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   BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08   

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BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08 (https://dejure.org/2008,16270)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2008 - 2 BvR 733/08 (https://dejure.org/2008,16270)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 (https://dejure.org/2008,16270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Serben gegen seine Auslieferung an die Vereinigten Arabischen Emirate zum Zwecke der Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 557
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Zwar genügt im gerichtlichen Auslieferungsverfahren der Verweis auf die Möglichkeit der Bundesregierung, im (späteren) Bewilligungsverfahren Zusicherungen des ersuchenden Staates einzuholen, den den Oberlandesgerichten obliegenden Aufklärungs- und Prüfungspflicht wegen der eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Bewilligungsentscheidung nicht (vgl. BVerfGK 3, 159 [164 f.]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris).

    Auf diesem Wege erlangt der erklärte Vorbehalt völkerrechtlich in gleicher Weise Verbindlichkeit wie eine von dem ersuchenden Staat gegebene Zusicherung, welche grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]).

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Trifft nämlich das Oberlandesgericht im Verfahren über den Antrag nach § 33 IRG eine erneute Sachentscheidung, erstreckt sich eine gegen diese gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen des inneren Zusammenhangs auch auf die frühere Zulässigkeitsentscheidung (vgl. zu der früheren, dem jetzigen § 33 IRG entsprechenden Vorschrift des § 29 DAG BVerfGE 9, 174 [179]; - 50, 244 [252]).

    Völkerrechtlich stellt sich die Auslieferung als Vertrag dar, zu dem der ersuchende Staat dem ersuchten Staat mit dem Auslieferungsbegehren ein Angebot unterbreitet, welches dieser entweder annimmt oder ablehnt, wobei die Annahme in Form der Auslieferungsbewilligung erfolgt (vgl. BVerfGE 50, 244 [248 f.] m. w. N).

  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    In Fällen, in denen eine angegriffene Entscheidung in ihren Gründen auf eine vorangegangene Entscheidung Bezug nimmt, reicht es insofern nicht aus, wenn zwar die angegriffene Entscheidung selbst, nicht aber die in Bezug genommene Entscheidung vorgelegt wird, da eine verfassungsgerichtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidungen dann nicht oder jedenfalls nicht vollständig möglich ist (vgl. BVerfGK 5, 170 [171]).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Diesen Einwand hat der Beschwerdeführer indes erstmals in der Verfassungsbeschwerde geäußert; ihm steht daher der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen, welcher gebietet, dass der Beschwerdeführer alle zumutbaren Möglichkeiten ergreift, verfassungsrechtliche Einwände bereits im fachgerichtlichen Instanzenzug vorzutragen, um somit eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 124 [127]; - 54, 53 [65]; - 64, 135 [143]; - 81, 22 [27]; stRspr).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Zwar genügt im gerichtlichen Auslieferungsverfahren der Verweis auf die Möglichkeit der Bundesregierung, im (späteren) Bewilligungsverfahren Zusicherungen des ersuchenden Staates einzuholen, den den Oberlandesgerichten obliegenden Aufklärungs- und Prüfungspflicht wegen der eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Bewilligungsentscheidung nicht (vgl. BVerfGK 3, 159 [164 f.]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Diesen Einwand hat der Beschwerdeführer indes erstmals in der Verfassungsbeschwerde geäußert; ihm steht daher der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen, welcher gebietet, dass der Beschwerdeführer alle zumutbaren Möglichkeiten ergreift, verfassungsrechtliche Einwände bereits im fachgerichtlichen Instanzenzug vorzutragen, um somit eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 124 [127]; - 54, 53 [65]; - 64, 135 [143]; - 81, 22 [27]; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde wie hier gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Begründungsanforderungen auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen beziehungsweise die Wiedergabe von deren wesentlichem Inhalt, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 [45]; - 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde wie hier gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Begründungsanforderungen auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen beziehungsweise die Wiedergabe von deren wesentlichem Inhalt, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 [45]; - 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Auf diesem Wege erlangt der erklärte Vorbehalt völkerrechtlich in gleicher Weise Verbindlichkeit wie eine von dem ersuchenden Staat gegebene Zusicherung, welche grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
    Trifft nämlich das Oberlandesgericht im Verfahren über den Antrag nach § 33 IRG eine erneute Sachentscheidung, erstreckt sich eine gegen diese gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen des inneren Zusammenhangs auch auf die frühere Zulässigkeitsentscheidung (vgl. zu der früheren, dem jetzigen § 33 IRG entsprechenden Vorschrift des § 29 DAG BVerfGE 9, 174 [179]; - 50, 244 [252]).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03

    Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung ist grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Es fehlt insoweit an einer hinreichenden Begründung im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, da der Beschwerdeführer die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt hat (vgl. BVerfGK 2, 261 ; 13, 557 ).
  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Auslieferung sind vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ).
  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

    Es genügt den den Oberlandesgerichten obliegenden Aufklärungs- und Prüfungspflichten wegen der eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Bewilligungsentscheidung nicht, im gerichtlichen Auslieferungsverfahren auf die Möglichkeit der Bundesregierung zu verweisen, im (späteren) Bewilligungsverfahren Zusicherungen des ersuchenden Staates einzuholen (vgl. BVerfGK 3, 159 ; 13, 557 ).

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2017 - 2 BvR 893/17 -, Rn. 30).

    Es kann zudem offenbleiben, ob ein einseitiger Vorbehalt in der Verbalnote, mit der dem Zielstaat die Bewilligung der Auslieferung mitgeteilt und der durch Entgegennahme der betroffenen Person durch seine Behörden konkludent angenommen wird, rechtlich gleich einer Zusicherung zu behandeln ist (vgl. BVerfGK 13, 557 ).

    Denn eine solche Gleichbehandlung setzt jedenfalls voraus, dass ein einseitiger Vorbehalt ohne Zweifel in den jeweils geschlossenen völkerrechtlichen Auslieferungsvertrag einbezogen wird und demnach rechtlich in gleicher Weise Verbindlichkeit erlangt wie eine von dem ersuchenden Staat abgegebene rechtsverbindliche Zusicherung (vgl. BVerfGK 13, 557 ).

    Erst nach der Bewilligung und damit nach dem Umstand, der üblicherweise als Moment des völkerrechtlichen Vertragsschlusses beschrieben wird (vgl. BVerfGE 50, 244 ; BVerfGK 13, 557 ), teilte das Auswärtige Amt mit Verbalnote vom 17. Oktober 2018 "klarstellend' mit, dass man "im Übrigen' davon ausgehe, dass das Gerichtsverfahren außerhalb der Verwaltungseinheit "Nordkaukasischer Föderalbezirk' durchgeführt werde und deutsche Konsularbeamte den Betroffenen jederzeit besuchen dürften.

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    a) Soweit der Beschwerdeführer die Verletzung des Art. 33 Abs. 2 GG rügt und vorträgt, dass seine Anlassbeurteilung vom 12. Januar 2015 und die auf die Stellenausschreibung hin getroffene Auswahlentscheidung inhaltlich fehlerhaft seien, hat er die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen - trotz schriftsätzlicher Bezugnahme - nicht vorgelegt (vgl. BVerfGK 2, 261 ; 13, 557 ).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine

    c) Die vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebenen völkerrechtlich verbindlichen Zusicherungen sind geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherungen nicht eingehalten werden (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 517/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Wegen der eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Bewilligungsentscheidung genügt es den Aufklärungs- und Prüfungspflichten nicht, im gerichtlichen Auslieferungsverfahren auf die Möglichkeit der Bundesregierung zu verweisen, im (späteren) Bewilligungsverfahren Zusicherungen des ersuchenden Staates einzuholen (vgl. BVerfGK 3, 159 ; 13, 557 ).

    dd) Die vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebenen völkerrechtlich verbindlichen Zusicherungen sind geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2017 - 2 BvR 893/17 -, Rn. 30; stRspr).

    Daher kann offenbleiben, ob ein einseitiger Vorbehalt in der Verbalnote, mit der dem Zielstaat die Bewilligung der Auslieferung mitgeteilt und der durch Entgegennahme der betroffenen Person durch die Behörden des Zielstaats konkludent angenommen wird, rechtlich einer Zusicherung gleich zu behandeln ist (vgl. BVerfGK 13, 557 ).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    ee) Vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr abgegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen sind geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2017 - 2 BvR 893/17 -, Rn. 30; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Die für die Entscheidung im Wesentlichen maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 63, 215 ; BVerfGK 3, 159 ; 13, 128 ; 13, 557 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 9).

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht die (verfassungs-) gerichtliche Überprüfung von Bewilligungsentscheidungen nicht oder allenfalls nur für eingeschränkt möglich gehalten (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 113, 273 ; BVerfGK 3, 159 ; 13, 128 ; 13, 557 ; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1966 - 1 BvR 607/66 -, GA 1967, S. 111; Beschluss des Zweiten Senats vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 9; vgl. im Hinblick auf die parallele Problematik der Überstellung von Strafgefangenen BVerfGE 96, 100 ).

    Dies ist im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG solange unschädlich, als die Oberlandesgerichte im Rahmen der Zulässigkeitsentscheidung alle subjektiven öffentlichen Rechtspositionen des Verfolgten umfassend berücksichtigen und die Entscheidung insoweit nicht (allein) der Bewilligungsbehörde überlassen (vgl. BVerfGE 63, 215 ; BVerfGK 3, 159 ; 13, 128 ; 13, 557 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 9; Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 12 IRG Rn. 5; Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, Bd. 1, 3. Aufl., § 13 IRG Rn. 9 ).

  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

    Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an

    Nimmt die angegriffene Entscheidung dergestalt auf eine vorangegangene Entscheidung Bezug, ist deren Vorlage geboten, weil die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidung ansonsten nicht oder jedenfalls nicht vollständig möglich ist (vgl. BVerfGK 5, 170 ; 13, 557 ).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19

    Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven

  • BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender

  • BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 17.05.2017 - 2 BvR 893/17

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

  • BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 09.03.2016 - 2 BvR 348/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • OLG München, 16.08.2016 - 1 AR 252/16

    Nach dem Putsch: Zulässigkeit von Auslieferungen in die Türkei im Hinblick auf

  • BVerfG, 19.03.2021 - 2 BvR 408/21

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvR 1282/21

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 1838/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslieferung eines

  • BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit

  • OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08

    Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters an Republik Belarus - Keine

  • BVerfG, 15.06.2020 - 1 BvR 2843/18

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

  • BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien

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