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   BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07   

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BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07 (https://dejure.org/2008,6014)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07 (https://dejure.org/2008,6014)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 2 BvR 2262/07 (https://dejure.org/2008,6014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 344 Abs. 2 StPO; § 206a StPO
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Geltendmachung im Revisionsverfahren; Verfahrensrüge; bloße Anregung zur Verfahrenseinstellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Rüge der Verfahrensdauer vor den Fachgerichten

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierte Rüge eines behaupteten Grundrechtsverstoßes in einem strafrechtlichen Revisionsverfahren als Erfordernis des Grundsatzes der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der Erhebung einer Verfahrensrüge als Voraussetzung an eine zulässige ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 206a; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Ausgestaltung des Revisionsverfahrens in einem Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 231
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06

    Verfassungsrechtlichkeit der Verhängung einer Strafe bei Vorliegen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    Auf die Sachrüge kann das Revisionsgericht nur eingreifen, wenn sich Voraussetzungen und Umfang einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung mit hinreichender Deutlichkeit aus den Urteilsgründen des Tatgerichts ergeben oder dieses sich aufgrund verlässlicher Anhaltspunkte zur Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in einem Maße gedrängt sehen musste, dass die Nichtberücksichtigung der Verzögerung oder ihre Qualifizierung als lediglich allgemeiner Strafmilderungsgrund als Erörterungsmängel anzusehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1305/07 -, beck-online m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2006 - 2 BvR 2338/06 -, juris, Abs.-Nr. 4).

    Die Dauer des Verfahrens lässt für sich genommen keine verlässlichen Rückschlüsse auf Existenz und Umfang einer der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2006 - 2 BvR 2338/06 -, juris, Abs.-Nr. 8 m.w.N.).

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    (1) Zwar kommt bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in besonderen Ausnahmefällen eine Einstellung des Strafverfahrens wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht, nämlich dann, wenn dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur noch auf diese Weise angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfGK 2, 239 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    Dass sich die Strafzumessung so weit von dem Gedanken eines gerechten Schuldausgleichs entfernte, dass sie sich als objektiv willkürlich erwiese (vgl. BVerfGE 54, 100 ; 74, 102 ; stRspr), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    Dass sich die Strafzumessung so weit von dem Gedanken eines gerechten Schuldausgleichs entfernte, dass sie sich als objektiv willkürlich erwiese (vgl. BVerfGE 54, 100 ; 74, 102 ; stRspr), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03

    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    Im Strafverfahren verlangt der Grundsatz der Subsidiarität von einem Beschwerdeführer, der seine Grundrechte durch Verstöße des Tatgerichts verletzt sieht, diese im Revisionsverfahren so zu rügen, dass das Revisionsgericht in eine sachliche Prüfung der Rüge eintritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).
  • BGH, 10.09.2003 - 5 StR 330/03

    Verfahrenshindernis bei schwerwiegenden justizbedingten Verfahrensverzögerungen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat dies bislang offen gelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2003 - 5 StR 330/03 -, beck-online; vgl. zur Rechtsprechung Meyer-Goßner, Prozesshindernisse und Einstellung des Verfahrens, in: Menschengerechtes Strafrecht, Festschrift für Albin Eser zum 70. Geburtstag, S. 373 ).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    Auf die Sachrüge kann das Revisionsgericht nur eingreifen, wenn sich Voraussetzungen und Umfang einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung mit hinreichender Deutlichkeit aus den Urteilsgründen des Tatgerichts ergeben oder dieses sich aufgrund verlässlicher Anhaltspunkte zur Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in einem Maße gedrängt sehen musste, dass die Nichtberücksichtigung der Verzögerung oder ihre Qualifizierung als lediglich allgemeiner Strafmilderungsgrund als Erörterungsmängel anzusehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1305/07 -, beck-online m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2006 - 2 BvR 2338/06 -, juris, Abs.-Nr. 4).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    a) Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden (vgl. BVerfGE 67, 157 ).
  • BVerfG, 17.12.1996 - 2 BvR 1533/96

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht bereits in der Vergangenheit einen Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz bejaht, wo ein Beschwerdeführer eine im Rahmen der Strafzumessung kompensationspflichtige überlange Verfahrensdauer lediglich mit der Sachrüge angegriffen hatte, obgleich deren Geeignetheit zur Geltendmachung einer kompensationspflichtigen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren bei Einlegung des Rechtsmittels ungeklärt war und einige Stimmen eine Verfahrensrüge für erforderlich hielten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 1996 - 2 BvR 1533/96 -, juris, Abs.-Nr. 2).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Das Urteil des Amtsgerichts ist durch die nachfolgende Berufungsentscheidung des Landgerichts vom 26. Mai 2011 prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; 13, 231 ).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Denn durch das - nach umfassender Durchführung einer Hauptverhandlung ergangene - Berufungsurteil des Landgerichts Kassel ist prozessuale Überholung eingetreten (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ).
  • BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach

    Im Strafverfahren verlangt der Grundsatz der Subsidiarität von einem Beschwerdeführer, der seine Grundrechte durch Verstöße des Tatgerichts verletzt sieht, diese im Revisionsverfahren so zu rügen, dass das Revisionsgericht in eine sachliche Prüfung der Rüge eintritt (vgl. BVerfGK 13, 231 ).
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, soweit sie sich gegen das Ausgangsurteil des Amtsgerichts Würzburg wenden, weil dieses durch die Berufungsentscheidung prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Insbesondere dürfen sie nicht dazu führen, dass, soweit sich alle für die Rechtsverletzung maßgeblichen Umstände dem Vortrag der Rechtsbeschwerde zur Verfahrensrüge und der angefochtenen Entscheidung entnehmen lassen, dem Betroffenen eine Sachprüfung mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Rüge versagt wird (vgl. für eine im Strafverfahren trotz nicht ausdrücklicher Rüge eines Verfahrensverstoßes dem Subsidiaritätsgrundsatz genügende Erschöpfung des Rechtswegs, soweit sich nach dem Revisionsvorbringen die Prüfung des Verfahrensverstoßes aufdrängt BVerfGK 16, 1 ; vgl. für die Verpflichtung des Revisionsgerichts, bei schweren, offen zutage tretenden Mängeln der angegriffenen Entscheidung schon auf die Sachrüge hin einzugreifen, wenn sich der Mangel aus Revisionsbegründungsschrift und den Urteilsgründen ergibt BVerfGK 13, 231 ; BVerfG (Vorprüfungsentscheid), Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1305/07 -, juris, Rn. 4 ff.).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Darüber hinaus können aber auch Fehler bei der Verfahrensgestaltung zu einem Verfahrenshindernis von Verfassungs wegen führen, wenn dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr durch angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen der Sachentscheidung, sondern nur noch durch Einstellung des Verfahrens angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 5 n. juris; 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ; BGH, 2 StR 232/00 v. 25.10.2000 - BGHSt 46, 159, 171 ; Liebhart NStZ 2017, 254, 262 mwN.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. MRK Art. 6 Rn. 9 mwN.).

    26 Allein eine überdurchschnittlich lange Dauer des Verfahrens lässt für sich genommen keine Rückschlüsse auf Existenz und Umfang einer den Justizbehörden anzulastenden Verfahrensverzögerung zu (vgl. BVerfG, 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 8 n. juris mwN.).

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Soweit im Rahmen eines Berufungsverfahrens das Berufungsgericht in vollem Umfang über den Prozessgegenstand entscheidet, wird daher die Entscheidung des erstinstanzlichen Tatgerichts prozessual überholt (BVerfGK 10, 134 ; 13, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 243/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Beitragspflicht zur EdW nach dem EAEG

    Es kann daher offenbleiben, ob die Beschwerdeführerinnen insoweit auch dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität nicht genügt haben, der verlangt, Grundrechtsverstöße schon im fachgerichtlichen Verfahren so zu rügen, dass das Revisionsgericht in eine sachliche Prüfung der Rüge eintreten und nach Möglichkeit eine Grundrechtsverletzung bereits hier beseitigen kann (vgl. BVerfGE 62, 347 ; 67, 157 ; 83, 216 ; 84, 203 ; BVerfGK 4, 298 ; 5, 65 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, Rn. 26; BVerfGK 13, 231 ).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Weder der Generalbundesanwalt noch der Bundesgerichtshof sind daher in die Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung eingetreten (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2008 - 2 BvR 2262/07 -, juris, Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Darüber hinaus können aber auch Fehler bei der Verfahrensgestaltung zu einem Verfahrenshindernis von Verfassungs wegen führen, wenn dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr durch angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen der Sachentscheidung, sondern nur noch durch Einstellung des Verfahrens angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 5 n. juris; 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ; BGH, 2 StR 232/00 v. 25.10.2000 - BGHSt 46, 159, 171 ; Liebhart NStZ 2017, 254, 262 mwN.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 60. Aufl. MRK Art. 6 Rn. 9 mwN.).

    Allein eine überdurchschnittlich lange Dauer des Verfahrens lässt für sich genommen keine Rückschlüsse auf Existenz und Umfang einer den Justizbehörden anzulastenden Verfahrensverzögerung zu (vgl. BVerfG, 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 8 n. juris mwN.).

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20

    Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 97/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 57-IV-11

    Fehlende Substantiierung - keine Auseinandersetzung mit dem eine Verfahrensrüge

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