Rechtsprechung
BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des § 201 Nr. 3 des Strafvollzuggesetzes (StVollzG); Gemeinschaftliche Unterbringung in einem Einzelhaftraum; Recht auf Einzelunterbringung; Konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Judicialis
StVollzG § 18; ; StVollzG § 18 Abs. 1; ; StVollzG § ... 18 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 144 Abs. 1; ; StVollzG § 144 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 144 Abs. 1 Satz 2; ; StVollzG § 201; ; StVollzG § 201 Nr. 3; ; BVerfGG § 81a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftliche Unterbringung von Gefangenen in einem Einzelhaftraum; Konkrete Normenkontrolle
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 28.02.2003 - 15 StVK 1962/02
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 17
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03
Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).Das Gericht muss sich überdies im Rahmen seiner Vorlage eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 97, 49 ; 105, 61 ; stRspr).
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Auszug aus BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03
Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).Das Gericht muss sich überdies im Rahmen seiner Vorlage eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 97, 49 ; 105, 61 ; stRspr).
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
Auszug aus BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03
Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).Dies gilt jedoch nicht, wenn diese auf offensichtlich unhaltbaren Annahmen beruht (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 7, 171 ; 44, 322 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
Auszug aus BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03
Dies gilt jedoch nicht, wenn diese auf offensichtlich unhaltbaren Annahmen beruht (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 7, 171 ; 44, 322 ). - BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03
Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr). - BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03
Das Gericht muss sich überdies im Rahmen seiner Vorlage eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 97, 49 ; 105, 61 ; stRspr).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
Soweit die Unwirksamkeit in der Praxis des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig auch eine Fristsetzung zur Folge hat (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschl. v. 06.12.2005 - 2 BvL 3/03 -, BGBl 2006 I 276, FamRZ 2006, 182 ff), beruht dies nicht zuletzt auf der Ermächtigung des § 35 BVerfGG an das Gericht, selbst für die Vollstreckung des Urteils zu sorgen. - BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des …
Eine auf Feststellung der verfassungsrechtlichen Unvereinbarkeit des § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG gerichtete Vorlage hat die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 24. September 2003 als unzulässig zurückgewiesen (BVerfGK 2, 17). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06
Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne …
Soweit die Unwirksamkeit in der Praxis des Bundesverfassungsgerichtes regelmäßig auch eine Fristsetzung zur Folge hat (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 06.12.2005 - 2 BvL 3/03 -, BGBl. 2006 I 276, FamRZ 2006, 182 ff), beruht dies nicht zuletzt auf der Ermächtigung des § 35 BVerfGG an das Gericht, selbst für die Vollstreckung seines Urteils zu sorgen. - LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05
Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig …
Soweit die Unwirksamkeit in der Praxis des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig auch eine Fristsetzung zur Folge hat (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschl. v. 06.12.2005 - 2 BvL 3/03 -, BGBl 2006 I 276, FamRZ 2006, 182 ff), beruht dies nicht zuletzt auf der Ermächtigung des § 35 BVerfGG an das Gericht, selbst für die Vollstreckung des Urteils zu sorgen. - VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …
Die aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Pflicht der Gerichte, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, bezieht und beschränkt sich aber auf das jeweilige Rechtsschutzgesuch (vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2003 - 2 BvL 3/03 - juris Rn. 22) sowie auf die für die angefochtene Maßnahme tragenden Gründe (…vgl. BVerfG, U.v. 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 195).