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   BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06   

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BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 (https://dejure.org/2008,223)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 (https://dejure.org/2008,223)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 (https://dejure.org/2008,223)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3, 6; BBesG §§ 39, 40
    Versagung des Verheiratetenzuschlags für Beamte bei eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Versagung des den verheirateten Beamten gewährten Familienzuschlags Stufe 1 für einen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten mit dem Grundgesetz; Erfordernis einer Zuteilung der den verheirateten Beschäftigten gewährten ...

  • hensche.de

    Diskriminierung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kein besoldungsrechtlicher Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtgewährung des Familienzuschlags an in einer Lebenspartnerschaft lebende Beamte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Familienzuschlag für Beamte in homosexueller Lebenspartnerschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Versagung des Verheiratetenzuschlags für eingetragene Lebenspartner ist verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Verheiratetenzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 501
  • NJW 2008, 2325
  • FamRZ 2008, 1321
  • DVBl 2008, 932 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Zur Begründung wird Bezug genommen auf den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 in dem Parallelverfahren 2 BvR 855/06 (NJW 2008, S. 209).

    Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - (BVerwGE 125, 79) verwiesen, das Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 855/06 war.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat damit den ihm zukommenden Beurteilungsspielraum nicht in unvertretbarer Weise überschritten (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 -, NJW 2008, S. 209 ).

    Diese Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof in Bezug auf einen anderen Rechtsbereich - die Hinterbliebenenversorgung aus einem Zusatzversorgungssystem - steht den Entscheidungen im hiesigen Ausgangsverfahren wie auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 855/06 nicht entgegen, da das Urteil des Gerichtshofs erst nach der jeweiligen letztinstanzlichen Entscheidung erging.

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei durch das Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - (BVerwGE 125, 79) zwischenzeitlich geklärt, dass die Richtlinie 2000/78/EG es nicht gebiete, Vergütungsbestandteile, die verheirateten Beschäftigten gewährt würden, auch den Beschäftigten zukommen zu lassen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen seien.

    Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - (BVerwGE 125, 79) verwiesen, das Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 855/06 war.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Zu einer Angleichung ist es im Bereich des Alimentationsgrundsatzes, der zu den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums zählt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ), gerade nicht gekommen.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Das Besoldungsrecht einschließlich der Regelungen zum Familienzuschlag gestaltet die Pflicht des Dienstherrn zur Alimentation des Beamten und seiner Familie eigenständig aus, ohne an die bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflichten gebunden zu sein (vgl. BVerfGE 21, 329 ).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 14/66

    Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 8 LBesG 1965 Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Zu einer Angleichung ist es im Bereich des Alimentationsgrundsatzes, der zu den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums zählt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ), gerade nicht gekommen.
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Zu einer Angleichung ist es im Bereich des Alimentationsgrundsatzes, der zu den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums zählt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ), gerade nicht gekommen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Zu einer Angleichung ist es im Bereich des Alimentationsgrundsatzes, der zu den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums zählt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ), gerade nicht gekommen.
  • VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Das Verwaltungsgericht München hatte die Frage vorgelegt, ob Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 2000/78/EG Satzungsbestimmungen eines Zusatzversorgungssystems (hier: der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen) entgegensteht, nach denen ein eingetragener Lebenspartner keine Hinterbliebenenversorgung erhält, wie sie Ehegatten nach dieser Satzung gewährt wird, und ob in diesem Fall eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung im Hinblick auf den 22. Erwägungsgrund der Richtlinie zulässig wäre (Beschluss vom 1. Juni 2006 - M 3 K 05.1595 - juris).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
    Der Gesetzgeber hat vielmehr an die Rechtsinstitute Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft, die der verfassungsrechtlichen Wertung aus Art. 6 Abs. 1 GG folgend zwischen diesen Formen der Partnerschaft differenzieren (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • VG Düsseldorf, 09.03.2005 - 26 K 8353/04

    Besoldungsrechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung von Ehe und eingetragener

  • BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1725/88

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Voirlagepflicht an den EuGH

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Die Befangenheit der Richter folge aus deren Mitwirkung an den Beschlüssen der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2007 (BVerfGK 12, 169), vom 8. November 2007 (- 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, S. 487 ff.) sowie vom 6. Mai 2008 (BVerfGK 13, 501) zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag für Lebenspartner.
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Ein Grund für die Unterscheidung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft kann nicht mit dem Bundesgerichtshof darin gesehen werden, dass typischerweise bei Eheleuten wegen Lücken in der Erwerbsbiographie aufgrund von Kindererziehung ein anderer Versorgungsbedarf bestünde als bei Lebenspartnern (so aber auch: BVerwGE 129, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 -, NJW 2008, S. 2325 zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Unter Verweis auf die Gründe der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 2008 (BVerfGK 13, 501) lehnte das Verwaltungsgericht auch eine analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG ab.

    Die Befangenheit der Richter folge aus deren Mitwirkung an den ablehnenden Beschlüssen der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2007 (BVerfGK 12, 169), vom 8. November 2007 (- 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, S. 487 ff.) sowie vom 6. Mai 2008 (BVerfGK 13, 501).

    Auch soweit die durch § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG auszugleichenden Mehrbedarfe des verheirateten Beamten (bzw. der Beamtin) in seinem (oder ihrem) "typischerweise erhöhten Unterhaltsbedarf" bestehen, wenn sein (oder ihr) Ehegatte "namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt" vom Beamten (der Beamtin) erhält (so BVerfGK 13, 501 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10/09 -, juris, Rn. 15; Schmidt; in: Plog/Wiedow, BBG, § 40 BBesG Rn. 28 ; a.A. Classen, FPR 2010, S. 200 ), ergibt sich hieraus keine Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft.

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Die Erste Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 6. Mai 2008 (- 2 BvR 1830/06 - zu III 2 b der Gründe, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 5) für das öffentliche Dienstrecht angenommen, für die Ausgestaltung der Beamtenbesoldung sei nicht die zivilrechtliche Situation zwischen den eingetragenen Lebenspartnern entscheidend.

    Auch insoweit ergibt sich aus dem Nichtannahmebeschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 2008 (- 2 BvR 1830/06 - zu III 2 b der Gründe, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 5) nichts anderes.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Bereich von einer Gleichstellung bewusst abgesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 f.).

    Sie trägt dem in der Lebenswirklichkeit typischerweise anzutreffenden Befund Rechnung, dass ein Ehegatten zugunsten der Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit hinnimmt und so ein erweiterter Alimentationsbedarf entsteht (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39 ; Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O. S. 2327; BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 125, 227 ).

    Im Hinblick auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG ist diese Zielsetzung als tragfähig angesehen worden, um die Besserstellung verheirateter Beamter zu rechtfertigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O.).

    Sie ist von der für Beamtenrecht zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden (Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - DVBl 2007, 1431 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008/2325).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Bereich von einer Gleichstellung bewusst abgesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 f.).

    Sie trägt dem in der Lebenswirklichkeit typischerweise anzutreffenden Befund Rechnung, dass ein Ehegatte zugunsten der Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit hinnimmt und so ein erweiterter Alimentationsbedarf entsteht (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39 ; Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O. S. 2327; BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 125, 227 ).

    Im Hinblick auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG ist diese Zielsetzung als tragfähig angesehen worden, um die Besserstellung verheirateter Beamter zu rechtfertigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O.).

    Sie ist von der für Beamtenrecht zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden (Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - DVBl 2007, 1431 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 4 S 1533/05
    Die entgegenstehende Entscheidung des Bundesverfas sungsgerichts vom 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 - sei nicht überzeugend.

    Der Gesetzgeber hat insoweit bewusst auf die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe verzichtet (BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 2 BvR 1830/06 -, NJW 2008, 2325; BVerwG, Urteil vom 15.11.2007, a.a.O.; Senatsurteil vom 13.10.2004, a.a.O.).

    Es existiert im deut schen Recht weder eine allgemeine rechtliche Gleichstellung von eingetrage ner Lebenspartnerschaft und Ehe, noch besteht speziell im Recht des öffentli chen Dienstes eine vergleichbare Situation zwischen Ehegatten und Lebens partnern (BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, a.a.O.).

    Der Landesgesetzgeber hat insbesondere im Bereich des Familienzuschlags, der Hinterbliebenenversorgung sowie des Beihilferechts unter Hinweis auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 06.05.2008, a.a.O.) ausdrücklich an der bisherigen Differenzierung festgehal ten (vgl. LT-Drucksache 14/3016).

    Auch wenn die Lebenspartnerschaft der Ehe bezüglich der gegenseitigen Unterhaltspflichten der Partner grundsätzlich entspricht, besteht daher keine Gleichstellung bei den typisierenden Vereinfa chungen im Bereich des Familienzuschlags (BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, a.a.O.).

    Im Beschluss vom 06.05.2008 (a.a.O.) hat das Bun desverfassungsgericht dargelegt, dass die Regelung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG im Einklang mit der Richtlinie 2000/78/EG in der Auslegung, die sie durch den Europäischen Gerichtshof erfahren hat, steht.

  • BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener

    Die VBL durfte ebenso wie der Beschwerdeführer damals auch aufgrund des Standes der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 -, Rn. 13) davon ausgehen, dass verpartnerte Versicherte keine Zusatzrenten erhalten würden.
  • VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08

    Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter

    Dem stünden die eine Vergleichbarkeit verneinenden Ausführungen im Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 - nicht entgegen.

    Sie verweist auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 - m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.01.2006 - 2 C 43.04 - NJW 2006, 1828; Urt. v. 15.11.2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868), wonach Ehegatten und Lebenspartner sich in Bezug auf den Familienzuschlag nicht in einer vergleichbaren Situation befänden.

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, geklärt (BVerfG, Kammerbeschl. v. 20.09.2007 - 2 BvR 855/06 - NJW 2008, 209; Kammerbeschl.v. 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325; BVerwG, Urt. v. 26.01.2006 - 2 C 43.04 - a.a.O. und Urt. v. 15.11.2007 - 2 C 33.06 - a.a.O.; a.A. Adamietz, "Diskriminierung von Lebenspartnerschaften - causa non finita", Anmerkung zu BVerfG, Kammerbeschl. v. 20.09.2007 - 2 BvR 855/06 -, Streit 2008, 117).

    Demzufolge hat auch das Bundesverfassungsgericht in der Folge in seiner einschlägigen Rechtsprechung nicht mehr auf den Erwägungsgrund Nr. 22 der Richtlinie abgehoben (BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 - Rdnr. 11 ff.).

    Die Kammer folgt insoweit jedenfalls im Ergebnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse v. 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 - a.a.O. Rdnr. 13 ff. und v. 20.09.2007 - 2 BvR 855/06), des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.11.2007 - 2 C 33.06 - und, zur Hinterbliebenenversorgung, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 129, sowie Beschl. v. 21.07.2008 - 6 B 33.08 - juris) und zahlreicher Instanzgerichte (OVG NW, Beschl. v. 30.09.2008 - 5 A 1110/06 - juris; VG Hannover, Urteile vom 20.11.2008 - 2 A 2293/08 u.a. - juris; VG Koblenz, Urt. v. 22.01.2008 - 2 K 1190/07.KO - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 20.06.2007 - 1 K 1222/02 - juris; LG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2008 - 6 S 22/07 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 10 A 10595/08

    Möglichkeit einer gleichen beihilferechtlichen Behandlung des Lebenspartners

    In Sonderheit trägt er noch vor: Seinem Begehren lasse sich auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts namentlich in seinen Beschlüssen vom 20. September 2007 (2 BvR 855/06) und vom 6. Mai 2008 (2 BvR 1830/06) nicht entgegenhalten.

    Wegen der weiteren Begründung kann im Zusammenhang mit diesen soeben erörterten verfassungsrechtlichen Grundsätzen auf die grundlegenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006, a.a.O. und 15. November 2007, a.a.O. sowie die Beschlüsse desBundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - und 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - verwiesen werden, die der Senat ungeachtet der vom Kläger diesbezüglich geltend gemachten Unstimmigkeiten und aus seiner Sicht bestehenden Wertungswidersprüchen für überzeugend hält.

    Dass solche besonderen Belastungen typischerweise nicht auch bei einer Lebenspartnerschaft zu erwarten stehen, versteht sich von selbst, zumal hier den Partnern mangels des Vorliegens vergleichbarer Gründe ebenso typischerweise die Begründung bzw. Aufrechterhaltung eines jeweils eigenen Krankenversicherungsschutzes regelmäßig möglich bzw. auch zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/07 -, BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O. sowie BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008, a.a.O.).

    Diesbezüglich kann auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 2008, a.a.O., verwiesen werden, das eine solche Gleichstellung nicht nur allgemein, sondern gerade auch bezogen auf das hier speziell in den Blick zu nehmende Recht des öffentlichen Dienstes nicht festzustellen vermochte.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Juli 2008 - 3 LB 13/06 - verweist, ergibt sich gleichfalls keine ihm günstigere Betrachtungsweise, räumt doch dieses Gericht selbst ausdrücklich ein, dass es mit seiner vorrangigen Berücksichtigung der zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern vergleichbaren gegenseitigen Unterhaltspflichten zur Begründung eines auch einem verpartnerten Beamten zustehenden Verheiratetenzuschlages dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 2008, a.a.O. nicht folgt.

  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 23.09

    Feststellungsklage; Subsidiaritätsgrundsatz; Beihilfe; Lebenspartner; Ehe;

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des

  • VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 13 K 3360/09

    Beamter Lebenspartnerschaft Familienzuschlag Stufe 1 Ungleichbehandlung

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13

    VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden

  • VG Berlin, 16.09.2008 - 26 A 125.05

    Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft

  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2008 - 5 A 1110/06
  • FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09

    Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09

    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene

  • VG Stuttgart, 16.07.2009 - 4 K 2711/08

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09

    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - L 3 U 292/06

    Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • VGH Hessen, 28.05.2009 - 1 A 2379/08

    Familienzuschlag Stufe 1 für Beamte, die in einer eingetragenen,

  • VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08

    Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14

    Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 22/07

    Europarecht gebietet keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im

  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10

    Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen

  • VG Münster, 14.06.2010 - 4 K 901/09

    Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf Familienzuschlag der

  • VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06

    Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland

  • VG Gießen, 01.02.2011 - 5 K 1336/09

    Familienzuschlag der Stufe 1 für in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende

  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10

    Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft

  • VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07

    Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung

  • FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen angebliche Diskriminierung einer in eingetragener

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11403/08

    Kein Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2008 - 3 LB 13/06

    Bestehen eines Anspruches auf Familienzuschlag der Stufe I -

  • BVerwG, 21.07.2008 - 6 B 33.08

    Verfassungsmäßigkeit der versorgungsrechtlich ungleichen Behandlung verheirateter

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 4 S 797/12

    Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufen 1

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15

    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz;

  • VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10

    Zeitpunkt der analogen Anwendung von § 40 Abs 1 S 1 BBesG auf eingetragene

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15

    Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung

  • VG Berlin, 06.05.2009 - 5 A 99.08

    Hinterbliebenenversorgung für eingetragenen Lebenspartner

  • VG Stade, 11.04.2013 - 3 A 756/11

    Anspruch einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtin auf

  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 2/11

    Familienzuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

  • VG Minden, 22.02.2010 - 4 K 2026/08

    Anspruch eines in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf

  • VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1552/08

    Beihilfe im Krankheitsfalle; Gleichstellung; Diskriminierung; Ehegatte;

  • AG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 C 16/09
  • VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12

    Gewährung von Familienzuschlag an einen in einer eingetragenen

  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 578/11
  • VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10

    Rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 für verpartnerte Beamten

  • VG Hannover, 08.10.2013 - 2 A 6560/12

    Familienzuschlag Stufe 1; Lebenspartnerschaft

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11228/08
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2009 - 1 L 1366/08

    Urlaub, Beurlaubung, Ehe, Verlobte, Verlöbnis, Familie, Kind, Sonderurlaub,

  • VG Hannover, 20.11.2008 - 2 A 2293/08

    Gewährung eines Familienzuschlags für Verheiratete bei Bestehen einer

  • VG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 9 K 2718/08

    Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • VG Hannover, 20.11.2008 - 2 A 1057/07

    Gewährung von Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen des Lebenspartners

  • VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 3793/08

    Versagung oder Zuerkennung des Familienzuschlags an einen im Dienste stehenden,

  • VG Hannover, 20.11.2008 - 2 A 7737/05

    Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 für Verheiratete nach Eingehung einer

  • VG München, 12.11.2009 - M 12 K 09.2624

    Gleichheitswidriger Ausschluss des überlebenden Partners einer eingetragenen

  • VG Köln, 19.03.2009 - 13 K 1841/07
  • VG Würzburg, 04.11.2008 - W 1 K 08.1909

    Gebührenfreiheit für Zweitgeräte bei eingetragener Lebenspartnerschaft

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