Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3339
BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02 (https://dejure.org/2004,3339)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02 (https://dejure.org/2004,3339)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02 (https://dejure.org/2004,3339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen; Durchsuchung von Dienstzimmer und Privatwohnung eines Polizeibeamten ; Erforderlichkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung; Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden; Gefahr im Verzug; Gefahr ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 353b; StPO § 102 § 105; GG Art. 13
    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Einmalige Gelegenheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 310
  • StV 2004, 633
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 103, 142 ) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 54, 86 ; 58, 353 ; 69, 141 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    Die richterliche Durchsuchungsanordnung soll die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen daher für eine Annahme von Gefahr im Verzug nicht aus; diese muss vielmehr mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Bezogen auf die strafprozessuale Durchsuchung bedeutet dies, dass bei dem Tatbestandsmerkmal "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ein Ermessen der Behörden ausscheidet; die Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs ist vielmehr von Verfassungs wegen grundsätzlich Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Behörden insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen haben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Insbesondere muss er, unter Bezeichnung des Tatverdachts und der gesuchten Beweismittel, die Umstände darlegen, auf die er die Gefahr des Beweismittelverlusts stützt (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    aa) Der Beschwerdeführer trägt die relevante Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 103, 142 ff.) im fachgerichtlichen Verfahren umfangreich vor; dennoch vertritt das Landgericht Köln die verfassungsrechtlich zu beanstandende Rechtsauffassung, dass der Beamte nach pflichtgemäßem Ermessen entscheide, ob Gefahr im Verzug bestehe.

    Das Landgericht setzt erkennbar seine eigene nachträgliche Einschätzung der Lage an die Stelle der Einschätzung der handelnden Beamten; dies entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Eine im zeitlichen Zusammenhang mit der Maßnahme gefertigte und über allgemeine Formulierungen hinausgehende Dokumentation, aus welcher sich ergeben könnte, ob und auf welche Weise sich der handelnde Beamte in besonderem Maße der Rechtmäßigkeit seines Handelns vergewisserte (vgl. BVerfGE 103, 142 ), liegt nicht vor.

    cc) Ob die Dokumentation verfassungsrechtlich auch dann geboten wäre, wenn die Gründe, die zur Annahme einer Gefahr im Verzug führen, "auf der Hand lägen" (vgl. die Stellungnahme des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142 ), kann ebenfalls offen bleiben.

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 103, 142 ) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 54, 86 ; 58, 353 ; 69, 141 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; stRspr).

    Zwar sind die Gerichte nicht verpflichtet, jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 ); die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen eines gerichtlichen Beschlusses aber verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 58, 353 ).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 103, 142 ) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 54, 86 ; 58, 353 ; 69, 141 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 103, 142 ) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 54, 86 ; 58, 353 ; 69, 141 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 103, 142 ) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 54, 86 ; 58, 353 ; 69, 141 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Bei Maßnahmen wie der Durchsuchung, die in der Regel ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ergeht, soll die grundsätzlich vorbehaltene Einschaltung des Richters insbesondere auch für eine gebührende Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sorgen (vgl. BVerfGE 9, 89 ).

    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Zwar sind die Gerichte nicht verpflichtet, jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 ); die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen eines gerichtlichen Beschlusses aber verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 58, 353 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    a) Eine Durchsuchung greift schwerwiegend in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte persönliche Lebenssphäre ein (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Ob die Benutzung von Amtsräumen, die auch unter den Wohnungsbegriff fallen können, den Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG genießt, hängt davon ab, ob diese Räume der "räumlichen Privatsphäre" zuzurechnen sind (vgl. BVerfGE 32, 54 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ).

    Durch seine Einschaltung soll von vornherein, nicht erst nach geschehener Durchsuchung, sichergestellt werden, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 ) und in den Rechtskreis des Einzelnen nicht in weiterem Umfang eingegriffen wird, als es der Zweck der Durchsuchung erfordert (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

    Der Richter muss vielmehr dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ; BVerfGK 2, 310 ).

    Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrungen gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen ebenfalls nicht aus, um die Annahme von Gefahr im Verzug zu begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ).

    Kommt die anordnende Stelle ihren Dokumentations- und Begründungspflichten nicht nach oder versagt das überprüfende Gericht den gebotenen Rechtsschutz, indem es das Vorliegen von Gefahr im Verzug nicht in vollem Umfang überprüft (vgl. insoweit BVerfGE 103, 142 ), kann dies Art. 19 Abs. 4 GG verletzen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2002 - 2 BvR 1473/01 -, StV 2002, S. 348 und vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 f.).

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten einer international tätigen

    bb) Natürliche Personen, die Geschäfts- oder Amtsräume nutzen, ohne selbst Geschäftsinhaber oder Dienstherr zu sein, sind in Bezug auf Art. 13 Abs. 1 GG nur dann beschwerdebefugt, wenn die genutzten Räume auch als individueller Rückzugsbereich fungieren und sie deshalb der persönlichen beziehungsweise räumlichen Privatsphäre der natürlichen Person zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 2279/13 -, juris, Rn. 14; Gornig, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 13 Rn. 30; Ziekow/Guckelberger, in: Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 2, Art. 13 Rn. 43 (Mai 2005)).
  • BGH, 04.06.2020 - 4 StR 15/20

    Beweisverwertungsverbot (Missachtung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der

    Diese Anordnung war aber bereits verbraucht, denn die ausführenden Beamten haben mit dem Verlassen der Wohnung konkludent die Beendigung dieser Durchsuchungsmaßnahme erklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2004 ? 2 BvR 1687/02, StV 2004, 633, 634; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 105 Rn. 14; Hadamitzky in SSW-StPO, 4. Aufl., § 105 Rn. 40).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2002 - 2 BvR 1473/01 -, Rn. 13 und vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, Rn. 12 f. ).

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, Rn. 13, 17 unter Verweis auf BVerfGE 103, 142 , BVerfGK 2, 310 und BVerfGK 5, 74 ).

  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    In dem vorliegenden Fall, in welchem die mit der Beschwerde angegriffenen Durchsuchungsbeschlüsse bereits vollzogen wurden und damit rechtlich verbraucht sind (siehe dazu: BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02, juris Rn. 22; MüKoStPO/Hauschild, § 105 Rn. 28; LR/Tsambikakis, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 116), kommt eine Verweisung der Sache aufgrund der insoweit eingetretenen prozessualen Überholung nicht (mehr) in Betracht.
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Es wäre zunächst durch die Fachgerichte zu klären gewesen, ob und gegebenenfalls inwieweit die Beschwerdeführer zu 2. bis 4. durch die Durchsuchung der Niederlassungen der Beschwerdeführerin zu 1. in B. und C. in ihrer räumlichen Privatsphäre betroffen waren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    Dies wirkt zugunsten des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 103, 142 ; 128, 282 ; BVerfGK 2, 310 ; 12, 374 ; zur Dokumentationspflicht bei Benachrichtigungen nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10 -, juris, Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2020 - 7 I 32/20

    Durchsuchung zur Durchführung einer Abschiebung um 4.30 Uhr in der Regel

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ).

    Der Richter muss vielmehr dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ; BVerfGK 2, 310 ).

  • BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14

    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht;

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 169/22

    Rüger der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Angriffsrichtung der Rüge;

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Amtsraumes

  • VG Göttingen, 27.04.2023 - 1 E 142/23

    Abschiebung; Dritter; Durchsuchung; Antrag auf richterliche Anordnung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht