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   BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08   

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BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08 (https://dejure.org/2008,6558)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08 (https://dejure.org/2008,6558)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 2028/08 (https://dejure.org/2008,6558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Auslieferung an die Russische Föderation zum Zweck der Strafverfolgung verhindert werden sollte

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei noch nicht vorliegender letztinstanzlicher fachgerichtlicher Entscheidung über eine zugleich ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 16; ; GG Art. 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung des Beschwerdeführers an die russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung mangels den Anforderungen genügender Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 372
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Der Beschwerdeführer verkennt insofern, dass von dem ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtliche verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet sind, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 - juris).

    Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland als ersuchter Staat im Interesse eines funktionierenden Auslieferungsverkehrs fremde Rechtsordnungen im Rahmen ihrer völkerrechtlich übernommenen Pflichten zu achten hat, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen und daher der Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung auf die Beachtung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung durch den ersuchenden Staat beschränkt ist (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 - juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 - juris), öffnet der ersuchende Staat durch die Abgabe entsprechender Zusicherungen im gleichen Interesse seine Rechtsordnung, indem er die genannten Anforderungen des ersuchten Staates respektiert und eine gegebenenfalls von der eigenen Rechtsordnung oder Rechtspraxis abweichende (Sonder-) Behandlung des Verfolgten garantiert (vgl. zu Bedingungen ausländischer Staaten im Rahmen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geleisteter Rechtshilfe § 72 IRG).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Diese bedingen die Darlegung, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).

    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ).

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Das Oberlandesgericht hat auch insofern auf die entsprechenden Zusicherungen der russischen Behörden verwiesen und unter Verweis auf den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 - (juris) ausgeführt, angesichts der mehrfachen völkervertragsrechtlichen Verpflichtung der Russischen Föderation zur Einhaltung der Menschenrechte sei anzunehmen, dass ein Verstoß hiergegen das in Art. 1 EuAlÜbk zum Ausdruck kommende Vertrauen enttäuschen und damit die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe nachhaltig stören werde, weshalb nicht zu erwarten sei, dass die Zusicherungen nicht eingehalten würden.

    Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland als ersuchter Staat im Interesse eines funktionierenden Auslieferungsverkehrs fremde Rechtsordnungen im Rahmen ihrer völkerrechtlich übernommenen Pflichten zu achten hat, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen und daher der Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung auf die Beachtung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung durch den ersuchenden Staat beschränkt ist (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 - juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 - juris), öffnet der ersuchende Staat durch die Abgabe entsprechender Zusicherungen im gleichen Interesse seine Rechtsordnung, indem er die genannten Anforderungen des ersuchten Staates respektiert und eine gegebenenfalls von der eigenen Rechtsordnung oder Rechtspraxis abweichende (Sonder-) Behandlung des Verfolgten garantiert (vgl. zu Bedingungen ausländischer Staaten im Rahmen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geleisteter Rechtshilfe § 72 IRG).

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Der Beschwerdeführer verkennt insofern, dass von dem ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtliche verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet sind, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 - juris).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Der Beschwerdeführer verkennt insofern, dass von dem ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtliche verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet sind, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 - juris).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland als ersuchter Staat im Interesse eines funktionierenden Auslieferungsverkehrs fremde Rechtsordnungen im Rahmen ihrer völkerrechtlich übernommenen Pflichten zu achten hat, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen und daher der Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung auf die Beachtung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung durch den ersuchenden Staat beschränkt ist (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 - juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 - juris), öffnet der ersuchende Staat durch die Abgabe entsprechender Zusicherungen im gleichen Interesse seine Rechtsordnung, indem er die genannten Anforderungen des ersuchten Staates respektiert und eine gegebenenfalls von der eigenen Rechtsordnung oder Rechtspraxis abweichende (Sonder-) Behandlung des Verfolgten garantiert (vgl. zu Bedingungen ausländischer Staaten im Rahmen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geleisteter Rechtshilfe § 72 IRG).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland als ersuchter Staat im Interesse eines funktionierenden Auslieferungsverkehrs fremde Rechtsordnungen im Rahmen ihrer völkerrechtlich übernommenen Pflichten zu achten hat, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen und daher der Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung auf die Beachtung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung durch den ersuchenden Staat beschränkt ist (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 - juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 - juris), öffnet der ersuchende Staat durch die Abgabe entsprechender Zusicherungen im gleichen Interesse seine Rechtsordnung, indem er die genannten Anforderungen des ersuchten Staates respektiert und eine gegebenenfalls von der eigenen Rechtsordnung oder Rechtspraxis abweichende (Sonder-) Behandlung des Verfolgten garantiert (vgl. zu Bedingungen ausländischer Staaten im Rahmen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geleisteter Rechtshilfe § 72 IRG).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Der Beschwerdeführer verkennt insofern, dass von dem ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtliche verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet sind, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 - juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
    Die Erhebung einer im Gesetz nicht geregelten Gegenvorstellung ist aber weder unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung noch sonst unter Subsidiaritätsgesichtspunkten Voraussetzung für die zulässige Erhebung einer Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07

    Straf- und Bußgeldsachen

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der

  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung ist grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Auslieferung sind vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    ee) Vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr abgegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen sind geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2017 - 2 BvR 893/17 -, Rn. 30; stRspr).
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