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   BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03   

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https://dejure.org/2004,230
BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 (https://dejure.org/2004,230)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 (https://dejure.org/2004,230)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 (https://dejure.org/2004,230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes - Klagebefugnis eines bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigten konkurrierenden Krankenhausträgers - Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität bei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHG § 6 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Zulässigkeit der Klage eines konkurrierenden Krankenhauses gegen die Aufnahme eines Konkurrenten in den Krankenhausbedarfsplan

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz des Konkurrenten bei Aufnahme in den Krankenhausplan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 223
  • NVwZ 2004, 718
  • NZS 2004, 199
  • DVBl 2004, 431
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    Vor diesem Hintergrund sind irreparable Entscheidungen soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 ).

    Dies widerspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach irreparable Entscheidungen soweit wie möglich auszuschließen sind (vgl. BVerfGE 35, 263 ).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    Die Aufstellung des Krankenhausbedarfsplans wird von der Rechtsprechung als eine verwaltungsinterne Maßnahme ohne unmittelbare Rechtswirkungen nach außen qualifiziert (vgl. BVerwG, NJW 1987, S. 2318 ; BVerwGE 72, 38 ).

    Dafür spricht im Übrigen auch, dass die Entscheidung über die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan in aller Regel nicht isoliert, sondern immer auch unter Berücksichtigung gleichzeitig vorliegender anderer Bewerbungen zu erfolgen hat, schon um festzustellen, welches der beteiligten Krankenhäuser nach den maßgeblichen Kriterien am besten geeignet ist (vgl. BVerwGE 72, 38).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 77, 381 ).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, die tatsächliche und die einfach-rechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    Geklärt ist auch, dass die Verwirklichung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung fordert (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ).

    Soweit aber ein Krankenhaus nicht in den Krankenhausplan aufgenommen wird, ist es einem erheblichen Konkurrenznachteil ausgesetzt, der in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Berufszulassungsbeschränkung nahe kommt (vgl. BVerfGE 82, 209 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2003 - 13 B 2513/02

    Anspruch auf Recht auf Aufnahme in den Landeskrankenhausplan

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 2003 - 13 B 2513/02 -,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 2003 - 13 B 2513/02 - und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 5. Dezember 2002 - 3 L 1300/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • VG Minden, 05.12.2002 - 3 L 1300/02

    Bedarf an hämatologischen Betten

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 5. Dezember 2002 - 3 L 1300/02 -.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 2003 - 13 B 2513/02 - und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 5. Dezember 2002 - 3 L 1300/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung des Falles maßgeblichen Fragen zum effektiven Rechtsschutz schon entschieden (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 67, 43 ; 69, 220 ; 88, 118 ; 94, 166 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    a) Die Verfahrensgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG beschränkt sich nicht auf die Einräumung der Möglichkeit, die Gerichte gegen Akte der öffentlichen Gewalt anzurufen, sie gibt dem Bürger darüber hinaus einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung des Falles maßgeblichen Fragen zum effektiven Rechtsschutz schon entschieden (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 67, 43 ; 69, 220 ; 88, 118 ; 94, 166 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Wenn der Dritte jedoch ebenfalls Neubewerber war und statt des Klägers erstmals in den Plan aufgenommen wurde, so führt ein Vollzug der Planaufnahme zu erheblichen Veränderungen, und der zusätzlichen Anfechtungsklage wird das Rechtsschutzbedürfnis nicht abzusprechen sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - NVwZ 2004, 718).

    Es dient mittelbar auch dazu, die Zwecke des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu erreichen, die bei einer gleichen Förderung auch nicht bedarfsgerechter oder nicht leistungsfähiger Krankenhäuser gefährdet würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 a.a.O. S. 230 f.; Kammerbeschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - NVwZ 2004, 718 ).

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Hier liegt in der Aufnahme des erfolgreichen Bewerbers implizit auch die Nichtaufnahme des übergangenen Bewerbers (vgl. BVerfGK 2, 223 ).

    Dies rechtfertigt es, dem übergangenen Bewerber zeitnah die Möglichkeit der Drittanfechtung gegen den an den Konkurrenten gerichteten Feststellungsbescheid einzuräumen (vgl. BVerfGK 2, 223 ; so genannte verdrängende Konkurrentenklage).

    Aus der bei der verdrängenden Konkurrentenklage durchgreifenden Erwägung, dass die Aufnahme des erfolgreichen Bewerbers die Abwägungssituation zu Lasten des übergangenen Krankenhausträgers ändert (vgl. BVerfGK 2, 223 ), folgt nichts anderes.

    Auch die Gefahr drohender Ersatzforderungen im Falle der späteren Herausnahme eines rechtswidrig eingesetzten Bewerbers und die damit einhergehende Gefahr außerrechtlicher Einflüsse auf die Herausnahmeentscheidung (vgl. BVerfGK 2, 223 ) zwingen zu keiner anderen Beurteilung.

    Schließlich kann das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Fehlinvestitionen der öffentlichen Hand (vgl. BVerfGK 2, 223 ) kein Drittanfechtungsrecht der Beschwerdeführerinnen begründen.

  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auch bereits entschieden, dass bei besonders intensiven Grundrechtseingriffen eine Einschränkung der Kontrolldichte des Art. 19 Abs. 4 GG nur schwer angenommen werden kann und der verbleibende Schutz zweckgerichtet, geeignet und angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 84, 34 [54]; - 59 [78]; BVerfGK 2, 223 [229]).
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