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   BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06   

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https://dejure.org/2008,7132
BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06 (https://dejure.org/2008,7132)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06 (https://dejure.org/2008,7132)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2486/06 (https://dejure.org/2008,7132)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG
    Durchsuchung wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz (angebliches Erschleichen des Aufenthaltsstatus durch Eingehung einer Scheinehe); Unverletzlichkeit der Wohnung (Anforderung an den Durchsuchungsbeschluss; Verhältnismäßigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG durch nicht hinreichend bestimmte Anordnung einer nicht erforderlichen Wohnungsdurchsuchung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Verdacht eines Vergehens gem § 95 Abs 2 Nr 2 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer

    Beschreibung des Tatvorwurfs zur Absteckung des äußeren Rahmens für die Durchführung der Zwangsmaßnahme der Wohnungsdurchsuchung als Verhältnismäßigkeitsvoraussetzung eines Durchsuchungsbeschlusses; Hinreichende Ausführungen zum Tatvorwurf als verfassungsrechtliche ...

  • Judicialis

    GG Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 102
    Unverhältnismäßigkeit eine Durchsuchungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 90
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Nur dies führt zu einer angemessenen rechtsstaatlichen Begrenzung der Durchsuchung (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06
    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    Art und vorgestellter Inhalt der Beweismittel, nach denen gesucht werden sollten, sind so genau bezeichnet, wie es nach Lage der Dinge geschehen konnte und für eine angemessene rechtsstaatliche Begrenzung der Durchsuchung (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfGK 14, 90 ) erforderlich war.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Mängel in der Beschreibung der aufzuklärenden Tat können durch die Bezeichnung der zu suchenden Beweismittel ausgeglichen werden, sofern diese Rückschlüsse auf den konkreten Tatvorwurf zulassen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1941, 1942; StraFo 2004, 413; NStZ-RR 2005, 203, 204; BVerfGK 14, 90).
  • LG Wiesbaden, 04.10.2016 - 2 Qs 74/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses

    Dabei kann im Einzelfall jedoch ein Mangel der Tatkonkretisierung durch die hinreichend konkrete Angabe der zu suchenden Beweismittel ausgeglichen werden (BVerfG 2 BvR 2486/06 vom 11.7.2008).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 3d E 651/21

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen bei Kreispolizeibeamten wegen des Verdachts der

    BVerfG, Beschlüsse vom 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14 -, juris Rn. 15, vom 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14 -, juris Rn. 25, vom 15.08.2014 - 2 BvR 969/14 -, juris Rn. 41, vom 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05 -, juris Rn. 22, vom 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06 -, juris Rn. 12, und vom 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 -, juris Rn. 3.
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