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   BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05   

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BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05 (https://dejure.org/2007,3394)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05 (https://dejure.org/2007,3394)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05 (https://dejure.org/2007,3394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 EMRK; Art. 5 EMRK; § 144 Abs. 1 StVollzG
    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und Bewegungsfläche: Differenzierung nach offenem und geschlossenem Vollzug; geringfügige Unterschreitung; Freigängerhaus: Mehrfachbelegung); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Menschenwürde durch geringfügige Unterschreitung der Mindesthaftraumgröße bei Unterbringung im offenen Vollzug - Kompensation geringer Haftraumgröße durch Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Anforderungen an die Größe des Haftraumes bei gemeinsamer Unterbringung von Strafgefangenen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 18 Abs. 2 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1
    Anforderungen an die Unterbringung von Strafgefangenen im offenen Vollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 417
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    Durch das Sozialstaatsprinzip bekräftigt, schließt die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde die Pflicht zu aktiver Gewährleistung der materiellen Mindestvoraussetzungen menschenwürdiger Existenz ein (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 82, 60 ; 91, 93 ; 110, 412 ; 113, 88 ).

    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeuten und die Menschenwürde der Betroffenen verletzen würde, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ).

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    a) Allerdings sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume Grenzen durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde gesetzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2000 - 2 BvQ 25/00 -, vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 und vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    a) Allerdings sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume Grenzen durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde gesetzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juli 2000 - 2 BvQ 25/00 -, vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 und vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700).
  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer bestimmten Anstalt den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Gefangenen gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in eine andere Anstalt zu verlegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, NStZ 1993, S. 404 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    Die angegriffenen Entscheidungen lassen eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 18, 85 ) nicht erkennen.
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    Die Rechtsprechung der Fachgerichte bejaht zudem eine Menschenwürdeverletzung bei Unterschreitung der genannten Bodenflächenmaße in der Regel erst, wenn neben der geringen Haftraumgröße kumulativ eine nicht ausreichend vom übrigen Haftraum abgetrennte und gesondert entlüftete Toilette vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs 54/05 -, NJW 2006, S. 306 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 StVollz -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, StV 2006, S. 706; LG Halle, Beschluss vom 8. November 2004 - 27 StVK 462/04 -, StV 2005, S. 342), während bei ausreichender Abtrennung der sanitären Anlagen auch eine gewisse Unterschreitung der sonst geforderten Mindestgröße hingenommen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 1 Ws 171/03 StrVollz -, NStZ-RR 2003, S. 316 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 -, NStZ-RR 2005, S. 224).
  • EGMR, 12.07.2007 - 20877/04

    TESTA v. CROATIA

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Verletzung des Verbotes von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gemäß Art. 3 EMRK nur in Überbelegungsfällen angenommen, die mit der vorliegend zu beurteilenden Konstellation nicht entfernt vergleichbar sind, und die Möglichkeit einer Kompensation geringer Haftraumgröße durch die den Gefangenen innerhalb des Vollzuges zugestandene Bewegungsfreiheit anerkannt (zusammenfassend zuletzt EGMR, Urteil vom 12. Juli 2007 - 20877/04 Rn. 56 ff. - Testa/Kroatien, m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    Für den Strafvollzug bedeutet dies, dass die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen und der Staat zu den dafür erforderlichen Leistungen verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
  • LG Halle, 08.11.2004 - 27 StVK 462/04
    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    Die Rechtsprechung der Fachgerichte bejaht zudem eine Menschenwürdeverletzung bei Unterschreitung der genannten Bodenflächenmaße in der Regel erst, wenn neben der geringen Haftraumgröße kumulativ eine nicht ausreichend vom übrigen Haftraum abgetrennte und gesondert entlüftete Toilette vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs 54/05 -, NJW 2006, S. 306 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 StVollz -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, StV 2006, S. 706; LG Halle, Beschluss vom 8. November 2004 - 27 StVK 462/04 -, StV 2005, S. 342), während bei ausreichender Abtrennung der sanitären Anlagen auch eine gewisse Unterschreitung der sonst geforderten Mindestgröße hingenommen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 1 Ws 171/03 StrVollz -, NStZ-RR 2003, S. 316 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 -, NStZ-RR 2005, S. 224).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeuten und die Menschenwürde der Betroffenen verletzen würde, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04

    Strafvollzug: Rechtswidrigkeit der Mehrfachbelegung eines Haftraums;

  • OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03

    Anspruch eines Strafgefangenen auf einen Einzelhaftraum; Rechtswidrigkeit von

  • BVerfG, 19.10.1993 - 2 BvR 1778/93

    Besondere Sicherungsmaßnahmen in der U-Haft - Haftraumgröße

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04

    Strafvollzug: Verstoß gegen die Menschenwürde bei zu kleinem Haftraum im Falle

  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05

    Strafvollzug: Belegung eines Haftraumes mit zwei Gefangenen

  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    aa) Das Berufungsgericht hat zu Recht maßgeblich darauf abgestellt, dass die bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ergangenen ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen nahezu ausschließlich Haftsituationen betrafen, in denen zwei oder mehr Gefangene in einer Zelle untergebracht waren; soweit ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG angenommen wurde, war nicht bereits die Zellengröße für sich, sondern vor allem der Umstand maßgeblich, dass in der Zelle kein abgetrennter Toilettenbereich existierte (vgl. die Nachweise bei BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 17; EuGRZ 2008, 83, 84; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 31).

    Zwar muss - wie der Senat in seinem Urteil vom 11. März 2010 (III ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1465 Rn. 15) entschieden hat - dann, wenn die Haftbedingungen in einer Zelle menschenunwürdig sind und die Vollzugsanstalt auch unter Berücksichtigung aller ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (einschließlich der Verlegung in eine andere Haftanstalt, gegebenenfalls auch in einem anderen Bundesland; vgl. zur Verlegung auch BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 13; EuGRZ 2008, 83) die Haftsituation nicht ändern kann, notfalls die Strafvollstreckung unterbrochen werden.

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen die Unterbringung von Gefangenen bei Nichteinhaltung der genannten Mindestflächen ohne räumliche Abtrennung der in die Zelle integrierten Toilette als Verstoß gegen die Menschenwürde qualifiziert (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ; vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05 -, juris Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt das Recht einer gefangenen Person auf Achtung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG der Belegung und Ausgestaltung von Hafträumen Grenzen (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2017 - 2 BvR 424/17 -, Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.08.2017 - 2 BvR 424/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Belegung und Ausgestaltung von Hafträumen Grenzen (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Das Gericht hat zu Recht maßgeblich darauf abgestellt, dass die bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ergangenen ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen nahezu ausschließlich Haftsituationen betrafen, in denen zwei oder mehr Gefangene in einer Zelle untergebracht waren; soweit ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG angenommen wurde, war nicht bereits die Zellengröße für sich, sondern vor allem der Umstand maßgeblich, dass in der Zelle kein abgetrennter Toilettenbereich existierte (vgl. die Nachweise in BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, NJW-RR 2011, S. 1043 ).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Angesichts der Rechtsprechung (weitere Nachweise in BVerfGK 12, 417 sowie BGHZ 198, 1 ) kann nicht als geklärt gelten, dass und unter welchen Umständen eine Haftraumfläche wie hier von weniger als 6 m 2 den Erfordernissen der Menschenwürdegarantie des gemeinschaftlich untergebrachten Strafgefangenen entspricht.
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Angesichts der Rechtsprechung (weitere Nachweise in BVerfGK 12, 417 sowie BGHZ 198, 1 ) kann nicht als geklärt gelten, dass und unter welchen Umständen eine Haftraumfläche wie hier von weniger als 6 m 2 den Erfordernissen der Menschenwürdegarantie des gemeinschaftlich untergebrachten Strafgefangenen entspricht.
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

    aa) Das Berufungsgericht hat zu Recht maßgeblich darauf abgestellt, dass die bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ergangenen ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen nahezu ausschließlich Haftsituationen betrafen, in denen zwei oder mehr Gefangene in einer Zelle untergebracht waren; soweit ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG angenommen wurde, war nicht bereits die Zellengröße für sich, sondern vor allem der Umstand maßgeblich, dass in der Zelle kein abgetrennter Toilettenbereich existierte (vgl. die Nachweise bei BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 17; EuGRZ 2008, 83, 84; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 31).

    Zwar muss - wie der Senat in seinem Urteil vom 11. März 2010 (III ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1465 Rn. 15) entschieden hat - dann, wenn die Haftbedingungen in einer Zelle menschenunwürdig sind und die Vollzugsanstalt auch unter Berücksichtigung aller ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (einschließlich der Verlegung in eine andere Haftanstalt, gegebenenfalls auch in einem anderen Bundesland; vgl. zur Verlegung auch BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 13; EuGRZ 2008, 83) die Haftsituation nicht ändern kann, notfalls die Strafvollstreckung unterbrochen werden.

  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Angesichts der Rechtsprechung (weitere Nachweise in BVerfGK 12, 417 sowie BGHZ 198, 1 ) kann nicht als geklärt gelten, dass und unter welchen Umständen eine Haftraumfläche wie hier von etwa 4 m 2 den Erfordernissen der Menschenwürdegarantie des gemeinschaftlich untergebrachten Strafgefangenen entspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1941/10

    Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17

    Drittortauseinandersetzung; Fußballbezogene Gewalt; Ingewahrsamnahme; Ultra

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1332/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1567/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1751/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18

    Strafvollzug in Thüringen: Verstoß gegen die Menschenwürde durch Unterbringung in

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Mehrfachbelegung von Hafträumen in einer

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