Rechtsprechung
   BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09, 1 BvR 2664/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,247
BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09, 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,247)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 1 BvR 529/09, 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,247)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09, 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 105 Abs 2a GG, Art 11 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 16 Abs 2 S 1 MeldeG NW 1982
    Nichtannahmebeschluss: Kommunale Zweitwohnungssteuer bei "Kinderzimmerfällen" - Zulässigkeit als örtliche Aufwandsteuer - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG oder der Gewährleistung der Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 GG) - Zudem Vereinbarkeit mit Art 6 Abs 1 GG bei Zweitwohnung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Heranziehung eines bei seinen Eltern mit Hauptwohnsitz wohnenden Studenten zur Zweitwohnungsteuer für eine am Studienort angemietete Wohnung; Praktikabilität einer an die Verwendung des Einkommens geknüpften Zweitwohnungssteuer; Bestimmung des Merkmals der Zweitwohnung ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kommunale Zweitwohnungssteuer bei "Kinderzimmerfällen" - Zulässigkeit als örtliche Aufwandsteuer - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG oder der Gewährleistung der Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 GG) - Zudem Vereinbarkeit mit Art 6 Abs 1 GG bei Zweitwohnung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kommunale Zweitwohnungssteuer bei "Kinderzimmerfällen" - Zulässigkeit als örtliche Aufwandsteuer - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG oder der Gewährleistung der Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 GG) - Zudem Vereinbarkeit mit Art 6 Abs 1 GG bei Zweitwohnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines bei seinen Eltern mit Hauptwohnsitz wohnenden Studenten zur Zweitwohnungsteuer für eine am Studienort angemieteten Wohnung; Praktikabilität einer an die Verwendung des Einkommens geknüpften Zweitwohnungssteuer; Bestimmung des Merkmals der Zweitwohnung ...

  • datenbank.nwb.de

    Zweitwohnungsteuer für Studenten in Aachen (Kinderzimmerfall)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuer bei einer "Residenzpflicht für Beamte" und in einem "Kinderzimmerfall" nicht zur Entscheidung angenommen

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitwohnungsteuer für Studenten mit eigenem Kinderzimmer

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 44
  • NVwZ 2010, 1022
  • NZM 2011, 270
  • DVBl 2010, 133
  • DB 2010, 712
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
    Auf die unterschiedliche Dauer des Aufenthalts dürfe nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf BVerfGE 65, 325 ) nicht abgestellt werden, da dies ein sachfremdes Differenzierungskriterium sei.

    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    b) Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Für die Zweitwohnungsteuerpflicht spielen persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen generell keine Rolle (vgl. BVerfGE 65, 325 ).

    Bei der Zweitwohnungsteuer handelt sich um eine örtliche Steuer, die bundesrechtlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Der Gesetzgeber hat dabei einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes und des Steuermaßstabes (vgl. BVerfGE 31, 8 ; 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 120, 1 ).

    Dem entsprechend darf für die Begründung der Steuerpflicht nicht differenzierend darauf abgestellt werden, ob eine Person eine Zweitwohnung nur aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken innehat (vgl. BVerfGE 65, 325 ).

    Anders als bei der unabhängig vom Zweck des Konsums auszugestaltenden Steuerpflicht ist es dem Satzungsgeber gleichwohl unbenommen, Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände zu schaffen (vgl. BVerfGE 65, 325 ), die freilich ihrerseits gleichheitsgerecht ausgestaltet sein müssen.

    Die Ermittlung subjektiver Tatbestände, wie etwa die mit dem Konsum verfolgten Absichten, oder die Feststellung der Person des letztlich wirtschaftlich mit der Steuer Belasteten, von dem die Mittel für den Aufwand stammen, soll mit Rücksicht auf die Praktikabilität der Steuererhebung unterbleiben (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    b) Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Unerheblich für die Einordnung einer Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG ist, ob das Innehaben der Zweitwohnung durch eine Berufsausübung veranlasst wurde und der getragene Aufwand nach Maßgabe des Einkommensteuerrechts als Werbungskosten bei der Einkünfteermittlung abzuziehen ist (vgl. BVerfGE 114, 316 ; zum Abzug als Werbungskosten bei doppelter Haushaltführung: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).

    Bei der Zweitwohnungsteuer handelt sich um eine örtliche Steuer, die bundesrechtlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Die Ermittlung subjektiver Tatbestände, wie etwa die mit dem Konsum verfolgten Absichten, oder die Feststellung der Person des letztlich wirtschaftlich mit der Steuer Belasteten, von dem die Mittel für den Aufwand stammen, soll mit Rücksicht auf die Praktikabilität der Steuererhebung unterbleiben (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 99, 216 ; 114, 316 ).

    In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.) waren kommunale Zweitwohnungsteuersatzungen wegen Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden.

    Durch diese unterschiedliche Behandlung verheirateter Personen gegenüber nicht verheirateten wurde das eheliche Zusammenleben in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise belastet (vgl. BVerfGE 114, 316 ).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitsanforderungen reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ).

    Der Gesetzgeber hat dabei einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes und des Steuermaßstabes (vgl. BVerfGE 31, 8 ; 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 120, 1 ).

    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ).

    Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 112, 268 ; 117, 1 ).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Das Merkmal der kalkulatorischen Abwälzbarkeit hat in diesem Fall nicht nur für den Typus einer Verbrauchsteuer Bedeutung, sondern ist auch auf materieller Ebene erheblich (vgl. BVerfGE 123, 1 ; vgl. auch BVerfGE 135, 126 ; BVerfGK 17, 44 ; FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 29. Januar 2013 - 4 K 270/11 -, juris, Rn. 255; Lang, in: DStJG, Bd. 15 [1993], Umweltschutz im Abgaben- und Steuerrecht, S. 115 ; Martini, ZUR 2012, S. 219 ; Eiling, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben an die Einführung neuer Verbrauchsteuern, 2014, S. 85).

    Verletzungen von Grundrechten, insbesondere des Grundsatzes der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit, spielen für das Vorliegen einer Verbrauchsteuer und einer Bundeskompetenz daher keine Rolle (BVerfGE 123, 1 ; 135, 126 ; BVerfGK 17, 44 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachverhalt und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (vgl. zum Ganzen mit weiteren Nachweisen im Einzelnen: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, juris, Rn. 36).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz

    Der Verzicht auf die Ermittlung individueller Absichten dient der Praktikabilität der Steuererhebung (vgl. BVerfGK 17, 44 mit Verweis auf BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Das gilt auch dann, wenn die Verwendung von Einkommen beruflich veranlasst ist und insoweit nach Maßgabe des Einkommensteuerrechts Werbungskosten bei der Einkünfteermittlung abziehbar sind (vgl. BVerfGE 114, 316 ; dazu auch BVerfGK 17, 44 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht