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   BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07   

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BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07 (https://dejure.org/2008,2722)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07 (https://dejure.org/2008,2722)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 2 BvR 2392/07 (https://dejure.org/2008,2722)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG
    Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot rückwirkenden Strafens (kein Vertrauen in die Verfassungswidrigkeit einer Norm); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Zulässigkeit trotz Nichtvorlage der Revisionsrechtfertigung und der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Besteuerung von Gewinnen aus privaten Spekulationsgeschäften gem § 23 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG im Veranlagungszeitraum 2002 verfassungsgemäß - kein strukturelles Vollzugsdefizit für Veranlagungszeitraum 2002 dargelegt oder ersichtlich

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strukturell gegenläufige Auswirkungen einer Erhebungsregelung gegenüber einem Besteuerungstatbestand bei weitgehender Unmöglichkeit der Durchsetzung eines Besteuerungsanspruchs; Ein zwischen dem normativen Befehl der materiell pflichtbegründenden Steuernorm und der nicht ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Spekulationsgewinne im Jahr 2002

  • datenbank.nwb.de

    Strafbarkeit der Steuerhinterziehung bei nicht deklarierten Gewinnen aus Optionsscheinhandel im Jahr 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Termingeschäfte - Kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 544
  • NJW 2008, 3205
  • WM 2008, 1185
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Der Beschwerdeführer legt die Möglichkeit einer strukturell gleichheitswidrigen Besteuerung in Anlehnung an das zum Veranlagungszeitraum 1998 ergangene Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - nachvollziehbar dar (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Grundrechtsverletzung BVerfGE 77, 170 ).

    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (BVerfGE 84, 239 ; BVerfGE 110, 94 ).

    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (BVerfGE 84, 239 ; BVerfGE 110, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 294/06 -, www.bverfg.de; vgl. auch BVerfGE 96, 1 ).

    Die Feststellung eines strukturellen Vollzugsdefizits im verfassungsrechtlichen Sinn hängt dabei ganz wesentlich davon ab, wieweit beim Vollzug einer bestimmten materiellen Steuernorm die Erhebungsform oder die Besteuerungspraxis im Rahmen gewöhnlicher Verwaltungsabläufe im Massenverfahren der Finanzämter im Großen und Ganzen auf Gleichheit im Belastungserfolg angelegt ist und wieweit insbesondere auch unzulängliche Erklärungen der Steuerpflichtigen mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden sind (BVerfGE 110, 94 ).

    Gegenüber dem Veranlagungszeitraum 1998, für den das Bundesverfassungsgericht ein strukturelles Vollzugsdefizit festgestellt hatte (BVerfGE 110, 94 ), folgt die geänderte verfassungsrechtliche Beurteilung aus der Änderung verschiedener tatsächlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen.

  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06

    Gleichheitsgrundsatz (Steuerrecht; strukturelles Vollzugsdefizit;

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (BVerfGE 84, 239 ; BVerfGE 110, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 294/06 -, www.bverfg.de; vgl. auch BVerfGE 96, 1 ).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 294/06 -, www.bverfg.de), dass nach diesem Maßstab für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bereits für den Veranlagungszeitraum 1999 ein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit nicht mehr festzustellen ist, das zur Verfassungswidrigkeit der Norm führen könnte.

    Denn die Finanzämter machen nach anfänglicher Zurückhaltung nunmehr intensiver von dieser Erkenntnismöglichkeit Gebrauch (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 294/06 -, www.bverfg.de).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (BVerfGE 84, 239 ; BVerfGE 110, 94 ).

    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (BVerfGE 84, 239 ; BVerfGE 110, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 294/06 -, www.bverfg.de; vgl. auch BVerfGE 96, 1 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (BVerfGE 84, 239 ; BVerfGE 110, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 294/06 -, www.bverfg.de; vgl. auch BVerfGE 96, 1 ).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90

    Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Abweichendes mag allenfalls dann anzunehmen sein, wenn durch die Rechtsprechung der mögliche Wortlaut einer Strafnorm insoweit einschränkend ausgelegt wurde, dass eine Änderung der Rechtsprechung sich hier nicht nur als andere tatsächliche Beurteilung darstellen würde, sondern als eine Änderung des strafrechtlichen Unwerturteils insgesamt (zum Rückwirkungsverbot bei Änderungen der strafgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140 - "Promillegrenze").
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Art. 103 Abs. 2 GG, der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, dass jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 48, 48 ; 57, 250 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 1993 - 2 BvR 292/93 -, NJW 1993, S. 2524).
  • BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93

    Strafbarkeit der Fälschung von Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Art. 103 Abs. 2 GG, der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, dass jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 48, 48 ; 57, 250 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 1993 - 2 BvR 292/93 -, NJW 1993, S. 2524).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Der Beschwerdeführer legt die Möglichkeit einer strukturell gleichheitswidrigen Besteuerung in Anlehnung an das zum Veranlagungszeitraum 1998 ergangene Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - nachvollziehbar dar (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Grundrechtsverletzung BVerfGE 77, 170 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Dem kann das Bundesverfassungsgericht hier ausnahmsweise entnehmen, dass der Beschwerdeführer entweder den Anforderungen gerecht geworden ist, die sich aus dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde für die im Revisionsrechtszug zu erhebenden Rügen ergeben (vgl. BVerfGE 112, 50 ), oder die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf einem etwaigen Versäumnis des Beschwerdeführers jedenfalls nicht beruht.
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
    Art. 103 Abs. 2 GG, der darüber hinaus hinreichend bestimmte Straftatbestände verlangt, will sicherstellen, dass jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 48, 48 ; 57, 250 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 1993 - 2 BvR 292/93 -, NJW 1993, S. 2524).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1996/19

    Steuerpflicht nach § 23 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen

    Gegenüber dem Veranlagungszeitraum 1998, für den das BVerfG ein strukturelles Vollzugsdefizit festgestellt hatte, folgt die geänderte verfassungsrechtliche Beurteilung aus der Änderung verschiedener tatsächlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen (BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 07.05.2008 2 BvR 2392/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung [HFR] 2008, 1283, m.w.N. und vom 10.01.2008 2 BvR 294/06, HFR 2008, 387).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 10/18

    Weiterveräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League

    Gegenüber dem Veranlagungszeitraum 1998, für den das BVerfG ein strukturelles Vollzugsdefizit festgestellt hatte, folgt die geänderte verfassungsrechtliche Beurteilung aus der Änderung verschiedener tatsächlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen (BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07, juris, unter B.II.1.b, Rz 17, m.w.N., und vom 10.01.2008 - 2 BvR 294/06, BFH/NV 2008, Beilage 2, 161).
  • FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21

    Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen

    7. Mai 2008, 2 BvR 2392/07, HFR 2008, 1283; BFH-Urteil vom 7. September 2005, VIII R 90/04, BStBl. II 2006, 61; Intemann, Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte ab 1999 verfassungsgemäß! Anmerkung zum BVerfG-Beschluss v. 10.1.2008 - 2 BvR 294/06, NWB Fach 3, 14985; jüngst zur Frage, ob ein strukturelles, dem Gesetzgeber zuzurechnendes Vollzugsdefizit vorliegt, BFH-Urteil vom 16. September 2021, IV R 34/18, BStBl. II 2022, 101).
  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

    Einen derartigen Verstoß hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht angenommen (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2008 - 2 BvR 2392/07 -, NJW 2008, S. 3205 ).
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Unabhängig davon ist es Steuerpflichtigen regelmäßig möglich und zumutbar, aus ihrer Sicht bestehende offene Rechtsfragen nach Aufdeckung des vollständigen und wahren Sachverhalts im Besteuerungsverfahren zu klären, statt auf das Bestehen einer vermeintlichen Strafbarkeitslücke zu hoffen (vgl. BVerfGK 13, 544 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 -, NJW 2006, S. 2684 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 -, wistra 2010, S. 396 ).
  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

    Der hier von der Klägerin gerügte unzureichende Gesetzesvollzug durch die Ordnungsbehörden des Beklagten ist jedoch nach dieser Konstruktion von vornherein irrelevant (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 BvR 2392/07 -, Rn. 16, juris) unabhängig davon, ob die Figur des strukturellen Vollzugsdefizits überhaupt auf andere Rechtsgebiete als das Steuerrecht übertragbar ist (offengelassen durch BVerfG, Beschluss vom 11. September 2008 - 1 BvR 2007/05 -, Rn. 6, juris).
  • FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13

    Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung

    Nähme der Beklagte gleichwohl nur sporadisch Überprüfungen vor, so würde dies im Übrigen allein nicht zur Verfassungswidrigkeit des BremTourAbgG führen, da es sich lediglich um einen nicht zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung führenden Vollzugsmangel handeln würde (vgl. BVerfG, Urteile in BVerfGE 84, 239 , BStBl II 1991, 654 , juris Rz 111; vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94 , BStBl II 2005, 56 , juris Rz 64; Nichtannahmebeschlüsse vom 10. Januar 2008 2 BvR 294/06, BFH/NV 2008, Beilage 2, 161, HFR 2008, 387, juris Rz 18; vom 10. März 2008 2 BvR 2077/05, HFR 2008, 852, NJW 2008, 2637, juris Rz 14; vom 7. Mai 2008 2 BvR 2392/07, HFR 2008, 1283, NJW 2008, 3205 , juris Rz 16; Beschluss vom 25. Februar 2008 2 BvL 14/05, BStBl II 2008, 651, HFR 2008, 756, juris Rz 29).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 613/21

    Verfassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich einer Verletzung des Rechts auf

    Wendet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ; stRspr) dahingehend, dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ; stRspr) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte, verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 59/14

    Beherbergungsteuer: Orientierung an Klassifizierung, Vollzugsdefizit und

    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (vgl. BVerfG, Senatsurteile vom 27. Juni 1997, a.a.O.; vom 9. März 2004, a.a.O.; Kammerschlüsse vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 294/06 - juris; vom 25. Februar 2008 - 2 BvL 14/05 - BStBl II 2008, 651; vom 10. März 2008 - 2 BvR 2077/05 - juris; vom 7. Mai 2008 - 2 BvR 2392/07 - juris; vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2661/09 - juris).

    65 Die Feststellung eines strukturellen Vollzugsdefizits im verfassungsrechtlichen Sinn hängt ganz wesentlich davon ab, wieweit beim Vollzug einer bestimmten materiellen Steuernorm die Erhebungsform oder die Besteuerungspraxis im Rahmen gewöhnlicher Verwaltungsabläufe im Großen und Ganzen auf Gleichheit im Belastungserfolg angelegt ist und wieweit insbesondere auch unzulängliche Erklärungen der Steuerpflichtigen mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden sind (BVerfG, Senatsurteil vom 19. März 2004 a.a.O.; Kammerbeschluss vom 7. Mai 2008 - 2 BvR 2392/07 - juris).

  • BVerfG, 06.04.2022 - 2 BvR 2110/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Überstellung des

    Wendet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit der Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ; stRspr) dahingehend, dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ; stRspr) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde geltend gemachte Grundrecht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ; stRspr).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10578/16

    Erhebung der Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz nicht verfassungswidrig

  • VerfGH Bayern, 02.05.2016 - 93-VI-14

    Vorläufige Entbindung aus dem Amt des Bereitschaftsleiters bei der Bergwacht

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17

    Lockerungen im Strafvollzug (gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Flucht- und

  • VG Schleswig, 20.09.2023 - 4 A 99/21

    Charakter und Verfassungsmäßigkeit der schleswig-holsteinischen Fischereiabgabe

  • FG Münster, 29.06.2011 - 4 K 258/08

    Expedientenrabatte für Reiseverkehrskaufleute Arbeitslohn

  • FG Nürnberg, 09.02.2011 - 5 K 406/08

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns betreffend GmbH-Anteile im Jahr 1997 nach §

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