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   BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04   

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BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04 (https://dejure.org/2007,1817)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04 (https://dejure.org/2007,1817)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 (https://dejure.org/2007,1817)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1. Abs. 1 GG; Art. 3 EMRK; § 63 StGB
    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung zwischen Maßregelvollzug und geschlossenem Vollzug; ausreichende Rückzugsmöglichkeiten; freie Bewegung auf der Station); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Menschenwürde durch Gemeinschaftsunterbringung im Maßregelvollzug - Kompensation geringer Haftraumgröße durch Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit bzw. Verfassungsmäßigkeit von Mehrfachbelegungen in einem psychiatrischen Krankenhaus innerhalb des Maßregelvollzugs; Anforderungen an eine menschenwürdige Art der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus i.R. d. Maßregelvollzugs; ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 2... ; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaßregelvollzugsG Sachsen-Anhalt; StGB § 63
    Anforderungen an die Unterbringung im Maßregelvollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 410
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 19.10.1993 - 2 BvR 1778/93

    Besondere Sicherungsmaßnahmen in der U-Haft - Haftraumgröße

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Allerdings sind bei zwangsweiser gemeinschaftlicher Unterbringung Grenzen der zumutbaren räumlichen Beengtheit zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, ZfStrVo 1994, 377; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2000 - 2 BvQ 25/00 -, vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 und vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700).

    Auch Ausführungen zu den Mindestanforderungen an die Bodenfläche des Haftraums in einer Entscheidung, die die Wechselwirkung von besonderen Sicherungsvorkehrungen und sonstigen Bedingungen der Untersuchungshaft betraf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993, a.a.O.), sind nicht auf die Unterbringungssituation des Beschwerdeführers im Landeskrankenhaus zu übertragen.

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Allerdings sind bei zwangsweiser gemeinschaftlicher Unterbringung Grenzen der zumutbaren räumlichen Beengtheit zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, ZfStrVo 1994, 377; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2000 - 2 BvQ 25/00 -, vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 und vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700).

    Soweit hier bislang angenommen wurde, es stehe hinsichtlich der Belegung und Ausgestaltung von Hafträumen im Strafvollzug eine Verletzung der Menschenwürde in Rede (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2000, vom 27. Februar 2002 und vom 13. März 2002, a.a.O.), handelte es sich um Unterbringungssituationen, die mit dem vom Oberlandesgericht zu beurteilenden Fall nicht vergleichbar sind.

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Durch das Sozialstaatsprinzip bekräftigt, schließt die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde die Pflicht zu aktiver Gewährleistung der materiellen Mindestvoraussetzungen menschenwürdiger Existenz ein (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 82, 60 ; 91, 93 ; 110, 412 ; 113, 88 ).

    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeuten und die Menschenwürde der Betroffenen verletzen würde, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ).

  • OLG Naumburg, 09.08.2004 - 1 Ws 652/03
    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde lehnte das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 4. November 2004 als unzulässig ab, weil die Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung aufgrund des Beschlusses des Senats vom 9. August 2004 (1 Ws 652/03; juris) nicht mehr geboten sei (§ 138 Abs. 3, § 116 Abs. 1 StVollzG).

    Denn der Senat hatte schon in dem von ihm zitierten Beschluss vom 9. August 2004 (1 Ws 652/03, a.a.O.) Leitsätze für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Mehrfachbelegungen im Maßregelvollzug aufgestellt.

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Der dortige Maßregelvollzug zeichnet sich im Vergleich zum (geschlossenen) Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft durch eine deutlich stärkere Öffnung des Vollzuges nach innen aus (vgl. zur Unterbringung in einer teilgelockerten Station des Strafvollzuges BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZB 89/05 -, NStZ 2007, S. 172; zum halboffenen Strafvollzug OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 3 Ws 168/04 -, NStZ 2006, S. 19 bei Matzke).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Die meisten Fälle, in denen ein Verstoß bejaht wurde, unterscheiden sich von dem vorliegenden wesentlich schon dadurch, dass trotz Mehrfachbelegung keine räumlich abgetrennte Toilette in den Zellen vorhanden war (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. August 1985 - 3 Ws 447/85 -, NStZ 1985, S. 572; LG Braunschweig, Beschluss vom 15. April 1983 - 50 StVK 555/82 -, NStZ 1984, S. 286; LG Gießen, Beschluss vom 14. März 2003 - 2 StVK - Vollz 189/03 -, NStZ 2003, S. 624).
  • LG Gießen, 14.03.2003 - 2 StVK-Vollz 189/03
    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Die meisten Fälle, in denen ein Verstoß bejaht wurde, unterscheiden sich von dem vorliegenden wesentlich schon dadurch, dass trotz Mehrfachbelegung keine räumlich abgetrennte Toilette in den Zellen vorhanden war (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. August 1985 - 3 Ws 447/85 -, NStZ 1985, S. 572; LG Braunschweig, Beschluss vom 15. April 1983 - 50 StVK 555/82 -, NStZ 1984, S. 286; LG Gießen, Beschluss vom 14. März 2003 - 2 StVK - Vollz 189/03 -, NStZ 2003, S. 624).
  • LG Braunschweig, 15.04.1983 - 50 StVK 555/82
    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Die meisten Fälle, in denen ein Verstoß bejaht wurde, unterscheiden sich von dem vorliegenden wesentlich schon dadurch, dass trotz Mehrfachbelegung keine räumlich abgetrennte Toilette in den Zellen vorhanden war (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. August 1985 - 3 Ws 447/85 -, NStZ 1985, S. 572; LG Braunschweig, Beschluss vom 15. April 1983 - 50 StVK 555/82 -, NStZ 1984, S. 286; LG Gießen, Beschluss vom 14. März 2003 - 2 StVK - Vollz 189/03 -, NStZ 2003, S. 624).
  • EGMR, 12.07.2007 - 20877/04

    TESTA v. CROATIA

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Auch der Europäische Gerichthof für Menschenrechte hat eine Verletzung des Verbotes von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gemäß Art. 3 EMRK nur in Überbelegungsfällen angenommen, die mit der vorliegend zu beurteilenden Konstellation nicht entfernt vergleichbar sind, und die Möglichkeit einer Kompensation geringer Haftraumgröße durch die den Gefangenen innerhalb des Vollzuges zugestandene Bewegungsfreiheit anerkannt (zusammenfassend zuletzt EGMR, Urteil vom 12. Juli 2007 - 20877/04 Rn. 56 ff. - Testa/Kroatien, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04

    Strafvollzug: Verstoß gegen die Menschenwürde bei zu kleinem Haftraum im Falle

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg zeitlich nachfolgenden Entscheidung allein aus der zur Verfügung stehenden Grundfläche auf eine Verletzung der Menschenwürde geschlossen hat (Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 143/04 -, NStZ-RR 2005, S. 155), war diese Fläche mit 9 m² für drei Gefangene wesentlich geringer als in der vom Oberlandesgericht Naumburg zu beurteilenden Konstellation.
  • LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05

    Überbelegung, Mehrfachbelegung von Hafträumen

  • BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05

    Ansprüche von Strafgefangenen wegen gemeinsamer Unterbringung in einem zu kleinen

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung jeglichen

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Eine Verletzung der Menschenwürde steht in Rede, wenn ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG substantiiert geltend gemacht wird, nach dem Sachvortrag des Rechtsschutzsuchenden also nicht von vornherein auszuschließen ist, dass ein Verstoß gegen die staatliche Pflicht zur Gewährleistung der materiellen Mindestvoraussetzungen menschenwürdiger Existenz (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 82, 60 ; 91, 93 ; 110, 412 ; 113, 88 ) vorliegt, die dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfGK 12, 410 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 4 A 2948/11

    Übergabe eines somalischen "Piraten" an Kenia rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, juris; EGMR, Urteil vom 30. Januar 2008 - Nr. 20877/04 (Testa/Kroatien) - VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - V Ars (Vollz) 54/05 -, BGHSt 50, 234; OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010 - 11 U 125/10 u. a. -, juris; Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, NStZ-RR 2009, 326 f.
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

    Vor dem Hintergrund der von dem Beschwerdeführer nachvollziehbar dargelegten Hindernisse für eine Durchführung der Reinigungshandlungen in dem Gemeinschaftshaftraum wären unter der Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer für seine Waschungen auf die Benutzung des außerhalb des abgetrennten Toilettenbereichs gelegenen Waschbeckens angewiesen war, insbesondere die Grenzen zu beachten gewesen, die dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt bei der Zuweisung und Ausgestaltung der Hafträume durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde gesetzt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2000 - 2 BvQ 25/00 -, vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 und vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04, 2 BvR 2201/05 und 2 BvR 939/07 -, www.

    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer bestimmten Anstalt den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Gefangenen gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in eine andere Anstalt zu verlegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, NStZ 1993, S. 404 [406], und vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04, 2 BvR 2201/05 und 2 BvR 939/07 -, www. bverfg. de).

  • VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08

    Popularklage gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz

    Bestimmte Mindeststandards, die es dem Gefangenen ermöglichen, die Eigenständigkeit seiner Person zu wahren, dürfen jedoch auch mit dem Hinweis auf mögliche Kostenfolgen nicht unterschritten werden (BVerfG vom 29.10.1975 = BVerfGE 40, 276/284; BVerfGE 45, 187/227 f.; 98, 169/201; BVerfG vom 13.3.2002 = NJW 2002, 2700/2701; BVerfG vom 13.11.2007 = EuGRZ 2008, 81).

    Ein Mindestmaß an Rückzugsmöglichkeiten zu bestimmten Ruhezeiten kann durch die Gestaltung des Strafvollzugs, insbesondere durch die Größe und Ausstattung der Hafträume, sichergestellt werden (BVerfG EuGRZ 2008, 81; BGH vom 11.10.2005 = NJW 2006, 306/307; Starck in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 4. Aufl. 1999, RdNr. 60 zu Art. 1; Arloth, RdNr. 2 zu Art. 20 BayStVollzG; LT-Drs.

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Unter anderem kann es bei Knappheit der räumlichen Ausstattung geboten sein, unter Einsatz des dazu notwendigen Personals eine übermäßige Beengtheit der Haftraumunterbringung durch entsprechend großzügige Aufschlusszeiten zu kompensieren (zu dieser Möglichkeit BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, EuGRZ 2008, S. 82), räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 ) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05 -, www.bverfg.de; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993, NStZ 1993, S. 404 ; zum Maßregelvollzug Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, EuGRZ 2008, S. 81; zur Untersuchungshaft Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, EuGRZ 2008, S. 83).
  • BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11

    Strafvollzug (Menschenwürde; Haftraum; Ausstattung; Zellengröße); Zulässigkeit

    aa) Die Unterbringung eines einzelnen Gefangenen in einem Haftraum, in dem ihm eine Grundfläche von nur wenig über 6 m2 zur Verfügung steht, liegt zwar an der unteren Grenze des Hinnehmbaren, verletzt aber - jedenfalls wenn es sich, wie im Fall des Angebots, das dem Beschwerdeführer gemacht wurde, um eine Unterbringung im wohngruppennahen Vollzug mit weitreichenden Möglichkeiten der Zeitverbringung außerhalb des Haftraums handelt - noch nicht die Menschenwürde (vgl. zu den Anforderungen an die Grundfläche des Haftraums bei Einzelunterbringung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris; bei Mehrfachbelegung BVerfGK 12, 410 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris; VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, juris, jew. m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind Verstöße gegen Art. 3 EMRK nur in Fällen erheblich gravierenderer Beengtheit der räumlichen Verhältnisse festgestellt worden (vgl. BVerfGK 12, 410 , m.w.N., sowie aus jüngerer Zeit EGMR, Urteil vom 7. April 2009, Brânduse./. Rumänien, Beschwerde Nr. 6586/03, Rn. 49; Urteil vom 20. Januar 2009, Slawomir Musial ./. Polen, Beschwerde Nr. 28300/06, Rn. 95; Urteil vom 16. Juli 2009, Sulejmanovic ./. Italien, Beschwerde Nr. 22635/03, Rn. 43; Urteil vom 12. März 2009, Aleksandr Makarov ./. Russland, Beschwerde Nr. 15217/07, Rn. 93; Urteil vom 22. Mai 2012, 1dalov ./. Russland, Beschwerde Nr. 5826/03, Rn. 101, m.w.N.).

  • BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07

    Gemeinschaftsunterbringung von Strafgefangenen - § 201 StVollzG als

    Darin, dass der Beschwerdeführer eine Woche lang gemeinsam mit einem anderen Gefangenen in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 12, 48 Quadratmetern, bei abgetrenntem Toilettenbereich, untergebracht war, liegt für sich genommen noch keine Verletzung der Menschenwürde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04, 2 BvR 2201/05 und 2 BvR 939/07 -, juris).
  • OLG Hamm, 14.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 155/19

    Therapeutische und sicherheitsrelevante Aspekte bei Ermessensentscheidung über

    Im Maßregelvollzug besteht grundsätzlich kein Anspruch eines Untergebrachten auf die Gewährung eines Einzelzimmers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2004 - 1 Ws 652/03 -, jew. zit. n. juris) und steht der Vollzugsanstalt bei der Entscheidung, welcher Untergebrachte ein Einzelzimmer erhält, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.09.2008 - 2 Ws 416/08 -, OLG Celle, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ws 102/04 (StrVollz) -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.2000 - 3 Ws 596/00 -, jew. zit. n. juris).

    Zwar gebieten weder die Ausführungen der Strafvollstreckungskammer dazu die Zulassung der Rechtsbeschwerde, dass im Maßregelvollzug - verfassungsrechtlich unbedenklich - grundsätzlich kein Anspruch eines Untergebrachten auf die Gewährung eines Einzelzimmer besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2004 - 1 Ws 652/03 -, jew. zit. n. juris), noch die Begründung der auch unter Berücksichtigung der Zimmergröße generell bestehenden Eignung der in Frage kommenden Mehrbettzimmer für die geplante Doppelbelegung.

  • LG Köln, 26.08.2022 - 123 StVK 71/21
    Dies gilt auch, wenn man berücksichtigt, dass sich der Maßregelvollzug im Vergleich zum (geschlossenen) Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft durch eine deutlich stärkere Öffnung nach innen auszeichnet (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Mai 2016 - 1 BvR 3359/14; Nichtannahmebeschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, BVerfGK 12, 410-417).

    Zwar ist bezogen auf die Mehrfachbelegung zu beachten, dass die gemeinschaftliche Unterbringung von Menschen, die sich nicht nahestehen, auch in anderen Bereichen durchaus üblich ist (z.B. Unterbringung im Mehrbettzimmer eines Krankenhauses, gemeinschaftliche Unterbringung in Bundeswehrkasernen), ohne dass dies als schlechterdings untragbar angesehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, ZfStrVo 1994, 377; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2000 - 2 BvQ 25/00 -, vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 und vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700; Nichtannahmebeschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, BVerfGK 12, 410-417, Rn. 16 - 18).

  • OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20

    Die bei der Ausführung eines Strafgefangenen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen

    Auch im Strafvollzug ist der öffentlichen Gewalt jede Behandlung verboten, die die Achtung des Werts vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. BVerfGE 109, 279, 313; BVerfG, Beschl. v. 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04, juris Rn. 16).
  • OLG München, 05.01.2009 - 4 Ws 162/08
  • OLG Hamburg, 12.03.2013 - 3 Vollz (Ws) 37/12

    Art und Ausgestaltung der Unterbringung von Sicherungsverwahrten: Anforderungen

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