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   BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97   

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BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97 (https://dejure.org/2004,453)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97 (https://dejure.org/2004,453)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 (https://dejure.org/2004,453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Beschleunigung der Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschleunigung der Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre durch das Wachstumsförderungsgesetz und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 (WFG); Beschwer eines Normadressaten durch Erlass eines Gesetzes; Zulässigkeit einer ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.2.2004)

    Frauen müssen bei Rente mit 60 Abschläge hinnehmen // schnellere Anhebung des Rentenalters

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 266
  • NJW 2004, 2151 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 604
  • NZS 2004, 365
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Das Bundesverfassungsgericht kann sie daher seiner Prüfung zu Grunde legen (vgl. BVerfGE 50, 290 ).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    bb) Beseitigt der Gesetzgeber Übergangsregelungen, die er aus Vertrauensschutzgründen erlassen hat, vor Ablauf der für den Übergang vorgesehenen Zeit zu Lasten des Berechtigten, so muss seine Regelung im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz besonders strengen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 102, 68 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Diese Ziele dienen dem allgemeinen Wohl im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG und sind legitim (vgl. BVerfGE 103, 293 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Der Gesetzgeber kann nicht darauf verwiesen werden, eine Einsparung an anderer, von dem betreffenden Gesetz nicht erfasster Stelle zu erzielen (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 103, 172 ).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Der Gesetzgeber kann nicht darauf verwiesen werden, eine Einsparung an anderer, von dem betreffenden Gesetz nicht erfasster Stelle zu erzielen (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 103, 172 ).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Ihm steht im Sozialversicherungsrecht wie in allen komplexen, auf künftige Entwicklungen ausgelegten Rechtsbereichen ein weiter Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 37, 104 ; 78, 249 ).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl. BVerfGE 67, 1 ).
  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Ihm steht im Sozialversicherungsrecht wie in allen komplexen, auf künftige Entwicklungen ausgelegten Rechtsbereichen ein weiter Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 37, 104 ; 78, 249 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Ausnahmsweise trifft ihn aber ein Gesetz unmittelbar, wenn es ihn bereits vor dessen Vollzug zu später nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder zu Dispositionen veranlasst, die er nicht oder nur schwer wieder rückgängig machen kann (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 72, 39 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
    Zwar muss ein Normadressat grundsätzlich einen besonderen Vollzugsakt abwarten, den ein Gesetz voraussetzt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Insoweit ergäbe sich bei diesem Prüfungsmaßstab hier nichts anderes, als wenn die angegriffenen Regelungen am Maßstab des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 3 GG geprüft werden (vgl BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 S 10, 12 sowie BVerfG SozR 4-2600 § 237a Nr. 1 RdNr 24 ff).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Zudem entwickelte sich die wirtschaftliche Lage in Ostdeutschland schlechter als zuvor angenommen worden war (vgl. dazu BVerfGK 2, 266 [274 f.]).

    Dies gilt beispielsweise für die Regelungen über die Beschleunigung der Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre durch Art. 1 Nr. 10 WFG in Verbindung mit der Anlage 20 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (vgl. BVerfGK 2, 266) und über die vorgezogene und beschleunigte Anhebung der Altersgrenze für Renten wegen Arbeitslosigkeit (§ 41 Abs. 1 a SGB VI in der Fassung des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996, - BGBl I S. 1078; vgl. auch Art. 1 Nr. 10 WFG).

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Es kann offen bleiben, ob auch die gesetzliche Gewährung einer ungeminderten Altersrente bei Vollendung eines bestimmten Lebensjahres zu der von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition zählt (vgl. BVerfGE 22, 241 ; BVerfGK 2, 266 ).

    Sofern die Wahl besteht, werden sich Versicherte durch die Rentenkürzungen zudem regelmäßig veranlasst sehen, länger erwerbstätig zu bleiben und damit auch länger Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung zu zahlen (vgl. BVerfGK 2, 266 ).

    Der Gesetzgeber durfte daraus entstehende nachteilige Folgen für Beitragszahler, Wirtschaft und Arbeitsmarkt als gewichtig bewerten (vgl. BVerfGK 2, 266 ).

    Für die - wie der Beschwerdeführer - vor dem 1. Januar 1941 geborenen Versicherten war dadurch jedoch kein besonders schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden (vgl. BVerfGK 2, 266 ): Die Geburtsjahrgänge 1940 und früher waren nicht Regelungsthema der Vorschriften des Rentenreformgesetzes 1992.

    In diesen Fällen wiegt der Eingriff des Gesetzgebers jedoch weniger schwer (vgl. BVerfGK 2, 266 ).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Der Senat neigt zwar zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offengelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Ihm steht - wie dies das BVerfG erneut in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97, veröffentlicht in JURIS) zum Ausdruck gebracht hat - im Sozialversicherungsrecht wie in allen komplexen, auf künftige Entwicklungen ausgelegten Rechtsbereichen ein weiter Einschätzungsspielraum zu.

    Wie das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (aaO) bereits ausgeführt hat, wurden für die Zukunft Beiträge von 26 bis 28 vH befürchtet.

    Vielmehr darf er - wie das BVerfG in seiner Rechtsprechung bereits mehrfach dargestellt hat (vgl BVerfG Urteil vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68, 97 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 sowie Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97) - sein Konzept auch auf die ursprünglich nicht Betroffenen ausdehnen, wenn sich die für die Ausgestaltung der Regelung bzw Übergangsregelung ursprünglich maßgebenden Umstände nachträglich ändern: Dies gilt selbst dann, wenn das Interesse der Betroffenen an einem Fortbestand der Regelung schutzwürdig ist und ihm hinreichendes Gewicht zukommt; dann setzt ein Eingriff allerdings voraus, dass schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter zu erwarten sind, falls die geltende Übergangsregelung bestehen bleibt (BVerfG aaO).

    Diese Grundsätze gelten - wie das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97 mwN) bezogen auf die dort entschiedene Fallgestaltung (beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen) betont hat - auch für befristete Übergangsregelungen, die noch nicht zur Anwendung gekommen sind.

    Für die Zulässigkeit der Neuregelung spricht allerdings im vorliegenden Fall - ebenso wie in dem vom BVerfG aaO entschiedenen Fall -, dass geringere Anforderungen an die Änderung von Übergangsrecht (hier: Ausweitung eines den Kläger zunächst nicht erfassenden Übergangsrechts) zu stellen sind, wenn dieses - wie hier die Regelungen des RRG 1992 zum Auslaufen der Rente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit - langfristig (konkret: zwölf Jahre Auslaufzeit, vgl BT-Drucks 11/4124, S 144; im BVerfG-Kammerbeschluss - 1 BvR 2491/97 - wohl irrtümlich "2017" statt "2012") angelegt ist.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 9/03 R

    Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Der Senat neigt zwar zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offengelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Ihm steht - wie dies das BVerfG erneut in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97, veröffentlicht in JURIS) zum Ausdruck gebracht hat - im Sozialversicherungsrecht wie in allen komplexen, auf künftige Entwicklungen ausgelegten Rechtsbereichen ein weiter Einschätzungsspielraum zu.

    Wie das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (aaO) bereits ausgeführt hat, wurden für die Zukunft Beiträge von 26 bis 28 vH befürchtet.

    Vielmehr darf er - wie das BVerfG in seiner Rechtsprechung bereits mehrfach dargestellt hat (vgl BVerfG Urteil vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68, 97 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 sowie Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97) - sein Konzept auch auf die ursprünglich nicht Betroffenen ausdehnen, wenn sich die für die Ausgestaltung der Regelung bzw Übergangsregelung ursprünglich maßgebenden Umstände nachträglich ändern.

    Diese Grundsätze gelten - wie das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97 mwN) bezogen auf die dort entschiedene Fallgestaltung (beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen) betont hat - auch für befristete Übergangsregelungen, die noch nicht zur Anwendung gekommen sind.

    Für die Zulässigkeit der Neuregelung spricht allerdings im vorliegenden Fall - ebenso wie in dem vom BVerfG aaO entschiedenen Fall -, dass geringere Anforderungen an die Änderung von Übergangsrecht (hier: Ausweitung eines den Kläger zunächst nicht erfassenden Übergangsrechts) zu stellen sind, wenn dieses - wie hier die Regelungen des RRG 1992 zum Auslaufen der Rente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit - langfristig (konkret: zwölf Jahre Auslaufzeit, vgl BT-Drucks 11/4124, S 144; im BVerfG-Kammerbeschluss - 1 BvR 2491/97 - wohl irrtümlich "2017" statt "2012") angelegt ist.

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat beispielsweise auch die zeitliche Anspruchsbegrenzung der originären Alhi ab 1. April 1994 (BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2) und die beschleunigte Anhebung der Altersgrenzen für die Inanspruchnahme der Altersrente für Frauen (BVerfG SozR 4-2600 § 237a Nr. 1) gebilligt.
  • LSG Hessen, 16.03.2007 - L 5 R 50/05

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Ebenso wie die beschleunigte Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente für Frauen unter Abschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Rente, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 13. Februar 2004 (1 BvR 2491/97) als verfassungsgemäß beurteilt habe, sei auch die erweiterte Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erforderlich und geeignet gewesen, um das Rentenversicherungssystem für die Beitragszahler bezahlbar zu erhalten und zusätzliche Lohnnebenkosten im Interesse der Schaffung oder jedenfalls des Erhalts von Arbeitsplätzen zu vermeiden.

    Selbst wenn man die einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition eines Rentenanwartschaftsinhabers auch insoweit dem Schutzbereich des Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, d. h. eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241 (253); offen gelassen in BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 = SozR 4-2600 § 237 a Nr. 1; hierzu neigt das BSG, a. a. O.), wird der Kläger durch die Neuregelung nicht in seinem Grundrecht aus Artikel 14 GG verletzt, sondern es handelt sich um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Gesetzgebers.

    Der ungünstigen Beitragsentwicklung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97, a. a. O., wonach für die Zukunft Beiträge von 26 bis 28 v. H. befürchtet wurden) stand auf Seiten der betroffenen Versicherten - wie hier dem Kläger - ein Eingriff nicht in einen schon bestehenden Rentenanspruch, sondern lediglich in eine Rentenanwartschaft gegenüber.

    Anwartschaften aber sind wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenversicherung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97, a. a. O.; BSG, Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R).

    Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Artikel 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot des Artikel 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97, a. a. O.; BSG, Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R).

    Wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97, a. a. O.) bezogen auf die dort entschiedene Fallgestaltung (beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen) ausgeführt hat, sind jedoch geringere Anforderungen zu stellen, wenn - wie hier die Regelung des RRG 1992 zum Auslaufen der Rente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit - die Übergangsregelungen langfristig angelegt sind.

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    In einer Kammerentscheidung vom 3. Februar 2004 (Az: 1 BvR 2491/97, SozR 4-2600 § 237a Nr. 1) hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung des § 41 Abs. 2 SGB VI idF des WFG (Altersrente für Frauen) nicht zur Entscheidung angenommen und ausgeführt (RdNr 16 f): Es sei nicht zu prüfen, ob die im RRG 1992 getroffene Entscheidung des Gesetzgebers, den Regelzugang zur Altersrente für Mann und Frau gleichermaßen auf das vollendete 65. Lebensjahr festzulegen und eine Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen schrittweise ab dem Geburtsjahrgang 1941 vorzunehmen, im Einklang mit dem GG stehe.

    Wenn man freilich eine Beeinträchtigung des Renteneigentums annähme (so wohl BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004, SozR 4-2600 § 237a Nr. 1), wäre die Rechtfertigungsprüfung nach bislang anerkannter Grundrechtsdogmatik anhand erheblich strengerer Maßstäbe durchzuführen als bei einer Beeinträchtigung des Art. 2 Abs. 1 GG, da die Grundrechtsgarantien aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 und demgemäß auch die Anforderungen an die Rechtfertigung sich erheblich unterscheiden.

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Der Senat neigt zwar in Übereinstimmung mit dem 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und dem 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) der Auffassung zu, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen ab Vollendung eines bestimmten Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Der ungünstigen Beitragsentwicklung (vgl auch die Ausführungen des BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS, wonach für die Zukunft Beiträge von 26 bis 28 vH befürchtet wurden) stand auf Seiten der betroffenen Versicherten - wie hier dem Kläger - ein Eingriff nicht in einen schon bestehenden Rentenanspruch, sondern lediglich in eine Rentenanwartschaft gegenüber.

    Wie das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97 - mwN) bezogen auf die dort entschiedene Fallgestaltung (beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen) ausgeführt hat, sind jedoch geringere Anforderungen zu stellen, wenn - wie hier die Regelungen des RRG 1992 zum Auslaufen der Rente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit - die Übergangsregelungen langfristig angelegt sind.

  • OLG Frankfurt, 13.08.2020 - 6 U 94/17

    Markenmäßige Benutzung einer Bekleidungsmarke - MO

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muss der Kläger jedoch aufgrund der veränderten materiellen Rechtslage grundsätzlich Leistung an seinen Rechtsnachfolger verlangen (BGH NJW 2004, 2151).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R

    Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 3/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04

    Verfassungsmäßigkeit der zu Abschlägen führenden gesetzlichen Regelungen zur

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 50/03 R

    Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • OVG Hamburg, 15.04.2014 - 3 Bf 50/11

    Satzungsänderung des Versorgungswerks der Hamburger Ärztekammer - Zeitpunkt des

  • OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19

    Anhebung des Renteneintrittsalters für NotareAnhebung des für die Höhe der

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 41/09 R

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung -

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 43/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01

    Unwirksamkeit einer Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen;

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 62/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • VG Stuttgart, 24.08.2020 - 4 K 722/19

    Begründetheit einer Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage; Anwartschaft auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04

    Rentenkürzung wegen Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03

    Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2015 - L 1 R 173/14
  • SG Koblenz, 10.01.2007 - S 9 AL 302/06

    Kappung der Frist für den Beitritt von langjährig Selbständigen zur gesetzlichen

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 8 LA 118/05

    Berufsständische Versorgung; Heraufsetzung des Renteneintrittsalters

  • LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05

    Tarifauslegung - Verwaltungsangestellte in der Flugsicherung - Vorruhestand -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 12 AS 2/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 502/05

    Streit um einen Anspruch auf höhere monatliche Altersrente im Hinblick auf die

  • SG Kassel, 20.08.2007 - S 5 AS 119/05
  • LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 4220/03

    Streit um höhere monatliche Altersrente im Hinblick auf die Bewertung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
  • SG Dortmund, 10.12.2010 - S 33 AL 259/09

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Nürnberg, 18.11.2005 - S 3 R 515/04

    Gewährung von Leistungen zur Pflegeversicherung; Beitragspflicht zur sozialen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RA 47/02

    Anspruch auf ungekürzte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Reichweite und Sinn

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2012 - L 12 AL 36/12
  • BSG, 29.09.2011 - B 5 R 282/11 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
  • SG Nürnberg, 11.01.2007 - S 6 AL 554/06

    Grundlagen für die freiwillige Weiterversicherung eines selbstständig Tätigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2006 - L 1 RA 31/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2006 - L 1 R 333/05
  • SG Hannover, 20.02.2007 - S 12 KN 105/02
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