen übertragen werden kann, ist umstritten (vgl. Laufhütte/Willnow, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 147 Rn. 16 einerseits und Michalke, NJW 2013, S. 2334 andererseits) und verfassungsrechtlich noch abschließend nicht geklärt (vgl. auch BVerfGK 1, 45 ).

    Diese Rechtsprechung steht nur deswegen mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes in Einklang, weil dem Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers in diesen Fällen nicht mit gleicher Eilbedürftigkeit nachgekommen werden muss wie einem Anfechtungsbegehren, das sich gegen einen fortdauernden Eingriff richtet (vgl. BVerfGK 10, 7 ; 12, 111 ).

  • BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12

    Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei

    Daraus folgt, dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die er zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ; 12, 111 ).
  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer

  • OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10

    Akteneinsicht der Verteidigung: Aussetzung der Beschwerdeentscheidung bis zur

  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

  • LG Wuppertal, 03.12.2013 - 26 Qs 151/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherung der in den Räumen einer

  • OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12

    Ermittlungsverfahren: Anspruch des Verteidigers auf Akteneinsicht bei nicht

  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22

    Verletzung des rechtlichen Gehörs Betroffenen im Bußgeldverfahren durch Ablehnung

  • OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 153/22

    Kein Verstoß gegen Grundsatz fairen Verfahrens wegen Nichtspeicherung von

  • OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 2 Ws 112/19

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Beschwerde gegen einen

  • LG Bonn, 05.03.2012 - 27 Qs 26/11

    Anordnung einer Beschlagnahme der Unterlagen im Zusammenhang mit einem

  • LG Magdeburg, 26.08.2010 - 25 Qs 77/10

    Akteneinsicht: Aussetzung der Beschwerdeentscheidung bis zur Gewährung der

  • LG Bonn, 30.01.2023 - 63 Qs 6/23

    Durchsuchung, Maßnahme gegen einen Dritten, Akteneinsicht, Bewschwerde

  • LG Stuttgart, 03.03.2021 - 6 Qs 1/21
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