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   BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07   

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BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07 (https://dejure.org/2010,2793)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.2010 - 2 BvR 520/07 (https://dejure.org/2010,2793)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 2 BvR 520/07 (https://dejure.org/2010,2793)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur Abrechnung kernspintomographischer Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wegen fehlender Voraussetzungen gem § 4 Abs 1 der Kernspintomographie-Vereinbarung nicht zu beanstanden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Anl 3 BMV-Ä, Art 234 Abs 3 EG, Art 81 Abs 1 EG
    Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur Abrechnung kernspintomographischer Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wegen fehlender Voraussetzungen gem § 4 Abs 1 der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Vertragsarztes gegen die Versagung der Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung kernspintomographischer Leistungen für gesetzlich Versicherte aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen Art. 12 GG; Sinn und Zweck der Konzentration aller ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur Abrechnung kernspintomographischer Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wegen fehlender Voraussetzungen gem § 4 Abs 1 der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur Abrechnung kernspintomographischer Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wegen fehlender Voraussetzungen gem § 4 Abs 1 der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines Vertragsarztes gegen die Versagung der Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung kernspintomographischer Leistungen für gesetzlich Versicherte aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen Art. 12 GG; Sinn und Zweck der Konzentration aller ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Abrechenbarkeit von MRT-Untersuchungen des Herzens durch Kardiologen

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 08.07.2010, Az.: 2 BvR 520/07 (Keine Abrechnung kernspintomografischer Untersuchungen durch den Kardiologen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung)" von RA/FAMedR Dr. Peter Wigge, original erschienen in: MedR 2012, 181 - 187.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 381
  • NZS 2011, 297
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, das Bundesverfassungsgericht habe die Regelungen der Kernspinvereinbarung im Verfahren eines Arztes für Orthopädie als verfassungsgemäß angesehen, solange der Arzt nicht im Kernbereich seines Fachgebiets eingeschränkt werde (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 -, NVwZ 2004, S. 1347).

    Das Bundesverfassungsgericht hat über die Vereinbarkeit der in der Kernspinvereinbarung enthaltenen Anforderungen an die Qualifikation von Ärzten, die kernspintomographische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbringen wollen, mit Art. 12 Abs. 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004, a.a.O., S. 1348 f.).

    Ein Arzt wird jedenfalls so lange nicht in seinem Status betroffen, wie er nicht im Kernbereich seines Fachgebietes eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004, a.a.O., S. 1348).

    Die Konzentration aller kernspintomographischen Leistungen bei speziell qualifizierten Ärzten dient der Qualität der Versorgung sowie der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004, a.a.O., S. 1349).

    Da die Konzentration aller kernspintomographischen Leistungen bei den Radiologen ferner dazu beitragen soll, die diagnostisch tätigen Ärzte als Berufsgruppe zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004, a.a.O., S. 1349), war vorliegend hinsichtlich des zur Herzdiagnostik mittels Kernspintomographie besonders qualifizierten Beschwerdeführers keine andere Betrachtung geboten.

    Er hat auch nicht dargelegt, dass es ihm wirtschaftlich oder in sachlicher Hinsicht unzumutbar wäre, die kernspintomographische Diagnostik bei gesetzlich Versicherten durch einen Radiologen vornehmen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004, a.a.O., S. 1349).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Ebenso ist die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Ein Entzug des gesetzlichen Richters liegt vor, wenn ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 3 EG (jetzt: Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Ebenso ist die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Ein Entzug des gesetzlichen Richters liegt vor, wenn ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 3 EG (jetzt: Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Ebenso ist die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Ein Entzug des gesetzlichen Richters liegt vor, wenn ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 3 EG (jetzt: Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

  • EuGH, 17.11.1993 - C-185/91

    Bundesanstalt für den Güterfernverkehr / Reiff

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Daher liegt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Verletzung der Art. 10, 81 EG vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 81 EG verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert, in ihren Auswirkungen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (EuGH, Urteil vom 21. September 1988, Rs. C-267/86 - Van Eycke, Slg. 1988, S. 4769, Rn. 16; Urteil vom 17. November 1993, Rs. C-185/91 - Reiff, Slg. 1993, S. 1-5801, Rn. 14; Urteil vom 18. Juni 1998, Rs. C-35/96 - Kommission/Italien, Slg. 1998, S. 1-3851, Rn. 54).

    Ein Verstoß gegen Art. 10, 81 EG liegt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nämlich nicht vor, wenn die Mitglieder eines Berufsverbands, auf den Regelungsbefugnisse übertragen werden, als von den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern unabhängige Sachverständige angesehen werden können, die gesetzlich verpflichtet sind, bei ihrer Entscheidung nicht nur die Interessen der Unternehmen oder der Unternehmensvereinigungen des Sektors, den sie vertreten, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 19. Februar 2002, Rs. C-35/99 - Arduino, Slg. 2002, S. 1-1529, Rn. 37; Urteil vom 17. November 1993, a.a.O., Rn. 17 f., 24).

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Darüber hinaus habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen keine Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG seien, soweit sie Beträge festsetzten, bis zu deren Erreichen die Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernähmen; denn dabei handele es sich um eine Tätigkeit rein sozialer Art im Rahmen der Verwaltung des deutschen Systems der sozialen Sicherheit, die keine wirtschaftlichen Zwecke verfolge (EuGH, Urteil vom 16. März 2004, Rs. C-264/01 u.a. - AOK-Bundesverband, Slg. 2004, S. 1-2493).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Daher liegt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Verletzung der Art. 10, 81 EG vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 81 EG verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert, in ihren Auswirkungen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (EuGH, Urteil vom 21. September 1988, Rs. C-267/86 - Van Eycke, Slg. 1988, S. 4769, Rn. 16; Urteil vom 17. November 1993, Rs. C-185/91 - Reiff, Slg. 1993, S. 1-5801, Rn. 14; Urteil vom 18. Juni 1998, Rs. C-35/96 - Kommission/Italien, Slg. 1998, S. 1-3851, Rn. 54).
  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    Daher liegt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Verletzung der Art. 10, 81 EG vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 81 EG verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert, in ihren Auswirkungen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (EuGH, Urteil vom 21. September 1988, Rs. C-267/86 - Van Eycke, Slg. 1988, S. 4769, Rn. 16; Urteil vom 17. November 1993, Rs. C-185/91 - Reiff, Slg. 1993, S. 1-5801, Rn. 14; Urteil vom 18. Juni 1998, Rs. C-35/96 - Kommission/Italien, Slg. 1998, S. 1-3851, Rn. 54).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
    In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob sich das Gericht hinsichtlich des europäischen Rechts ausreichend kundig gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, S. 1267 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • EuGH, 12.09.2000 - C-180/98

    Pavlov

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

    (3) Schließlich ist der Eingriff auch im engeren Sinne verhältnismäßig, da bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (zu diesen Anforderungen vgl BVerfGE 103, 1, 10 mwN; vgl auch BVerfGE 100, 271, 286 = SozR 3-4300 § 275 Nr. 1 S 9 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16 RdNr 14 = BVerfGK 17, 381, 386; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 75) , bzw Eingriffszweck und Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis stehen (so zB BVerfGE 123, 186, 238 f = SozR 4-2500 § 6 Nr. 8 RdNr 165) .
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 15/13 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch für einen stationären

    Von einer bloßen Berufsausübungsregelung ist dann auszugehen, wenn sie nur einen Ausschnitt aus einer fachärztlichen Tätigkeit betrifft (vgl zu § 135 SGB V iVm untergesetzlichen Vorschriften als Berufsausübungsregelungen: BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 RdNr 22; BVerfGK 17, 381, 385 f = SozR 4-2500 § 135 Nr. 16 RdNr 13 f; vgl auch BVerfGE 33, 125, 161, das offen lässt, ob der Facharzt iS von Art. 12 Abs. 1 GG ein eigener Beruf oder nur eine Form der Berufsausübung ist; siehe zum Ganzen BSGE 112, 257 = SozR 4-2500 § 137 Nr. 2, RdNr 54 mwN) .
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung

    Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen ( Beschluss vom 8.7.2010 - 2 BvR 520/07).

    In seiner Entscheidung vom 8.7.2010 (2 BvR 520/07 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) zum Urteil des Senats vom 11.10.2006 hat das BVerfG sich auf den Beschluss vom 16.7.2004 bezogen und die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit des Klägers als verhältnismäßig angesehen.

  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

    Von einer bloßen Berufsausübungsregelung ist dann auszugehen, wenn sie nur einen Ausschnitt aus einer fachärztlichen Tätigkeit betrifft (vgl zu § 135 SGB V iVm untergesetzlichen Vorschriften als Berufsausübungsregelungen: BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 RdNr 22; BVerfGK 17, 381, 385 f = SozR 4-2500 § 135 Nr. 16 RdNr 13 f; vgl auch BVerfGE 33, 125, 161, das offen lässt, ob der Facharzt iS von Art. 12 Abs. 1 GG ein eigener Beruf oder nur eine Form der Berufsausübung ist) .
  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) -

    Von diesem Maßstab ausgehend hat das BVerfG es zB nicht beanstandet, dass Fachärzten für Orthopädie oder für Kardiologie ohne zusätzliche Weiterbildung die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung kernspintomographischer Leistungen an gesetzlich Versicherten versagt worden ist (BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; BVerfG BVerfGK 17, 381 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) .
  • BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17

    Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gemäß der Dialysevereinbarung ist

    Die hier angegriffenen Regelungen der Anlage 9.1 BMV-Ä dienen - wie bereits dargelegt - der Qualität der Versorgung sowie der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und damit gewichtigen Gemeinwohlinteressen (vgl. BVerfGK 17, 381 ).
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14

    Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der

    Die Norm knüpft dabei an die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG an (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 -, juris, Rn. 21 f.; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 520/07 -, juris, Rn. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 60/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung -

    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Klägers nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 8. Juni 2010, Az.: 2 BvR 520/07, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Bayern, 15.07.2020 - L 12 KA 3/19

    Kassenarztrecht: Keine Behandlung Erwachsener durch niedergelassenen Facharzt für

    Während die Bindung der Ärzte an die Grenzen ihres Fachgebiets im Berufsrecht allein dem Qualifikationserhalt dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10 - juris Rn. 22 und 25), verfolgt sie im Vertragsarztrecht mit der Sicherung der Qualität der Versorgung selbst sowie deren Wirtschaftlichkeit im Interesse der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung weitergehende Ziele, die die Konzentration der Leistungen bei speziell qualifizierten Ärzten verfassungsrechtlich rechtfertigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01 - juris Rn. 25 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; Kammerbeschluss vom 08.07.2010 - 2 BvR 520/07 - juris Rn. 14 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 16).".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - L 11 KA 36/11

    Vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten

    Bestätigt wird die Auffassung des BSG auch durch den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 08.07.2010 - 2 BvR 520/07 - (m.w.N.), wonach durch solche Maßnahmen des Normgebers die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt bleibt.
  • BFH, 02.12.2014 - XI B 54/14

    Vorsteuerausschluss für im Zusammenhang mit Motorsport stehende

  • LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
  • SG Berlin, 06.04.2011 - S 71 KA 151/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit Zusatzqualifikation "Kardio-MRT" -

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 17/13

    Keine Ermächtigung von Kinderkardiologen zur Behandlung Erwachsener mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21

    Vertragsärztliche Versorgung; Erbringung von Leistungen der interventionellen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - L 7 KA 94/10

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Arztgruppe

  • SG Marburg, 20.07.2011 - S 12 KA 286/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Durchführung und Abrechnung von

  • SG Marburg, 20.07.2011 - S 12 KA 708/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborrichtlinie - Arzt für innere Medizin mit

  • SG Marburg, 02.02.2011 - S 12 KA 834/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - nachträgliche Korrektur

  • SG Marburg, 22.12.2010 - S 12 KA 900/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung nach Laborrichtlinien ist für jede

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