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   BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07   

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https://dejure.org/2007,6269
BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 (https://dejure.org/2007,6269)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 (https://dejure.org/2007,6269)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 1 BvR 1086/07 (https://dejure.org/2007,6269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme eine Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs wegen fachgerichtlicher Ablehnung eines Beweisantrags; Schutzbereich des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör; Voraussetzungen der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs nach § ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 346
  • FamRZ 2008, 244
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    Daraus ergibt sich ein Schutz vor Überraschungsentscheidungen, die ohne vorherigen Hinweis des Gerichts auf einen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Die Beteiligten müssen aber erkennen können, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    Daraus ergibt sich ein Schutz vor Überraschungsentscheidungen, die ohne vorherigen Hinweis des Gerichts auf einen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Die Beteiligten müssen aber erkennen können, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).bb) Diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben hält die angegriffene Entscheidung nicht stand.
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    Zwar begründet Art. 103 Abs. 1 GG keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Hinblick auf dessen Rechtsansichten (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).bb) Diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben hält die angegriffene Entscheidung nicht stand.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 250, ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).bb) Diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben hält die angegriffene Entscheidung nicht stand.
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    Zwar begründet Art. 103 Abs. 1 GG keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Hinblick auf dessen Rechtsansichten (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).bb) Diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben hält die angegriffene Entscheidung nicht stand.
  • BSG, 14.02.2024 - B 2 U 49/23 B
    Denn Art. 103 Abs. 1 GG begründet weder eine umfassende Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts (BVerfG Kammerbeschluss vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - BVerfGK 12, 346, 353) noch gebietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, dass das Gericht bereits vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Beweiswürdigung hinweist (stRspr; s nur BVerfG Urteil vom 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, 263; BSG Beschluss vom 25.7.2017 - B 11 AL 23/17 B - juris RdNr 5) .
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt aber, dass die Beteiligten erkennen können, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts ankommt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 BvR 1086/07 - FamRZ 2008, 244 Rn. 21).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - FamRZ 2008, 244; zuletzt BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7.10.2009 - 1 BvR 178/09 - juris RdNr 8) wie auch des BSG (SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; Beschluss vom 5.12.2001 - B 7 AL 166/01 B - juris; Beschluss vom 22.4. 2008 - B 5a/5 R 366/06 B - juris) dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.

    103 Abs. 1 GG begründet keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Hinblick auf dessen Rechtsansichten (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 66, 116, 147; BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 24.10.2007, aaO; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08 - juris RdNr 6).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§§ 62, 128 Abs. 2 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachkommt (stRspr des BVerfG: BVerfGE 25, 137, 140; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - FamRZ 2008, 244; zuletzt BVerfG [Kammer], Beschluss vom 22.9. 2009 - 1 BvR 3501/08 - juris RdNr 13).

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